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Tempo 30 in der Wendlohstraße für sichere Schulwege: Neue Straßenverkehrsordnung nutzen

Antrag

Letzte Beratung: 20.01.2025 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 17.5

Sachverhalt

Die Wendlohstraße stand in den letzten Jahren im Bereich der Schulen / Kitas am Bindfeldweg immer wieder im Fokus. Ziel sowohl der Bezirkspolitik wie auch der Polizei war und ist ein sicherer Schulweg. Kinder sollen möglichst früh und sicher allein zur Schule gehen können. Das fördert ihre Selbständigkeit und verringert zum Beispiel auch die Anzahl von Elterntaxis.

In Drucksache 21-4714 nahm die Verkehrsdirektion (VD) 51 in Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 24 im letzten Jahr folgendermaßen Stellung:

Die Anordnung eines FGÜ oder einer FLZA an der genannten Stelle ist somit rechtlich nicht möglich.“ Diese Aussage beruht unter anderem darauf, dass gemäß von Polizei-Zählungen nicht ausreichend viele Menschen die Straße queren. Die Bezirkspolitik nimmt das zur Kenntnis, auch wenn sie hier für die konkrete Situation einen Zebrastreifen nach wie vor für notwendig erachtet, um Schulkindern, Familien, Senior*innen eine sichere Überquerung der Wendlohstraße zu gewährleisten. Weiterhin führte VD 52aus:

In den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) werden zum Kapitel „§ 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Tempo 30 im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“ die Voraussetzung zur Einrichtung von Tempo 30-Strecken vor sozialen Einrichtungen näher präzisiert. U.a. wird ausgeführt „Die Einrichtung muss mit einem direkten Zugang zur Straße ausgestattet sein.“. Im vorliegenden Fall ist dieser jedoch nicht vorhanden. Daher ist die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke rechtlich nicht möglich.“

Die im Herbst 2024 verabschiedete Reform der Straßenverkehrsordnung sieht hier eine entscheidende Änderung vor. Neben Schulen und den anderen in § 45 Abs. 9 genannten Einrichtungen sind nun auch „hochfrequentierte Schulwege hinreichend zur Einrichtung von Tempo 30-Strecken.

Bezirkspolitik, Schulen, Eltern und Anwohner*innen sehen aufgrund der hohen Anzahl der Schüler*innen, die auf der anderen Seite der Wendlohstraße leben und diese also auf dem Weg zur Schule queren müssen, hier einen hochfrequentierten Schulweg. 2021 zählte die Schulleitung, dass über 100 Kinder und Jugendliche auf der östlichen Seite der Wendlohstraße gemeldet sind (Grundschule 86, ReBBZ 15) (vgl. Drs. 21-1678).

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Inneres und Sport (BIS) zu bitten,  eine nochmalige Erfassung der querenden Fußnger*innen in den Stoßzeiten und bei wärmerem Wetter zu beauftragen.
Wenn die erforderliche Zahl erreicht wird, spricht sich die Bezirkspolitik für die Einrichtung eines Zebrastreifens aus. Falls die Reform des Straßenverkehrsrechts hierfür neue Möglichkeiten bietet, wird dies ausdrücklich unterstützt.

Vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage spricht sich die Bezirkspolitik außerdem für die Einrichtung einer Tempo 30-Strecke in der Wendlohstraße, insbesondere im Bereich Hadermannsweg / Herzog-Bruno-Weg aus und bittet die Bezirksamtsleitung, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu bitten, dies von der zuständigen Stelle prüfen und umsetzen zu lassen.

 

Sebastian Dorsch, Melanie Starken und GRÜNE-Fraktion

 

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