21-4463

Stellungnahme zur Schlussverschickung: Teilbaumaßnahme E032 - Veloroute 2 – Sillemstraße von Langenfelder Damm bis Schwenckestraße

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 29.02.2024 Bezirksversammlung Ö 10.4

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

KGA (gemeinsamer Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion)

08.01.2024

6.6

21-4363

vertagt

 

KGA (gemeinsamer Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion)

05.02.2024

9.2

21-4363

Empfehlung einstimmig beschlossen

 

Zur Förderung des Radverkehrs in Hamburg ist der Ausbau der Velorouten ein wesentliches Element, welches im Bündnis für den Rad- und Fußverkehr als Baustein der Netzentwicklung festgelegt wurde. Die Sillemstraße ist Teil der Veloroute 2 und soll im Abschnitt zwischen Hellkamp und Sartoriusstraße radverkehrsfreundlich umgestaltet werden. Dazu liegt der Bezirksversammlung Eimsbüttel die entsprechende Schlussverschickung vor.

Hierin sind verschiedene bauliche Maßnahmen vorgesehen, wie eine insgesamt auf die Bedürfnisse der Veloroute ausgerichtete Gestaltung der Straßenflächen, eine Erneuerung der Asphaltschicht, eine Neusortierung und Ausweitung des Straßennebenflächen für den Fußverkehr einschließlich einer Umgestaltung des Parkraums sowie eine Umgestaltung der Kreuzungsbereiche.

Im Rahmen der Verbesserung der Streckenführung der Velorouten, der Erhöhung der Sicherheit für den Fußverkehr sowie insgesamt der Erhöhung der Attraktivität des Straßenraumes für die Anwohner*innen und Nutzer*innen ist die Maßnahme insgesamt sehr zu begrüßen. In Bezug auf einige Teilaspekte schlägt die Bezirksversammlung jedoch Anpassungen vor.

 

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raums zu veranlassen, bei der baulichen Ausführung der Teilbaumaßnahme E032 folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. r den Kreisverkehr Sillemstraße/Methfesselstraße soll im Sinne der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit geprüft werden, die Querungen für den Fußverkehr als Fußngerüberweg (Zebrastreifen) inkl. einer zeitgemäßen Ausleuchtung auszugestalten.
  2. Prüfung einer möglichen Neugestaltung des Querungsbereiches der Radstrecke durch den Park an der Schwenckestraße. Hierbei soll insbesondere eine Begradigung und Aufweitung der Radverkehrsverbindung erfolgen sowie eine Prüfung der Entsiegelung und/oder Verjüngung bestehender Fußverbindungen ebenso wie die Verbesserung der Querung der Schwenckestraße selbst. Hierbei ist der Baumbestand zu schützen und dessen Wurzelbereich entsprechend zu berücksichtigen, sodass von der Begradigung abzusehen ist, wenn die Wurzeln der Bestandsbäume dies gebieten.
  3. Schaffung einer ausgeglichenen Baumbilanz durch Prüfung zusätzlicher Entsiegelungs­maßnahmen ggf. in Verbindung mit der Umgestaltung des Parks an der Schwenckestraße (s.o.)
  4. Schaffung zusätzlicher Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge im Sinne der zukünftigen zu erwartenden Ausweitung dieser Antriebstechnologie.

 Über die Anpassungen ist dem Kerngebietsausschuss im ersten Quartal 2024 zu berichten.

 

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