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Stromkasten-Kunst in Bergedorf - Bilanz und Perspektiven

Antwort

Letzte Beratung: 27.08.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 3.4

Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander und der AfD Fraktion Bergedorf

Im Bezirk Bergedorf sind in den vergangenen Jahren verschiedene Strom- und Verteilerkästen künstlerisch gestaltet worden. Die Bemalung solcher Kästen soll das Stadtbild aufwerten, Vandalismus vorbeugen und die Identifikation der Bürger mit ihrem Stadtteil stärken.

Gleichzeitig stellt sich die Frage nach den entstandenen Kosten, der Nachhaltigkeit solcher Projekte und den Möglichkeiten für Bürger, eigene Vorschläge zur Verschönerung ihres Wohnumfeldes einzubringen.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Das Fachamt Sozialraummanagement fördert auf Grundlage entsprechender Anträge und Beschlüsse der Bezirksversammlung im Rahmen des Zuwendungsrechts vielfältige Projekte im Bezirk Bergedorf. Hierzu zählten in den vergangenen Jahren auch Projekte zur künstlerischen Gestaltung von Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen im öffentlichen Raum.

Die betreffenden Kästen stehen in der Regel im Eigentum der jeweiligen Netz- oder Anlagenbetreiber und nicht des Bezirksamts. Da das Bezirksamt weder Eigentümer noch Betreiber dieser Anlagen ist, werden deren Gesamtbestand sowie deren jeweiliger Zustand (z. B. hinsichtlich Graffiti, Aufklebern oder sonstiger Beschädigungen) nicht systematisch erfasst. Ebenso wird keine vollständige Erfassung sämtlicher künstlerisch gestalteter Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen im Bezirk geführt.

Das Fachamt Sozialraummanagement beschränkt sich im Rahmen der Zuwendungsbearbeitung auf die Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der bewilligten Mittel nach den Vorgaben des Zuwendungsrechts. Die inhaltliche Konzeption, die künstlerische Gestaltung, die organisatorische Umsetzung sowie die Durchführung der geförderten Projekte liegen in der Verantwortung der jeweiligen Projektträger bzw. Initiatoren. Eine fachliche Begleitung, fortlaufende Dokumentation oder Nachverfolgung der Projektausführung erfolgt durch das Fachamt grundsätzlich nicht. Eine Prüfung oder Freigabe der künstlerischen Gestaltung oder einzelner Motive ist nicht Gegenstand der Zuwendungsbearbeitung.

r die Unterhaltung, Instandsetzung, Entfernung oder Übergestaltung der gestalteten Kästen sind grundsätzlich die jeweiligen Eigentümer bzw. Betreiber verantwortlich.

Vor diesem Hintergrund beziehen sich die nachfolgenden Angaben ausschließlich auf Projekte, die durch das Fachamt Sozialraummanagement gefördert wurden. Aussagen zu darüberhinausgehenden Maßnahmen oder zu nicht geförderten Gestaltungen sind dem Bezirksamt daher nicht möglich.

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

Vor diesem Hintergrund fragen wir:


1. Wie viele Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen wurden im Bezirk Bergedorf seit 2021 künstlerisch gestaltet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

2021

12

2022

21

2023/2024 eine genau Zuordnung ist nicht möglich da jahresübergreifende Förderung

13

2. In welchen Stadtteilen des Bezirks befinden sich die gestalteten Kästen? Bitte nach Standorten auflisten.

Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf die dem Bezirksamt bekannten, durch das Fachamt Sozialraummanagement geförderten Maßnahmen. Eine vollständige Erfassung aller künstlerisch gestalteten Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen im Bezirk erfolgt nicht.

Die geförderten Gestaltungsmaßnahmen befinden sich nach Kenntnis des Bezirksamts in den Stadtteilen Kirchwerder, Curslack, Neuengamme, Bergedorf und Neuallermöhe.

Die Standorte verteilen sich wie folgt:

Stadtteil

Standorte

Kirchwerder

Kirchwerder Hausdeich, Kirchwerder Elbdeich, Kiebitzdeich, Durchdeich, Kirchwerder Mühlendamm, Kirchwerder Landweg

Curslack

Heinrich-Osterath-Straße, Curslacker Heerweg, Heinrich-Stubbe-Weg

Neuengamme

Neuengammer Hausdeich

Bergedorf

Serrahnstraße

Neuallermöhe

Edith-Stein-Platz, Ebner-Eschenbach-Weg, Fleetplatz, Otto-Grot-Straße, Herbert-Pardo-Weg

3. Welche Institutionen, Vereine, Stiftungen oder Unternehmen haben die Projekte seit 2021 durchgeführt oder finanziert?

Die seit 2021 durchgeführten Projekte zur künstlerischen Gestaltung von Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen wurden durch folgende Institutionen und Organisationen initiiert bzw. umgesetzt:

  • Bergedorfer Hafenverein e.V.,
  • Vierlanden Stiftung „Unsere Heimat“,
  • Lawaetz-Stiftung im Rahmen der Gebietsentwicklung.

Die Finanzierung erfolgte aus unterschiedlichen Quellen. Siehe hierzu Antwort zur Frage 6.

Eine vollständige Übersicht über darüberhinausgehende, nicht durch das Bezirksamt geförderte Maßnahmen liegt dem Bezirksamt nicht vor.

4. Welche Künstler oder Kunstschaffenden wurden seit 2021 mit der Gestaltung beauftragt?

Die Beauftragung der Künstlerinnen und Künstler bzw. Kunstschaffenden erfolgte durch die jeweiligen Projektträger bzw. Initiatoren und nicht durch das Bezirksamt. Nach den dem Bezirksamt vorliegenden Informationen wurden seit 2021 im Zusammenhang mit den dem Bezirksamt bekannten Maßnahmen zur künstlerischen Gestaltung von Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen folgende Künstlerinnen und Künstler bzw. Kunstschaffende beauftragt:

  • Vincent Schulze,
  • Kai Teschner,
  • Annette Prüfer (im Rahmen der GbR Kai Teschner / Annette Prüfer).

Eine vollständige Erfassung sämtlicher künstlerisch gestalteter Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen im Bezirk erfolgt nicht.

5. Welche Gesamtkosten sind seit 2021 für die Gestaltung von Strom- und Verteilerkästen im Bezirk Bergedorf entstanden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

Eine vollständige Erfassung sämtlicher Kosten für die Gestaltung von Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen im Bezirk Bergedorf liegt dem Bezirksamt nicht vor. Da die Durchführung und Finanzierung der Maßnahmen durch unterschiedliche Projektträger und aus verschiedenen Finanzierungsquellen erfolgten, können keine bezirksweiten Gesamtkosten ausgewiesen werden.

r die dem Bezirksamt bekannten Maßnahmen ergeben sich folgende Kostenangaben:

Jahr

Kosten der bekannten Maßnahmen

2021

2.500 €

2022

6.789 €

2023

6.389 €

Gesamt

15.678 €

Die genannten Beträge beziehen sich auf die dem Bezirksamt bekannten Maßnahmen zur Gestaltung von Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen und umfassen die jeweiligen Projektkosten.

Eine Aussage zu sämtlichen im Bezirk Bergedorf entstandenen Kosten für die Gestaltung von Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen ist aufgrund der fehlenden vollständigen Erfassung nicht möglich.

6. Aus welchen Haushaltsmitteln, Förderprogrammen oder Drittmitteln wurden die Projekte finanziert?

Die Finanzierung der bekannten Maßnahmen erfolgte aus Sondermittel der Bezirksversammlung, Projektmittel der Stadtteilkultur, Mittel aus den Verfügungsfonds der jeweiligen RISE-Fördergebiete sowie Eigenmittel der jeweiligen Projektträger.

7. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten pro gestaltetem Kasten?

Eine durchschnittliche Kostenangabe pro gestaltetem Kasten für sämtliche im Bezirk Bergedorf gestalteten Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen kann aufgrund der fehlenden vollständigen Erfassung nicht vorgenommen werden. Für die dem Bezirksamt bekannten Maßnahmen ergibt sich folgende rechnerische Durchschnittsgröße:

Bei insgesamt 51 gestalteten Kästen und Gesamtkosten in Höhe von 15.678 € betragen die durchschnittlichen Kosten pro gestaltetem Kasten rund 307 €.

Die Angabe bezieht sich ausschließlich auf die dem Bezirksamt bekannten Maßnahmen und umfasst die jeweiligen Projektkosten. Eine Übertragung auf sämtliche im Bezirk gestalteten Kästen ist aufgrund der nicht vorhandenen vollständigen Datengrundlage nicht möglich.

8. Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse vor, ob gestaltete Kästen seltener mit Graffiti oder Aufklebern verunstaltet werden als ungestaltete Kästen?

Siehe Vorbemerkung.

9. Wie viele Beschwerden über verschmutzte, beklebte oder beschädigte Strom- und Verteilerkästen gingen seit 2021 beim Bezirksamt ein?

Siehe Vorbemerkung.

10. Gibt es Planungen für weitere Gestaltungsprojekte in den Jahren 2026 und 2027? Falls ja, wie viele Kästen sollen gestaltet werden?

Siehe Vorbemerkung.

11. Können Bürger, Vereine oder Schulen Vorschläge für die Gestaltung bestimmter Kästen einreichen? Falls ja, wie erfolgt das Verfahren?

Siehe Vorbemerkung.

12. Werden bei der Auswahl der Motive lokale Themen, historische Gebäude, Natur- und Landschaftsmotive oder Stadtteilgeschichte berücksichtigt?

Siehe Vorbemerkung.

13. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, durch Kooperationen mit Schulen, Jugendzentren oder lokalen Künstlern weitere Verschönerungsmaßnahmen im öffentlichen Raum umzusetzen?

Das Bezirksamt nimmt zu hypothetischen Kooperationsmöglichkeiten keine Einschätzung vor. Entsprechende Projektanträge werden im Einzelfall nach Maßgabe der geltenden Zuständigkeiten, der verfügbaren Haushaltsmittel sowie der zuwendungsrechtlichen Vorgaben geprüft. Sofern Anlagen Dritter betroffen sind, ist deren Zustimmung erforderlich.

14. Wie viele Strom- und Verteilerkästen befinden sich insgesamt im Bezirk Bergedorf und wie viele davon weisen nach Kenntnis des Bezirksamtes derzeit Graffiti, Aufkleber oder andere Beschädigungen auf?

Dem Bezirksamt liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine bezirksweite Erfassung der Anzahl der Strom-, Verteiler- und Multifunktionskästen sowie ihres jeweiligen Zustands wird nicht geführt.

Petitum/Beschluss

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