21-1500

Transparenz in der Eimsbütteler Bauleitplanung verbessern

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
17.12.2020
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

Top

Drucksache

Ergebnis

Stadtplanungsausschuss

15.09.2020

7.1

21-1266

vertagt

Stadtplanungsausschuss

29.09.2020

7.1

21-1266

vertagt

Stadtplanungsausschuss

01.12.2020

6

21-1266

einstimmig
beschlossen

 

Transparentes Handeln von Politik und Verwaltung gegenüber der Öffentlichkeit ist eine wich­tige Zielgröße der Bezirkspolitik in Eimsbüttel. Die Öffentlichkeit soll die Möglichkeit haben, jederzeit ohne Hindernisse zu erfahren, woran Politik und Verwaltung in Eimsbüttel arbeiten.

Ausreichende Informationen über die laufenden Planverfahren und ihren aktuellen Stand unter­stützen die Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Gut informierte Bürgerinnen und Bürger können Ihr Mitspracherecht qualifizierter nutzen und auf Augenhöhe mit der Politik und Verwaltung diskutieren – das ist die Grundlage für gegenseitiges Verständnis und eine hohe Qualität der Planverfahren.

Zugleich sind übersichtlich bereitgestellte und schnell verfügbare Informationen auch ein Beitrag für eine schlanke und effiziente Kommunikation innerhalb der Verwaltung und mit der Öffent­lichkeit und Politik – ohne Umwege und unnötigen Arbeitsaufwand. Ziel soll es sein, die Öffent­lichkeit und die zuständigen Gremien frühzeitiger und umfassender als bisher über Planungs­stand und handelnde Akteure zu informieren. Als demokratisches Kontrollgremium soll der Stadtplanungsausschuss proaktiver als bisher in die strategischen Planungsprozesse ein­bezogen werden.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksamtsleitung wird daher gebeten, darauf hinzuwirken, dass

1) zu jedem Planverfahren folgende Daten und Unterlagen auf der jeweiligen öffentlichen bezirklichen Internetseite (B-Pläne im Verfahren, unter www.hamburg.de/eimsbuettel/im-verfahren/) – sobald erstellt oder feststehend – in einem standardisierten Format zur Ver­fügung gestellt und laufend aktualisiert werden:

  1. Plananstoß (Startdatum und Initiator/in);
  2. frühzeitige Behördenbeteiligung (Startdatum und Ergebnis);
  3. Aufstellungsbeschluss (Veröffentlichter Beschluss Amtlicher Anzeiger);
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung/Öffentliche Plandiskussion (Informationen über Einladungen zu Veranstaltungen/Terminen/Beteiligungsmöglichkeiten, Präsentation(en) von Öffentlichen Plandiskussionen, Planungsinhalte Konzept/Vorentwurf, vermutete Umweltauswirkungen, geplanter Untersuchungsumfang im Rahmen der Umweltprüfung, Stand/der Planzeichnungen zu diesem Zeitpunkt, ggf. Entwurf Funktionsplan, Grünordnungsplan, Änderungen Flächennutzungsplan, Landschaftsprogramm, Arten- und Biotopschutz, Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung und ggf. daraus resultieren­de Änderungen);
  5. Liste aller Gutachten/Untersuchungen;
  6. Abstimmung mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange (Startdatum und Ergeb­nis);
  7. Öffentliche Auslegung (Startdatum, Informationen über und Einladungen zu Veranstal­tungen//Beteiligungsmöglichkeiten und Ergebnis);
  8. Feststellung (Veröffentlichter Beschluss Amtlicher Anzeiger);
  9. Aktueller Stand (Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens und wann voraus­sichtlich mit welchem weiteren Verfahrensschritt begonnen wird, bisherige Termine politi­scher Befassung/Beschlüsse, Ansprechpartner).

2) Der Bezirksamtsleiter wird gebeten ein entsprechendes, umsetzbares Beispiel einer Informationsseite zu erstellen und im Stadtplanungsausschuss vorzustellen.

 

Anhänge

keine