Tempo 30 in der Wendlohstraße für sichere Schulwege - Neue Straßenverkehrsordnung nutzen Drs. 22-0677, Beschluss der BV vom 20.02.2025
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Ö 5.5
Die Behörde für Inneres und Sport teilt zu der Anfrage nach § 27 Absatz 2 Satz 2 BezVG Folgendes mit:
In den vergangenen Jahren wurde seitens der Bezirkspolitik wiederholt beantragt, die Wendlohstraße, insbesondere im Bereich der Kreuzung mit dem Hadermanns Weg und dem Herzog-Bruno-Weg, sicherer zu machen. Konkret wurde für diesen Bereich wiederholt die Anordnung eines Fußgängerüberweges und / oder einer Geschwindigkeitsbeschränkung (Tempo 30-Strecke) beantragt.
Letztmalig wurden die Voraussetzungen auf Antrag / Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.03.2024 (Drs. 21-4566) geprüft.
Die Voraussetzungen für die Anordnung eines FGÜ und / oder einer Tempo 30-Strecke lagen nicht vor. Die nach der damals gültigen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geforderte erhöhte Gefahrenlage (§ 45 Absatz 9 StVO) war nicht vorhanden und zudem wurden die für die Anordnung eines FGÜ erforderlichen Fußgängerquerungszahlen nicht erreicht.
Die aktuell gültige StVO fordert ausdrücklich keine erhöhte Gefahrenlage mehr „…für die Anordnung von
- „innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h…im unmittelbaren Bereich von an diesen gelegenen…hochfrequentierten Schulwegen…“; hier § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO
- „Fußgängerüberwegen (Zeichen 293)“; hier § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 10 StVO
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) wird um „…eine nochmalige Erfassung der querenden Fußgänger*innen in den Stoßzeiten vor Schulbeginn von 07:30 - 08:30 Uhr und Schulende von 13:00 - 15:30 Uhr und bei wärmerem Wetter… gebeten“.
In Abhängigkeit von den erfassten Zahlen „spricht sich die Bezirkspolitik für die Einrichtung einer Sprunginsel aus…außerdem für die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in der Wendlohstraße, insbesondere im Bereich Hadermanns Weg / Herzog-Bruno-Weg…“
Im Kreuzungsbereich Wendlohstraße / Hadermanns Weg / Herzog-Bruno-Weg wurden folgende Verkehrszählungen durchgeführt:
Datum |
24.03.2025 |
24.03.2025 |
25.03.2025 |
25.03.2025 |
26.03.2025 |
Uhrzeit |
07:30 - 08:30 |
13:00 - 14:00 |
14:00 - 15:00 |
15:00 - 15:30 |
07:30 - 08:30 |
Wochentag |
Montag |
Montag |
Dienstag |
Dienstag |
Mittwoch |
Wetter |
bedeckt, trocken, 5 ° C |
bedeckt bis sonnig, trocken, 14 ° C |
bedeckt, trocken, 11,5 ° C |
bedeckt, trocken, 11,5 ° C |
bedeckt, trocken, 6,5 ° C |
Fußgänger Schüler und Begleiter |
39 |
3 |
2 |
14 => 28 in einer Stunde |
39 |
Fußgänger offensichtlich keine Schüler oder Begleiter |
23 |
10 |
15 |
7 => 14 in einer Stunde |
20 |
Fußgänger insgesamt |
62 |
13 |
17 |
21 => 42 in einer Stunde |
59 |
Anzahl der Fahrzeuge |
329 |
251 |
275 |
160 => 320 in einer Stunde |
323 |
Anmerkung zu den Zählungen
Die Zählungen wurden komplett in der 13. Kalenderwoche durchgeführt, weil in den beiden vorherigen Wochen (11. und 12. KW) in Hamburg Frühjahrsferien waren und Zählungen keinen Sinn gemacht hätten.
