20-3628

Tempo-30-Strecke im Garstedter Weg im Bereich der Schule und Kitas im Burgunderweg Drs. 20-3460 Beschluss der BV vom 28.02.2019

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

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06.05.2019
25.04.2019
Sachverhalt

Die Verkehrsdirektion 51 nimmt in Abstimmung mit der BWVI/Hochbahn und dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) 24 zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die Verkehrssituation im Bereich Garstedter Weg/Burgunderweg/Rebhuhnweg wurde erneut untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass sowohl die Verkehrsunfalllage als auch die festgestell-ten gefahrenen Geschwindigkeiten unauffällig und vergleichbar mit ähnlich belasteten Straßen der Stadt sind. Es ist richtig, dass der fragliche Kreuzungsbereich zu bestimmten Zeiten hoch frequentiert ist. Durch das PK 24 wird dieser Bereich deshalb auch im Rahmen der personellen Möglichkeiten kontinuierlich überwacht. So erfolgen Kontrollen hinsichtlich Rotlichtfahrten, Fehl-verhalten beim Einfahren in den Kreuzungsbereich und nicht zuletzt das Fehlverhalten der „so-genannten“ „Elterntaxis“.  Jedoch stellen wir fest, dass diese Situation durch die Einführung einer Tempo -30-Strecke nicht verbessert werden könnte. Es gibt aus hiesiger Sicht kein Problem durch zu schnelles Fahren.

 

Wie im Beschluss bereits erwähnt, wird die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 der StVO in Hamburg durch die Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) näher geregelt. Sie schreibt nicht nur vor, dass bei einer zu hohen Bustaktung von der Einrichtung einer Tempo -30-Strecke grundsätzlich abgesehen werden soll, sondern gibt als Voraussetzung auch vor, dass die Eingänge der jeweili-gen sozialen Einrichtung direkt an der zu beschränkenden Straße liegen müssen.

 

Für den Garstedter Weg bedeutet das, dass lediglich das Pflegewohnstift im Garstedter Weg 79 unter die Regelung fallen würde. Die beiden Kita im Burgunderweg haben keine Eingänge am Garstedter Weg und der Burgunderweg ist bereits als eine Tempo 30-Zone ausgewiesen.

 

Eine Nachfrage über die BWVI bei der Hochbahn zu den Auswirkungen einer ganztägigen Tem-po-30-Regelung im Garstedter Weg, beantwortete die Hochbahn wie folgt:

„Betroffene Buslinien: 191 und 604

Die Stadtbus-Linie 191 verkehrt in der Hauptverkehrszeit weitgehend in einem 10-Minuten-Takt, in der Nebenverkehrszeit in einem 20-Minuten-Takt. In den Nächten Fr-Sa und Sa-So verkehrt die Stadtbus-Linie 191 darüber hinaus zwischen 0 und 5 Uhr zwölfmal.

 

Die Nachtbus-Linie 604 verkehrt in den Nächten Sonntag bis Donnerstag jeweils siebenmal.

Im gesamten Tagesverlauf (0-24 Uhr) befahren diesen Abschnitt insgesamt 161 Linienbusse.

Die Stadtbuslinie 191 hat sowohl in der Haupt- und Nebenverkehrszeit als auch im Nachtverkehr an der Haltestelle „U Niendorf Markt“ sehr gut genutzte Umsteigebeziehungen zu den Schnellbahnen der Linie U2. Darüber hinaus bestehen an der Haltestelle „Sperlingsweg“ Umsteigebeziehungen zu den Metro-Bussen der Linie 24. Im weiteren Verlauf bestehen Umsteigebeziehungen zu den Schnellbahnen der Linie U1 an der Haltestelle „U Garstedt“, sowie geplante Umsteigebeziehungen zur Linie 193 an der Haltestelle “Krohnstiegtunnel”.

Die Nachtbuslinie 604 bietet auf ihrer Fahrt in Richtung Innenstadt zahlreiche Umsteigebezie-hungen zu den anderen Linien des Nachtbusnetzes.

 

Eine Verlängerung der Fahrzeit zwischen den oben genannten Umsteigepunkten führt voraus-sichtlich dazu, dass vorhandene Anschlüsse nicht mehr erreicht werden. Die Attraktivität des ÖPNV wird negativ beeinflusst. Die Reisezeiten der Fahrgäste würden sich verlängern.

Fazit:

Die Auswirkungen sind hoch, so dass die Hochbahn eine Einführung von Tempo 30 hier ab-lehnt.“

 

Aufgrund der vorgenannten Feststellungen und Beiträge wird die Einführung einer Tempo-30-Strecke im Bereich des Garstedter Wegs abgelehnt. Das zuständige PK 24 wird aber die Situation vor Ort nach ihren personellen Ressourcen und der Prioritätensetzung auch weiterhin über-wachen und bei Feststellung von Sicherheitsdefiziten umgehend Maßnahmen treffen.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine