21-4044

Tempo 30 auf dem Straßenzug Lappenbergsallee und Langenfelder Damm Beschluss der BV vom 29.06.2023 - Drs. 21-3942

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
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04.09.2023
31.08.2023
Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Lappenbergsallee und der Langenfelder Damm kreuzen eines der am dichtesten besiedelten Wohnquartiere im Bezirk Eimsbüttel. Der Straßenzug ist geprägt von zahlreichen Geschäften und sozialen Einrichtungen, die engmaschig das gesamte Straßenbild von der Querung Heußweg bis zur Kieler Straße prägen. Zur Erhöhung der Sicherheit und der Lebensqualität für die Anwohner*innen hatte die Bezirksver-sammlung im Oktober 2021 angeregt, auf dem gesamten Streckenabschnitt Tempo 30 anzuordnen (Drucksache 21-2424). Dies wurde damals u.a. mit Verweis auf die Metrobuslinie, unauffällige Unfalllage und notwendige baulichen Veränderungen ab-gelehnt. Eine erneute Prüfung scheint aus verschiedenen Gründen geboten:

 

 

In vielen Teilen ist in diesen Straßen bereits Tempo 30 angeordnet aufgrund von Kindertagesstätten oder Tagespflegezentren. Diese Anordnung gilt allerdings noch nicht für alle sich in diesen Straßen befindlichen Einrichtungen und wäre im Sinne einer einheitlichen Behandlung entsprechend auszuweiten.

 

Diese zum Schutz der Nutzer*innen der Einrichtungen gesetzlich notwendigen Ge-schwindigkeitsbeschränkungen führen zwangsläufig zu einem immer größeren Schilderwald aufgrund der hohen Dichte. Eine einheitliche Tempo 30 Regelung wäre für alle Verkehrsteilnehmenden demgegenüber transparenter und klarer verständlich.

 

Aufgrund der zahlreichen Kreuzungen, Ampeln, Lieferverkehre, Tempo 30-Strecken oder des Kreisverkehrs an der Müggenkampstraße wäre die reale Durch-schnittsgeschwindigkeit und damit auch der Busverkehr von einer durchgehenden Regelung, falls überhaupt, so nur sehr unwesentlich betroffen.

 

Ausweichverkehre von der Innenstand von oder in Richtung Autobahn (A7) würden so unattraktiver und über die dafür geeigneteren Straßenzüge wie die Schnacken-burgallee oder die Kieler Straße geleitet.

 

Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) des Bezirks vom Januar 2022 sowie die jüngst erleichternde Änderungen der Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) unterstützen in ihrer Intention und Argumentation die Ausweitung von Tempo 30. Letzterer führt beispielsweise an, dass „Anordnungen von Tempo 30- Strecken an Straßen mit einstreifiger Verkehrsführung je Fahrtrichtung […] keine negativen Auswirkungen auf den ÖPNV befürchten [lassen], so dass die Verträglichkeit zwischen Busbetrieb des ÖPNV und einer Tempo-30 Strecken Anordnung grundsätzlich als gegeben eingestuft wird.

 

 

 

Beschluss:

Die Bezirksversammlung spricht sich erneut dafür aus, zur Verkehrsberuhigung/Vermeidung von Durchgangsverkehr, Erhöhung der Sicherheit und Steigerung der Aufenthaltsqualität im Quartier, auf der gesamten Länge der Lappenbergsallee und des Langenfelder Damms einheitliche Geschwindigkeitsreduzierung zu beschließen. Dies ist vor allem vor dem Hintergrund der vielen bestehenden Kindertagesstätten geboten.

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) dafür einzusetzen, dass auf dem gesamten Streckenabschnitt der Lappenbergsallee und des Langenfelder Damms von der Kreuzung Lappenbergsallee/Heußweg bis zur Kreuzung Langenfelder Damm/Kieler Straße eine durchgehende Tempo 30 Strecke anzuordnen ist.

 

 

Stellungnahme der BVM:

 

Mit der Stellungnahme zur Drucksache Nr. 21-2424 wurden Gründe aufgeführt, die gegen die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sprechen. Die Ausführungen haben weiterhin bestand. Ergänzend wird angeführt, dass Lichtzeichenanlagen, Leitlinien und benutzungspflichtige Radwege nicht zulässig sind. Des Weiteren darf der Durchgangsverkehr nur von untergeordneter Bedeutung sein.

 

Die Einführung einer kompletten oder teilweisen Tempo-30-Zone auf dem genannten Straßenabschnitt wird daher weiterhin als nicht verträglich eingestuft.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine