21-3133

Tempo 30 zwischen der Hagenbeckstraße und dem Lenzweg wieder einführen! Beschluss der BV vom 30.06.2022 - Drs. 21-3103

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.08.2022
21.07.2022
Sachverhalt

In der o.g. Beschlussvorlage wird gefordert, den Bereich der Hagenbeckstraße zwischen Brehmweg und Lenzweg zu einer Tempo 30-Strecke umzuwandeln. Ein gleichlautendes Ansinnen wurde bereits in der Drs. 21-2842 vom 05.04.2022 formuliert. Dies vorausgeschickt, nimmt die VD 51 in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 27, wie folgt Stellung:

 

Die Anordnung vom Tempo 30-Strecken gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten-und Pflegeheimen oder Krankenhäusern ist in den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt. Dies setzt allerdings voraus, dass sich in der Hagenbeckstraße derartige Einrichtungen befinden. Dies ist im Fall der Hagenbeckstraße für den zur Rede stehenden Bereich jedoch weiterhin nicht der Fall. Dadurch, dass in dem ehemaligen Pflegeheim jetzt ukrainische Flüchtlinge untergebracht sind, fällt das Gebäude nicht automatisch unter die o.g. Voraussetzungen der HRVV, bzw. den des Sozialgesetzbuchs (SGB). Auch die anderen genannten Freizeit- und Sporteinrichtungen, wie Wolfgang-Meyer-Sportanlage (künftig Sportpark Eimsbüttel), der Eissporthalle oder der Tennisplätze, oder andere stark frequentierte Einrichtungen wie Postfiliale, Podologie, Moschee, russische Kirche oder auch einer Sportschule in der Wieckstraße, fallen nicht unter die Vorschriften der HRVV.

 

Bei dem monierten fehlenden Verkehrszeichen, wird seitens der StVB des zuständigen PK 27 kein Handlungsbedarf gesehen, da sich die angeordnete Geschwindigkeitsreduzierung an dem Kreuzungsbereich Hagenbeckstraße/Brehmweg aufhebt, weil sie ab hier nicht mehr wiederholt wird. In der Gegenrichtung ist kein Kreuzungs- oder Einmündungsbereich vorhanden, weshalb die Geschwindigkeitsreduzierung für diese Fahrtrichtung aufzuheben ist. Die vorherrschende Beschilderung wird nach Einschätzung der StVB des PK 27 von den am Verkehr teilnehmenden Personen auch akzeptiert.

 

Aus Sicht der StVB des PK 27 und der VD 51 liegen die Voraussetzungen für eine Anordnung einer weiteren Tempo 30-Strecke in der Hagenbeckstraße weiterhin nicht vor. Daher ist deren Anordnung rechtlich weiterhin nicht möglich.

 

Erneut wird darauf hingewiesen, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 allenfalls in Form einer Tempo 30-Zone möglich wäre. Hier wäre die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zuständig. Die BVM entscheidet unter verkehrspolitisch konzeptionellen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung einer flächendeckenden Verkehrsplanung über die Einrichtung von Tempo 30-Zonen in Hamburg nach Maßgabe bezirklicher Vorschläge. Die Umsetzung der positiv bewerteten Vorschläge gehört zu den regulären Aufgaben der Bezirksämter.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine