Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022
Letzte Beratung: 25.02.2020 Soziales, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen und Gerichtshilfe Ö 7.2
Nach § 37 (3) BezVG werden „...Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt. ...“.
Die Bezirksversammlung hat somit das Recht auf Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.
Mit Schreiben vom 19.8.2019 hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) Vorschläge für die Veranschlagung der Rahmenzuweisungen zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022 vorgelegt.
Die Bezirksverwaltung hat der BGV ihre Stellungnahme mit Schreiben vom 19.10.2019 übersandt (siehe Anlage).
Der Ausschuss wird gebeten, der Bezirksversammlung zu empfehlen, der Stellungnahme der Bezirksverwaltung zu folgen und dieser zuzustimmen.
Schreiben der BGV vom 19.8.2019
Stellungnahme der Bezirksverwaltung vom 19.10.2019
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