21-4574

Stellungnahme gem. § 28 BezVG zur Inbetriebnahme einer Einrichtung des Übergangswohnens in der Straße Garstedter Weg 20 (Fett´sche Villa)

Antrag

Letzte Beratung: 14.03.2024 Bezirksversammlung Ö 12.2

Sachverhalt

Mit der Drucksache 21-4500 hat die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration darüber informiert, dass in der Fett'schen Villa am Garstedter Weg 20 für obdachlose Personen ein Übergangswohnen ermöglicht werden soll. Die Einrichtung mit einer Regelkapazität von bis zu 16 Plätzen soll schnellstmöglich errichtet werden. Das Objekt soll zum 1. April 2024 angemietet werden und anschließend nach Abschluss der erforderlichen Herrichtungsmaßnahmen in Betrieb gehen.

 

 

Gemäß § 28 Satz 1 Nr. 9 BezVG hat die Bezirksversammlung Gelegen­heit zur Stellungnahme.

 

Angesichts der baldigen Inbetriebnahme der Unterbringung und der kurzfristigen Information der Bezirkspolitik, weisen wir auf die Dringlichkeit dieses Antrags hin.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration hinsichtlich der Inbetriebnahme einer Einrichtung des Übergangswohnens im Garstedter Weg 20 (Fett´sche Villa) folgende Stellungnahme zu übermitteln:

 

  1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel unterstützt die Anstrengungen des Hamburger Senats, die Unterkunftssituation für Obdachlose Menschen durch die Schaffung von „Übergangswohnungen“ bessern zu wollen.
     
  2. Die Bezirksversammlung bemängelt, dass Bezirkspolitik, umliegende soziale Infrastruktur sowie Anwohnerinnen und Anwohner nicht rechtzeitig in die Planungen für die Unterkunft eingebunden wurden. Ein solches Vorgehen erschwert es, Akzeptanz für die Unterkunft in der Nachbarschaft zu erreichen und zu sichern. Wir erwarten von der zuständigen Behörde ab sofort eine transparente und vorausschauende Kommunikation in alle Richtungen.
     
  3. Konkret erwartet die Bezirksversammlung eine größtmögliche Transparenz über alle weiteren Planungen bezüglich der Unterkunft und eine weitere aktive Information der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der angrenzenden Einrichtungen und Betriebe in einem weiten Umkreis um die Einrichtung. Dazu gehört neben öffentlichen Informationsveranstaltungen auch der Hinweis auf Kontaktmöglichkeiten zum Betreiber (f+w) der Unterkunft mit Rufbereitschaft.

    Um auch in Zukunft z.B. bei entsprechenden Veranstaltungen die Anwohnerschaft gezielt und sicher zu erreichen, soll weiterhin per Briefkasteneinwurf eingeladen bzw. informiert werden.
     
  4. Das Konzept der Unterkunft muss zum Verständnis vorgestellt und auf der Homepage (zur Zeit: https://www.hamburg.de/obdachlosigkeit/18272890/fragen-antworten-garstedter-weg/) abrufbar sein.
     
  5. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, analog zum Verfahren bei der Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete, personelle Ressourcen für eine Koordinierungsstelle der Obdachlosenhilfe im Bezirksamt bereitzustellen. Diese Koordinierungsstelle soll sich im Stadtteil vernetzen und sich insbesondere um die Schnittstelle zur Zivilgesellschaft und den Nachbarschaften kümmern.
     
  6. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, professionelle Strukturen und eine professionelle Begleitung der Obdachlosenunterkunft im sozialen Umfeld dauerhaft zu schaffen. Eine entsprechende (auch ehrenamtliche) Unterstützungsstruktur soll professionell aufgebaut und unterstützt werden. Inhaltlich soll dies sowohl die Begleitung im Sozialraum umfassen als auch die Initiierung von Aktivitäten in der Einrichtung. Die Fachbehörde wird gebeten, dafür geeignete Organisationen anzusprechen und die finanziellen Ressourcen bereitzustellen.

 

  1. Es muss ausgeschlossen werden, dass es im Umfeld der Einrichtung zu Suchtverhalten bzw. Konsum von Suchtmitteln kommt bzw. diese gezeigt oder genutzt werden. Entsprechende Schutzregelungen für Schulen und Kitas sowie den entsprechenden Umkreis (200m) müssen unbedingt zu jeder Zeit gewahrt werden.
     
  2. Hinsichtlich des Konzepts, die Immobilie für „Übergangswohnen“ zu nutzen, behält sich die Bezirksversammlung vor, zu einem späteren Zeitpunkt erneut über das Konzept zu beschließen, wenn sich aus dem ständigen Wechsel der Bewohnerschaft weiterer Handlungsbedarf ergeben sollte.

 

  1. Es soll die Möglichkeit für die Anwohnerschaft und Interessierte geben, die Unterkunft zu besichtigen und sich aus erster Hand ein Bild von Arbeit vor Ort und der Wohnsituation zu machen.

 

 

Ines Schwarzarius, Torge Urbanski, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi, Moritz Altner, Dagmar Bahr, Ralf Meiburg, Paulina Reineke-Rügge, Dr. Ann-Kathrin Riegel, Janina Satzer, Ernst Christian Schütt, und Saskia Wagner (SPD-Fraktion)

 

Bera­tungs­reihen­folge
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Anhänge

keine

 

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