21-1914

Strom- und Verteilerkästen verschönern und kreativ gestalten

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 29.04.2021 Hauptausschuss Ö 10.5

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

RaLoNiS (Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion)

12.04.2021

16.3

21-1882

Empfehlung einstimmig

 

In der Stadt stehen sie an jeder Ecke und alle kennen die vielen oft grauen Strom- und Verteilerkästen der Strom- und Telekommunikationsanbieter. Offiziell heißen die Stromkästen Kabelverteilerschränke oder kurz KVS. Sie sorgen dafür, dass wir beispielsweise Strom im Haus haben oder dass wir uns im World Wide Web bewegen können. Diese Strom- und Verteilerkästen sind wichtig und notwendig, allerdings sind sie oft sehr unansehnlich, sind oft beschmiert oder stark verschmutzt. Doch es gibt auch viele Beispiele in unseren Stadtteilen, wie kreativ und hübsch diese Kästen aussehen können. Einige dieser gestalteten Kästen kann man z.B. unter https://www.tibarg.de/stromkaesten_streetart-2/

bestaunen.

Vor diesem Hintergrund sollen an ausgewählten Stromkästen Pilotprojekte zur kreativen Gestaltung initiiert werden.

 

Petitum/Beschluss

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten, die Betreiber

 der zwei Stromkästen Wählingsweg 36/3 Ecke Heidlohstraße,

 der zwei Stromkästen direkt gegenüber dem Südeingang zur U-Bahn Niendorf Nord,

 des einen Stromkastens direkt am Busbahnhof Niendorf Nord sowie

 des Stromkastens am Nordalbingerweg zwischen Moorflagen und Ernst-Mittelbach-Ring,

 des Stromkastens Kriegerdankweg 22 ggü. der Kirchengemeinde (am Eingang zum Spielplatz)

      der insgesamt drei Stromkästen Ecke Halstenbeker Str./ Wogemannsburg und Brummerskamp

zu kontaktieren und sie zu bitten, diese Kästen idealerweise zusammen mit kreativen Akteuren der Stadtteile (Künstler*innen, Sprayer*innen, Schulen, Jugendclubs etc.) kreativ gestalten zu lassen.

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten, die Betreiber  der Kästen zu bitten, diese generell für Kreative und Künstler*innen auf Antrag freizugeben.

 

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