20-2567

Supermarkt an der Lohkampstraße 7-9

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

17.08.2015

Lfd. Nr. 52 (20)

 

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung, Dagmar Bahr und Peter Schreiber (SPD-Fraktion)

 

Supermarkt an der Lohkampstraße 7-9

 

Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

 

 

Sachverhalt:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Eidelstedt 53 wurde vor kurzem ein Supermarkt in der Lohkampstraße 7-9 eröffnet. Seitdem häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, weil die gesamte Grundstücksfläche von dem Betreiber als Verkaufsfläche genutzt wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Bezirksamtsleiter:

 

  1. Wurde für die jetzige Nutzung als Supermarkt ein Bauantrag für das Objekt Lohkampstraße 7-9 gestellt? Wenn ja, wann wurde dieser gestellt und mit welchem Datum wurde die Genehmigung erteilt?

 

Am 04.08.2014 wurde dem Antragsteller die Genehmigungsfiktion bestätigt. Beantragt war ein Obst- und Gemüsehandel, nicht Supermarkt.

 

Im Bebauungsplan Eidelstedt 53 gilt für das Flurstück 2441 die Ausweisung MK II g. Hierzu wird im Gesetz über den Bebauungsplan unter § 2 ausgeführt: In den Kerngebieten sind mit Ausnahme einer in der Planzeichnung festgesetzten zwingenden Wohnnutzung im Baukörper östlich der privaten Grünfläche Wohnungen oberhalb des zweiten Vollgeschosses allgemein zulässig.

 

  1. Befindet sich im 1. Obergeschoss des Objektes Lohkampstraße 7-9 eine Wohnung? Wenn ja, wann wurde die Genehmigung für diese Wohnnutzung erteilt?

 

Am 09.06.1955 wurde im 1.OG eine Wohnung genehmigt. Planrecht damals Baustufenplan, M II o.

 

Ferner ist im Bebauungsplan für dieses Grundstück eine 2,50 m tiefe Auskragung mit einer lichten Höhe von 3,50 m begrenzt durch eine Baulinie zur Lohkampstraße vorhanden. Diese Auskragung wurde von dem Eigentümer mittlerweile umgesetzt und mit Werbeflächen versehen.

 

  1. Wurde für diese Auskragung ein Bauantrag gestellt? Wenn ja, wann und mit welchem Datum wurde die Genehmigung erteilt?

 

Ja, am 10.03.2015 genehmigt.

 

  1. Entsprechen die Abmessungen der vorhandenen Auskragung den Vorgaben aus dem Bebauungsplan?

 

Es wurde eine Befreiung für das Unterschreiten der vorgesehenen lichte Höhe von 3,50 m erteilt, da sonst die Wohnung oben beeinträchtigt wäre.

 

  1. Wurde für die Auskragung ein Standsicherheitsnachweis erstellt? Wenn ja, wurde dieser geprüft?

 

Nein.

 

  1. Gibt es innerhalb der Auskragung Gehrechte und Leitungsrechte? Wenn ja, welche?

 

Laut B-Plan nicht.

 

 

  1. Welche Nutzung ist im Bereich dieser Auskragung erlaubt?

 

Es handelt sich um öffentlich genutzten Privatgrund, d.h. zulässig ist alles, wofür eine Sondernutzungserlaubnis (durch WBZ 3) erteilt werden kann. Das einzige Kriterium bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit nach Wegerecht ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.

 

  1. Wurde für die Errichtung der Werbeanlagen ein Bauantrag gestellt? Wenn ja, wann wurde die Genehmigung hierfür erteilt?

 

Nein.

 

Da die gesamte Grundstücksfläche von dem Betreiber als Verkaufsfläche genutzt wird, ist die verbleibende Fläche für Fußgänger sehr gering.

 

 

  1. Welche Nutzung wurde von dem Eigentümer/Betreiber für die nichtüberbaubare Grundstücksfläche beantragt?

 

Beantragt und genehmigt wurde eine Sondernutzungsfläche nach § 25 HWG (öffentlich genutzter Privatgrund) in einer Tiefe von 2,5 m ab Hauskante gemessen bei einer Länge von 17 m vom 1.4.15 – 31.03.2020 vor Lohkampstr. 7-9. Für den Bereich an der Ecke Ekenknick liegt ein Antrag für 2 * 11 m vor, der z.Zt. in der behördeninternen Abstimmung ist. Auch dort handelt es sich um eine Fläche nach § 25 HWG.

 

  1. Wurde auf der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche ein Stellplatz beantragt und genehmigt? Wenn ja, wann wurde die Genehmigung erteilt und an welcher Stelle befindet sich die Gehwegüberfahrt für diesen Stellplatz?

 

Nein.

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt Eimsbüttel die Nutzung der nichtüberbaubaren Grundstücksfläche Lohkampstraße 7-9 bzw. welche Nutzung wäre aus Sicht des Bezirksamtes hier zulässig?

 

Siehe Antwort zu 7. Eine Einflussnahme ist wegen fehlender rechtlicher Grundlagen nicht möglich.

 

  1. Befindet sich die vorhandene Werbesäule auf öffentlichem Grund?

 

Die Säule befindet sich zu 50 % auf einer öffentlichen Fläche und zu 50 % auf einer Fläche mit öffentlichem genutzten Privatgrund.

 

  1. Wäre die Errichtung einer Einfriedung des Grundstücks Lohkampstraße 7-9 (Flurstück 2441) möglich?

 

Der Grundeigentümer der § 25 Fläche könnte seine Fläche jederzeit durch Einfriedung abgrenzen und den öffentlichen Verkehr auf seinem Grundstück unterbinden.

 

  1. Wie viele Unfälle mit Fußgängerinnen und Fußgängern sind dem Bezirksamt in diesem Bereich – seit Eröffnung des Supermarktes – bekannt?

 

Dem Bezirksamt sind keine Unfälle bekannt.

 

Petitum/Beschluss

ohne

 

Anhänge

keine