Stellungnahme zur Planung Methfesselstr. zwischen Luruper Weg und Knoten Eidelstedter Weg
Letzte Beratung: 29.08.2019 Bezirksversammlung Ö 9.20
Im Zuge der Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs plant das Bezirksamt Eimsbüttel die Umgestaltung der Methfesselstraße zwischen Luruper Weg und Hagenbeckstraße. Dabei sollen laut der 1. Planverschickung durch die Anlage von Schutz- und Radfahrstreifen der Radverkehr von den Nebenflächen auf die Straße verlagert und die vorhandenen Radwege zurückgebaut werden. Vorgesehen sind zudem die Erweiterung der B+R-Anlage an der U-Bahn-Station Lutterothstraße sowie die Anlage eines neuen switchh-Punktes.
Dass der Radverkehr in der vorliegenden Planung Berücksichtigung findet, ist etwas, das wir begrüßen. Insbesondere die Maßnahmen zur Verkehrssicherheit im Kreisverkehr Methfesselstraße/Eidelstedter Weg/Hagenbeckstraße erachten wir als äußerst wertvoll und zielführend. Gleichwohl kommen aus unserer Sicht Belange der umgebenden Nutzungen zu kurz. Die Straße wird zu wenig als Öffentlicher Raum gedacht - die Aufenthaltsqualität als zu steigernde Zielgröße findet zu wenig Berücksichtigung.
Mit der vorliegenden Planung besteht die Chance, eine geordnete städtebauliche Entwicklung voranzutreiben und den Lebensraum Methfesselstraße neu zu prägen: Der Elsa-Rauch-Platz kann wachsen und der Charakter der Methfesselstraße als Begegnungsort mit publikumsbezogenen Erdgeschossnutzungen gestärkt werden.
Auch verkehrlich ist der Grundgedanke der Planung noch zu sehr am Bestand verhaftet. Der verkehrsentschleunigte Gedanke der Osterstraße wird nicht fortgeführt. Es finden sich stattdessen weiterhin eine Fußgängerlichtsignalanlage am Knoten Methfesselstraße/Weg/Hesse-Straße und ein vollsignalisierter Knoten Methfesselstraße/ße. Im Folgenden werden wir Ansätze darlegen, die sowohl im dauerhaften Betrieb ökonomischer sind als auch ein großes Potential bergen, die Aufenthaltsqualität zu steigern und somit Eimsbüttel insgesamt lebenswerter zu machen.
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel nimmt zur geplanten Umgestaltung der Methfesselstraße im Abschnitt zwischen Luruper Weg und Hagenbeckstraße wie folgt Stellung und fordert den Bezirksamtsleiter auf, die Planung zu überarbeiten sowie sie dem zuständigen Ausschuss erneut vorzustellen:
1. Mit Blick auf die schon heute hauptsächlich durch Fuß-und Radverkehr geprägte Nutzung des Raumes rund um den Else-Rauch-Platz als Wohn- und Begegnungsort mit Einzelhandel, Gastronomie, einem Spielplatz und einer U-Bahn Station in direkter Nachbarschaft zur Osterstraße sollen Ziele des Lärm- und Schadstoffemissionsschutzes der Anwohner, einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der Verkehrssicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer bei der Planung besonders berücksichtigt werden. Die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke über die Methfesselstraße zwischen Osterstraße und Eidelstedter Weg Basis des §45 StVO soll geprüft werden.
2. Im Knoten Methfesselstraße / Stellinger Weg / Hartwig-Hesse-Straße ist ein Kreisverkehr geometrisch möglich. In Anbetracht der Tatsache, dass der Planungsraum von jeweils einem Kreisverkehr abgeschlossen wird, lassen die Verkehrszahlen dies ebenfalls zu. Um den Charakter eines Raumzusammenhangs, in dem Verkehrsteilnehmer aufeinander achtgeben müssen, fortzuführen, ist dies auch aus verkehrspsychologischer Sicht sinnvoll. Freiraumplanerisch ergeben sich zudem komplett neue Möglichkeiten:
3. Der Knoten Methfesselstraße / Lutterothstraße weist ebenfalls eine unnötig raumeinnehmende Fahrbahnfläche auf. Die Kurvenradien sollten deutlich reduziert werden, sodass die Nebenflächen im Verhältnis deutlich größer werden und näher aneinanderrücken. Dadurch wird die zerschneidende Wirkung der Methfesselstraße insgesamt verringert und ein Straßenseitenwechsel für den Fußverkehr erleichtert. Dies ist ganz im Sinne der öffentlichen Nutzungen, insbesondere des Einzelhandels. Zusätzlich soll auf der Methfesselstraße sowohl vor, als auch nach der Einmündung Lutterothstraße ein Fußgängerüberweg angeordnet werden, was auch bei der Einrichtung einer Tempo-30-Strecke ausdrücklich möglich ist.
4. Der Parkstand gegenüber der Einmündung Lutterothstraße befindet sich inmitten eines Knotenpunktes. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheitssicht ist es sinnvoll, das Queren, Durchfahren und Abbiegen durch motorisierten Individualverkehr in diesem Knoten so gering wie möglich zu halten. Insbesondere dann, wenn die Ein- und Ausparkvorgänge über Radinfrastruktur vollzogen werden müssen. Daher ist der Abschnitt nördlich des Behindertenparkplatzes (Feuerwehrzufahrt Lutterothstraße West) nicht mehr als Parkfläche, sondern als Gehweg mit Bordsteinabsenkung zu gestalten.
5. Die Kfz-Fahrstreifen zwischen Lutterothstraße und Eidelstedter Weg sollten in diesem Abschnitt auf 3,00 m reduziert werden. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Verstetigung des Verkehrsflusses sollen die Parkstände zwischen Lutterothstraße und Eidelstedter Weg auf beiden Seiten als Längsparkstände angeordnet werden. Sowohl durch die Neuanordnung der Parkstände, als auch durch die Verringerung der Fahrspuren wird ermöglicht, die Fahrbahnachse zu Gunsten der östlichen Nebenfläche Richtung Westen zu verschieben.
Gleichzeitig sollten in diesem Abschnitt weitere Bäume gepflanzt werden, um durch Verschattung und Entsiegelung einen Beitrag zur Klimaanpassung zu leisten.
6. Im Rahmen der Baumaßnahmen sollen überdies die folgenden Punkte besonders berücksichtigt werden:
Lisa Kern, Robert Klein, Ali Mir Agha, Jost Leonhardt Fischer und GRÜNE Fraktion
Rüdiger Kuhn, Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion
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