21-1842

Stellungnahme zur Planung Veloroute 14 – Abschnitt Elbgaustraße von Fangdieckstraße bis Furtweg

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.04.2021
24.03.2021
Sachverhalt

GRÜNE und CDU wollen in Eimsbüttel die Verkehrswende gemeinsam gestalten – aus Gründen des Umwelt und Klimaschutzes, damit auch Menschen ohne Auto sich sicher im öffentlichen Raum bewegen können, aus Immissionsschutzgründen (Lärm und Luft), und um den Straßenraum zugunsten der steigenden Bedeutung des Umweltverbundes zu gestalten – wobei der Grundsatz gilt, dass Straßen regelwerkkonform von außen, also von den Bedürfnissen des Umweltverbundes und des Baum- und Grünschutzes aus, nach innen geplant werden sollen.

Der Abschnitt der Veloroute 14 entlang der Elbgaustraße zwischen den Stadtteilen Lurup und Eidelstedt wird seitens des LSGB überplant. Auf dem Gebiet des Bezirks Eimsbüttel liegt der Abschnitt unter den Gleisen zwischen Fangdieckstraße und S-Elbgaustraße sowie im weiteren Verlauf bis zur Kreuzung Furtweg.

Der Abschnitt auf Eimsbütteler Gebiet ist verkehrsplanerisch sehr herausfordernd. So verläuft auf dieser Strecke der Ring 3 für den motorisierten Verkehr, einige Buslinien, die Veloroute 14 für Radfahrende sowie die vielgenutzte Fußwegeverbindung zur S-Bahn-Haltestelle Elbgaustraße aus den Stadtteilen Lurup und Eidelstedt und den Schulstandorten Grundschule Furtweg und dem Goethe-Gymnasium im Rispenweg (Lurup). Zukünftig ist hier die Autoverladestation der DB geplant. Gleichzeitig ist der vorhandene Straßenraum unter den Schienen sehr eng und auch im weiteren Verlauft nicht wesentlich großzügiger bemessen.

Die Herausforderung besteht darin, allen Verkehrsarten auf diesem sehr engen Raum gerecht zu werden. Insbesondere den schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern – dem Fußverkehr und dem Radverkehr – sollte hier eine höhere Priorität eingeräumt werden, als in der bisherigen Planung vorgesehen. Das starke Fußverkehrsaufkommen rund um die S-Bahn-Station Elbgaustraße und die Schüler*innenverkehre (zu Fuß, per Fahrrad) sind ein Ausschlusskriterium für den geplanten gemeinsamen benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg (Zeichen 240 StVO) mit seiner in diesem Fall sehr geringen Breite von lediglich 2,65 bis 2,75 – insbesondere wenn direkt am gemeinsamen Fuß- und Radweg ohne Sicherheitsabstand der KFZ-Verkehr mit Tempo 50 fährt.

Daher befürwortet die Bezirksversammlung das – wie bisher – der Radverkehr im Mischverkehr auf der Straße fährt – und für unsichere Radfahrende der Fußweg mit dem Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ freigegeben wird. Wie bisher sollte dann unter den Schienen Tempo 30 gelten.

In Hinblick auf die hier vorgesehene Veloroutenplanung sollte geprüft werden, auf dem gesamten Abschnitt Fangdieckstraße bis Furtweg ebenfalls Tempo 30 einzuführen, um die Sicherheit für den Radverkehr im Mischverkehr zu gewährleisten sowie – vergleichbar mit der geplanten Umsetzung auf der Elbchaussee – Fahrradpiktogramme auf der Mitte der Straße – die sogenannten „Sharrows“ – auf der Fahrbahn zu markieren. Die Sharrows verdeutlichen, dass hier Radfahrende auf der Mitte der Straße fahren.

Der Verbleib des Radverkehrs im Mischverkehr bei Tempo 30 würde insbesondere vorhersehbare Konflikte auf der Veloroute mit dem starken Fußverkehr auf diesem Abschnitt vermeiden und entspricht den Vorgaben der ReStra und ERA, den Straßenraum von Außen nach Innen zu planen und insbesondere die Belange der schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen. Gleichzeitig ermöglich das Schild „Radfahrer frei“ für den Gehweg einem gewissen Anteil an Radfahrenden, die  unsicher bzw. sehr langsam fahren, sowie den Schüler*innen weiterführender Schulen, auf dem Gehweg zu fahren.

Die Kreuzung am Furtweg ist eine wichtige Querungsstelle für Schüler*innen der Grundschule Furtweg. Hier sollten die Fußwege auf beiden Seiten der Elbgaustraße mindestens Regelbreite aufweisen. Zugunsten der linksabbiegenden Radfahrenden auf der Veloroute, einer Aufstellfläche und breiterer Fußwege sollte hier auf den Linksabbieger in den Niekampsweg verzichtet werden.

