Sportbezirk Eimsbüttel Sport zum integralen Bestandteil der Bauplanung erheben
Der Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau, geschlossen im Jahr 2011 zwischen den zuständigen Senatsbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg und den Bezirken, sowie fortgeschrieben im Jahr 2016, beinhaltet das Ziel, jährlich 10.000 Baugenehmigungen zu erteilen. Zusätzlich regelt er die notwendigen, mit der Entwicklung von Wohngebieten verbundenen Investitionen in die technische und soziale Infrastruktur. Hierzu heißt es im Vertrag: "Der Senat und die Bezirksämter werden die mit der Entwicklung von Wohngebieten verbundenen Investitionen für technische und soziale infrastrukturelle Maßnahmen, einschließlich des Neubaus, die Kosten der Unterhaltung und der Qualitätsverbesserung von Grünanlagen und sonstigen Freiräumen fortlaufend ermitteln und in die Haushaltsaufstellungen einbringen."
Die wohnortnahe Versorgung mit Sporträumen ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer nachhaltigen Planung von lebenswerten Quartieren. Dabei ist es unumgänglich, die Planung von Sportflächen innerhalb der Freiraumplanung regelhaft zu berücksichtigen. Zur Bedarfsermittlung sollen die "Richtlinien für die Schaffung von Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen in der III. Fassung von 1976" dienen. Um sicherzustellen, dass Sportstättenplanung zukünftig als integraler Bestandteil von Stadtplanung berücksichtigt wird, stelle ich/stellen wir diesen Antrag.
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