21-3568

Straßenumbau auf der Holsteiner Chaussee Abschnitt Oldesloer Straße bis Kettelerweg - Kenntnisnahmeschlussverschickung des LSBG -

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.02.2023
06.02.2023
Sachverhalt

Die beiliegende Verkehrsplanung des Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zu o.g. Projekt bezieht sich auf den Abschnitt der Holsteiner Chaussee zwischen Oldesloer Straße bis Kettelerweg (Stand: 18.01.2023).

 

Die Maßnahme stellt einen Teilabschnitt der Gesamtmaßnahme „Holsteiner Chaussee zwischen Oldesloer Str. und Voßkamp“ dar, die am 21.04.2021 schlussverschickt wurde. Ziel ist es, den Umbau der vorhandenen Nebenflächen auf der Ostseite voranzutreiben, die Fahrbahn zu erweitern, um einen 2,25m breiten Radfahrstreifen herzustellen, sowie die Radverkehrsbedingungen auf der östlichen Furt des Knotens Holsteiner Chaussee/ Oldesloer Straße im freien Rechtsabbieger zu verbessern, den Gehweg zu verbreitern und taktile Leitelemente für die Barrierefreiheit zu ergänzen.

 

Im Bestand gibt es Im Abschnitt der Holsteiner Chaussee zwischen Oldesloer Straße und Kettelerweg auf der Ostseite keine Radverkehrsanlagen, sondern nur einen durchgängigen, zu schmalen Gehweg mit Breiten zwischen 1,25 m bis 1,50 m. Radfahrende werden über den unter 2,00m breiten und damit untermaßigen Zweirichtungsradweg auf der westlichen Straßenseite oder auf der Holsteiner Chaussee im Mischverkehr geführt. Dieser Zweirichtungsradweg wird im Rahmen der Instandsetzungsmaßnahme vom LSBG als Einrichtungsradweg umgebaut.

 

Die Gesamtmaßnahme „Holsteiner Chaussee zwischen Oldesloer Str. und Voßkamp“ ist in drei Abschnitte unterteilt:

 

  • Abschnitt 1: Herstellung der östlichen Nebenflächen zwischen Kettelerweg und Voßkamp sowie Herstellung von zwei gesicherten Querungen über die Holsteiner Chaussee

 

Bereits in 2021 baulich hergestellt.

 

  • Abschnitt 2: Herstellung der östlichen Nebenflächen zwischen Kettelerweg und Oldesloer Str. sowie Umbau der Anschlussbereiche zwischen Holsteiner Chaussee und Oldesloer Str. im Bereich des dortigen freien Rechtsabbiegers

 

Gegenstand dieser Kenntnisnahmeschlussverschickung

 

  • Abschnitt 3: Umbau von Teilen des Knotenpunktes Holsteiner Chaussee / Oldesloer Str. / Pinneberger Str. sowie der dort anschließenden Straßen

 

Der Knotenpunkt Oldesloer Straße / Holsteiner Chaussee /Pinneberger Chaussee kann erst zu einem späteren, derzeit noch unbekannten Zeitpunkt (nicht vor Ende 2024) hergestellt werden, da dies im Umfeld relevante Straßenbaumaßnahmen verhindern (s. Baustellenkoordination). Dieser 3. Planungsabschnitt ist voraussichtlich noch einmal zu überprüfen und an die aktuellen Anforderungen für Radverkehrsanlagen anzupassen, da in der ursprünglichen Fassung noch ein Radfahrstreifen in Mittellage enthalten ist (RIM).

 

Für das 2. Quartal 2023 hat sich kurzfristig die Gelegenheit ergeben, im Schatten einer LSBG/B1 Maßnahme diesen Teilabschnitt mitzubauen. Gelingt dies nicht, wird es hier an der Holsteiner Chaussee auf nicht absehbare Zeit keine sichere Radverkehrsanlage auf der östlichen Seite geben und damit der Lückenschluss zum bereits hergestellten Abschnitt 1 nicht gelingen.

 

Die hier vorliegende Kenntnisnahmeschlussverschickung für den Abschnitt 2 wurde erforderlich, da der Abschnitt 2 gegenüber der ursprünglichen Planung angepasst und verändert werden muss, um die Anschlüsse an den umgebenden Bestand sinnvoll herstellen zu können. Diese Anpassungen und Änderungen haben vorläufigen bzw. vorrübergehenden Charakter. Im Rahmen einer zukünftigen Baumaßnahme für den Abschnitt 3 wird schließlich der endgültige Zustand gemäß der geplanten Gesamtmaßnahme im Knotenbereich Holsteiner Chaussee / Oldesloer Str. / Pinneberger Str. hergestellt.

 

Die Einzelheiten der Planung sind aus den beiliegenden Unterlagen zu entnehmen.

Die Planung des hier vorliegenden 2. Abschnitts und insbesondere der provisorische Übergang wurde im Vorwege mit der Straßenverkehrsbehörde (VD12, VD52, PK24), der BVM, dem Bezirksamt Eimsbüttel und dem Kompetenzzentrum für barrierefreies Hamburg abgestimmt.

 

Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung gem. §45 StVO wurde am 13.01.2023 beantragt und bereits mündlich zugesichert.

 

Die Realisierung ist ab Mai 2023 vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge