Tempo-30-Strecke im Garstedter Weg im Bereich der Schule und Kitas im Burgunderweg
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
RA/Lo (Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE) |
11.02.2019 |
11.4 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Der Regionalausschuss Lokstedt hatte die Straßenverkehrsbehörde im November 2016 mit der Drucksache 20-1981 unter anderem darum gebeten, rund um die Kitas und die Schule im Burgunderweg 1 im Garstedter Weg eine Tempo 30-Regelung umzusetzen. Dies wurde jedoch durch die Verkehrsdirektion 51 mit dem Hinweis abgelehnt, dass es „für die gewünschte Geschwindigkeitsreduzierung […] keine Rechtsgrundlage“ gebe. (Drs. 20-2065).
Im Zuge der 2016 im Bundesrat beschlossenen Novellierung der Straßenverkehrsordnung ist die Einrichtung von Tempo-30-Strecken in sensiblen Bereichen - etwa vor Schulen, Kitas, Krankenhäusern und Seniorenheimen - nunmehr ohne den ansonsten nach § 45 Absatz 9 Satz 3 StVO erforderlichen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage möglich.
In den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) heißt es: „Der Anordnung von Tempo 30-Strecken auf Straßen mit Buslinien des ÖPNV steht grundsätzlich nichts entgegen. Belange des ÖPNV sind im Rahmen der Gesamtabwägung aber zu berücksichtigen, wenn eine Busdichte von mindestens sechs Fahrten innerhalb einer Stunde in einer Fahrtrichtung in der Hauptverkehrszeit (7 – 8 Uhr) vorliegt.“ Dies ist im Garstedter Weg mit der Buslinie 191 der Fall.
Weiter heißt es: „Sofern bei mehrstreifiger Verkehrsführung oder trotz einer Beeinträchtigung einer Buslinie mit mindestens sechs Fahrten für eine Fahrtrichtung eine Tempo 30-Strecke nach § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO […] zur Erhöhung der Verkehrssicherheit angeordnet werden soll, bedarf dies der Zustimmung der Obersten Landesbehörde (A3).“
Vor diesem Hintergrund sollte im Garstedter Weg daher im Bereich der Kreuzung Rebhuhnweg/Burgunderweg eine Tempo-30-Strecke, vergleichbar mit der Situation vor der Stadtteilschule Paul-Sorge-Straße, eingerichtet werden. Der Grund dafür ist die anhaltende Stausituation auf und vor der Kreuzung Garstedter Weg sowie die Tatsache, dass der Garstedter Weg weiterhin in starkem Maße als Ausweichstrecke im Zuge der A7-Bauarbeiten genutzt wird.
Insbesondere zu Schul- und Kitazeiten queren viele Kinder die beschriebene Kreuzung. Die Ampelphasen werden jedoch von Autos und LKW trotz zahlreicher wartender Fußgänger häufig ignoriert, was täglich zu gefährlichen Situationen führt. Querende Schul- und Kitakinder sind trotz grüner Fußgängerampel mit Fahrzeugen konfrontiert, die die Fußgängerampel verspätet durchfahren.
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einzusetzen, dass im Garstedter Weg im Bereich des Seniorenheims, der Grundschule Burgunderweg sowie der beiden Kitas der Pestalozzi-Stiftung und des Hamburger Schulvereins eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingerichtet wird.
keine