21-1448

Swebenweg: Berufsverkehr schonen, Sanierung in den Ferien durchführen Drs. 21-1378, Beschluss der BV vom 29.10.2020

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.12.2020
26.11.2020
Sachverhalt

 

Bezugnehmend auf die Bitte der Bezirksversammlung Eimsbüttel, dass die Baumaßnahmen im Swebenweg möglichst in den Ferien umgesetzt werden sollen, nimmt die Autobahn GmbH wie folgt Stellung:

 

Wie in der Drucksache erwähnt, finden umfangreiche Vorarbeiten in den vorhandenen Nebenflächen auf der Süd- und Nordseite bereits in diesem Jahr und im nächsten Frühjahr 2021 statt.

 

Im Bereich der Fahrbahn in Fahrtrichtung Westen hat das Sanierungsgutachten ergeben, dass eine Sanierung der Deck- und Binderschicht erforderlich ist. Die zulässige angeordnete Höchstgeschwindigkeit im Swebenweg beträgt 70 km/h. Gemäß RPS 2009 sind bei zweibahnigen Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Vzul > 50 km/h im Mittelstreifen Schutzeinrichtungen erforderlich. Um den Unfallfallschwerpunkt möglichst schnell zu minimieren, müssen durchgängige Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen und in den Seitenbereichen beider Fahrtrichtungen installiert werden. Durch das Installieren der Schutzeinrichtungen müssen die Öffentliche Beleuchtung und die Entwässerungsanlagen auf der gesamten Strecke im Mittelstreifen umgebaut werden. Mit den Arbeiten im Fahrbahnbereich soll im April 2021 begonnen werden. Die geplante Bauzeit wird ca. vier Monate betragen. Somit kommt die Autobahn GmbH teilweise Ihrer Bitte nach, dass die Arbeiten in den Ferien ausgeführt werden sollen.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Menschen durch die Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten und der Betrieb des Hamburger Flughafen weiter eingeschränkt laufen wird, werden derzeit keine negativen Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen erwartet.

 

 

 

 

Anhänge

keine