Es wurde um Zählung bei „wärmerem Wetter“ gebeten. Lt. „climate-date.org“ ist die Durchschnittstemperatur im Hamburg im März 4,5 ° C. Die durchschnittliche Tiefsttemperatur liegt demnach bei 0,8 °C und die durchschnittliche Höchsttemperatur bei 8,2 ° C.
Die Zählungen wurden somit bei überdurchschnittlich warmen März-Wetter durchgeführt.
Es wurde um nachmittägliche Zählung von 13:00 - 15:30 Uhr gebeten. Diese Zählungen wurden aufgeteilt in eine Zählung von 13:00 -14:00 Uhr, eine von 14:00 -15:00 Uhr und eine Zählung von 15:00 -15:30 Uhr.
Die letzte Zählung war nur eine halbstündige Zählung und die Daten wurden auf ein einstündiges Ergebnis hochgerechnet.
Es wurden am 24.03.2025 und am 26.03.2025 in der Zeit von 07:30 bis 08:30 Uhr die höchsten Fußgängerquerungszahlen und die höchste Anzahl an Fahrzeugen festgestellt.
Die Werte sind an beiden Tagen so hoch, dass die gem. R-FGÜ geforderten Verkehrsstärken für die Anordnung eines Fußgängerüberweges vorliegen und ein „FGÜ möglich“ ist.
In 2024 wurde umfangreich geprüft, ob eine erhöhte Gefahrenlage i.S. des § 45 Abs. 9 StVO vorliegt. Diese erhöhte Gefahr wurde verneint und es hat hier keine Änderung gegeben.
Gegen die Einrichtung eines FGÜ an der Kreuzung Wendlohstraße / Hadermanns Weg / Herzog-Bruno-Weg spricht, dass sich auf beiden Straßenseiten (südlich der Kreuzung) Bushaltestellen befinden. Ein FGÜ würde vor beiden Bushaltstellen liegen und nicht wie in der R-FGÜ gefordert dahinter.
Anzumerken ist, dass seitens der Politik kein FGÜ, sondern eine Sprunginsel gefordert wurde. Die Problematik mit den Bushaltestellen wäre aber auch beim Bau einer Sprunginsel zu beachten.
Gem. § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO ist die Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h…im unmittelbaren Bereich von an diesen gelegenen…hochfrequentierten Schulwegen möglich.
Eine erhöhte Gefahrenlage ist nicht mehr erforderlich.
Die Zählungen erfolgten mit der Fragestellung, ob ein hochfrequentierter Schulweg vorliegt. Es handelt sich unzweifelhaft um einen Schulweg. Im Bindfeldweg befinden sich zwei Schulen (Regionales Bildungs- und Beratungszentrum Eimsbüttel -ReBBZ- und eine Grundschule) und diese sind u.a. über einen rückwärtigen Fußweg erreichbar, der von den Schulen über die Grünfläche Hadermanns Weg bis zur Wendlohstraße führt, diesen kreuzt und dann weiter Richtung Osten führt.
Am 24.03.2025 wurden in der Zeit von 07:30 - 08:30 Uhr 62 Fußgänger gezählt und hiervon 39 Schüler und deren Begleiter.
23 Fußgänger waren ganz offensichtlich und zweifelsfrei keine Schüler und / oder Begleiter; es handelte sich fast ausnahmslos um erwachsene Personen mit Hund.
Am 26.03.2025 waren die Zahlen ganz ähnlich und sind der Tabelle zu entnehmen.
Ob dieser Schulweg hochfrequentiert ist, kann hier mangels Kennzahl nicht bewertet werden.
Erstmalig wurden Fußgängerquerungszahlen erfasst, die die Anordnung eines FGÜ möglich machen.
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht wird der Bau einer Sprunginsel oder alternativ eines FGÜ befürwortet. Auf die vorhandene Bushaltestellenproblematik wird noch einmal explizit hingewiesen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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