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, folgende Stellungnahme zur 1. Verschickung der Veloroutenplanung 14 – Abschnitt Elbgaustraße an den LSBG zu übermitteln:

  1. Der Radverkehr soll weiterhin im Mischverkehr geführt werden. Um die Sicherheit für den Radverkehr auf der Veloroute zu gewährleisten, ist Tempo 30 einzurichten – wie es heute bereits im Abschnitt unter den Schienen angeordnet ist.
  2. Auf der Fahrbahn sollen „Sharrows“ markiert werden. Dies sind Fahrrad­piktogramme wie sie auch für die Elbchaussee geplant sind.
  3. Der Fußweg sollte mindestens in Regelbreite – möglichst breiter - hergestellt werden – da er das Umfeld in den Stadtteilen Lurup und Eidelstedt der stark frequentierten S-Bahn-Station Elbgaustraße erschließt sowie Schüler*innenverkehre zum Goethe-Gymnasium und zur Grundschule Furtweg aufnimmt.
  4. Radfahrende, die sich im Mischverkehr unsicher fühlen, soll auf dem Fußweg mit „Radverkehr frei“ ein vorsichtiges Fahren auf dem Gehweg ermöglicht werden. Dies kann auch für jüngere Radfahrende zur weiterführenden Schule eine geschütztere Möglichkeit eröffnen.
  5. Im Erläuterungsbericht im Abschnitt 2.1.2 „Verkehrsbelastung“ bitte Zahlen zu Fuß- und Radverkehr als Planungsgrundlage auf dem Eimsbütteler Abschnitt  erheben und insbesondere auf die Fußverkehre Richtung S-Bahn-Elbgaustraße sowie den Schulstandorten Goethe-Gymnasium und Grundschule Furtweg eingehen.
  6. Die Pegelmessungen der Radverkehrszählstelle aufnehmen bzw. auf evtl. vorhandene Zählungen im Rahmen der Planung des Radschnellweges Elmshorn-Diebsteich zurückgreifen.
  7. Eine verkehrsplanerische Lösung zu entwickeln für die im Erläuterungsbericht im Abschnitt 2.2.7.5 benannten Unfälle mit Radfahrenden in der Einmündung Redingskamp. Eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr und damit im Blickfeld der Kfz anstelle des geplanten gemeinsamen Geh- und Radwegs kann die Sicherheit hier deutlich erhöhen.
  8. An der Kreuzung Furtweg (QS 23) biegt die Veloroute links in den Niekampsweg. Der Schulweg zur Grundschule Furtweg verläuft über diese Kreuzung. Die Fußwege sollen daher zugunsten ausreichend breiter Schulwege auf der nördlichen und südlichen Seite verbreitert werden und für Radfahrende eine vorgezogene Aufstellfläche angelegt werden – wie dies regelhaft für Velorouten vorgesehen ist. Der Links-Abbieger für Kfz kann an dieser Stelle entfallen, da nur wenige Autos in den Niekampsweg einbiegen und der Platz dem Fuß- und Radverkehr zugeschlagen werden sollte.
  9. Einmündungen Mesterfeld und Haseldorfer Weg: Die Querschnitte der Straße baulich verengen, um die Gestaltung einer Tempo 30 Zone baulich anzupassen. Damit werden die Geschwindigkeit reduziert und Fußgänger*innen wird das Queren erleichtert.
  10. Auf die Aufleitung des Radverkehrs auf einen Radweg vor der Einmündung Mesterfeld zu verzichten. Um gefährliche Rechts-Abbiegesituationen am Mesterfeld zu vermeiden, soll Radverkehr im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs geführt werden.
  11. Eine Links-Abbiegemöglichkeit für Radfahrende aus der Elbgaustraße in die Straße Weidplan und den Vorplatz S-Bahn-Elbgaustraße einzurichten.
  12. Eine Anschlussplanung für die Radinfrastruktur in der Elbgaustraße von Furtweg bis zur Kieler-Straße anzuschieben. Damit wird die Lücke einer angemessenen Radinfrastruktur bis zur wichtigen Verkehrsader Kieler-Straße und zum Einkaufszentrum Eidelstedter Platz geschlossen.
  13. Zu prüfen, ob der Straßenraum auf der nördlichen Straßenseite (auf privaten Grund) bis zu den Mehrfamilienhäusern erweitert werden kann um damit mehr Straßenraum zu gewinnen
  14. Zu prüfen, wie durch verkehrsberuhigende Elemente die Einhaltung der Tempo 30 Strecke baulich unterstützt werden kann.

Robert Klein, Anna Hampe und GRÜNE-Fraktion
Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion

 

 

Anhänge

keine