21-1757

Soziale und nachhaltige Verbindungsräume gestalten: Möglichkeiten auf und am Autobahndeckel Schnelsen prüfen und vorstellen Drs. 21-1541, Beschluss der BV vom 17.12.2020

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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25.02.2021
Sachverhalt

In der Juni-Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt, Niendorf, Schnelsen (RaLoNiS) wurde die Gestaltung des Autobahndeckels Schnelsen vorgestellt. Aus der anschließenden Diskussion der Bezirkspolitik ergaben sich insbesondere zur Planung der großen Parkwiese einige in der Drucksache Nr. 21-1541 formulierte Nachfragen, die das Bezirksamt Eimsbüttel, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Abteilung Stadtgrün wie folgt beantwortet:

 

1. Sind auf der Wiese weitere Gestaltungselemente wie ein Spielplatz oder Sportgeräte auch für Seniorinnen und Senioren möglich?

 

Zu 1. Die Planung eines Spielplatzes war im freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb und im evozierten Bebauungsplanverfahren zum B-Plan Schnelsen 87 nicht vorgesehen. Es gibt daher keine entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan. Die Nutzungsart Spielplatz ist folglich auch nicht im Nutzungsvertrag über die Nutzung des Tunnelbauwerks zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien und Hansestadt Hamburg berücksichtigt.

Als offenes Bewegungsangebot und Treffpunkt in der Parkanlage wird ein Grandplatz für das Boule-Spiel angeboten. Die große Parkwiese biete Raum für Spiel und Bewegung für alle Altersgruppen.

Weitere gerätegebundene Bewegungsangebote sind im Bauprogramm und Finanzrahmen nicht vorgesehen.

Deren spätere Nachrüstung ist aus technischer Sicht unter Berücksichtigung der Maßgaben aus dem Nutzungsvertrag möglich.

 

2. Können Urban Gardening-Elemente wie Beetpatenschaften oder öffentliche Hochbeete realisiert werden – ggf. in Kooperation mit den umliegenden Kleingartenanlagen?

 

Zu 2. Öffentliche Hochbeete und speziell für die öffentliche Nutzung hergerichtete Beete sind in der Planung der Parkanlage nicht vorgesehen und im Bauprogramm daher nicht berücksichtigt.

Unter der Regie des zukünftigen Kleingartenvereines sind jedoch Hochbeete und Beete zur gemeinschaftlichen Nutzung grundsätzlich umsetzbar. In Eimsbüttel gibt es bereits in mehreren Kleingartenanlagen entsprechende positive Beispiele für niedrigschwellige Angebote zum saisonalen Gärtnern. Im Rahmen der Planung der Deckelkleingärten wurde deshalb im südöstlichen Bereich nahe der Heidlohstraße eine Gemeinschaftsparzelle ohne Gartenlaubenstandort vorgesehen, die wie alle übrigen Parzellen über einen Wasser- und Stromanschluss verfügt und durch den Kleingartenverein für eine solche Nutzung hergerichtet werden kann.

Über die beschriebene Grundausstattung der Parzelle hinausgehende Einrichtungen für Urban Gardening sind nicht durch die Finanzierungszusage des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) gedeckt und wären vom pachtenden Kleingartenverein zu erbringen.

 

Möglichkeit für die Anlage einer Gemeinschaftsparzelle

(Pola Lanschaftsarchitekten, Kartengrundlage: FHH/LGV)

 

 

3. Sind Bäume auf der großen Wiese als Schattenspender bautechnisch und planerisch möglich?

 

Zu 3. Bäume auf der großen Wiese sind ein wesentlicher Bestandteil des Gestaltungskonzeptes. Ein Baumhain nahe der Heilohstraße bildet den räumlichen Abschluss der Parkwiese nach Süden und schafft einen eigenständigen Gartenraum aus lockeren Baumbeständen und Lichtungen mit einzelnen Sitz- und Liegeelementen. Die Anreicherung der Wiese im Baumhain mit Frühjahrsblühern unterstützt den natürlicheren Charakter des Bereiches, der einen Kontrapunkt zum urbaner gestalteten Quartiersplatz an der Frohmestraße bildet. Die dazwischen liegende Parkwiese ist zugunsten einer großzügigen Raumsituation von Bäumen freigehalten.

Im Bereich der Baumpflanzungen steht ein maximal mächtiger Bodenaufbau von 120 cm als Wurzelraum auf dem Tunnelbauwerk zur Verfügung. Aufgrund der Lastbeschränkung auf dem Tunnelbauwerk bestehen Einschränkungen der Baumartenauswahl hinsichtlich Wuchshöhe und Pflanzabstand untereinander.

Baumhain im Süden der Parkanlage

(Pola Lanschaftsarchitekten, Kartengrundlage: FHH/LGV)

 

4. Wie ist die Bewässerung der Grünflächen geplant? Wird beispielsweise das Regenwasser aufgefangen oder versickert es? Wie verhält es sich damit in den angrenzenden Kleingärten?

 

Zu 4. Eine künstliche Bewässerung der Parkanlage ist nicht vorgesehen.

In der Kleingartenanlage verfügt dagegen jede Parzelle zur Bewässerung über einen Brauchwasseranschluss, der in der Gartensaison aus dem Trinkwassernetz gespeist wird. Darüber hinaus sammeln viele Kleingärtner das auf den Gartenlauben anfallende Wasser zur Pflanzenwässerung in Regentonnen.

In der Gesamtanlage anfallende Niederschläge versickern weitestgehend über die bewachsene Oberfläche im Boden. Die verwendeten Böden zeichnen sich durch ein besonders gutes Speichervermögen für pflanzenverfügbares Wasser aus, so dass in Abhängigkeit von der Mächtigkeit der Bodenandeckung auf dem Tunnel ein möglichst großer Vorrat an Wasser für die Vegetation zur Verfügung steht. In den Kleingärten wird daher überall der maximal mögliche Bodenaufbau von 120 cm hergestellt.

Nur bei großem Wasserdargebot nach anhaltenden Niederschlägen (i.R. Winterhalbjahr) sickert überschüssiges Wasser bis auf die abgedichtete Tunneldecke, wo es über eine Dränagematte zu den Rändern des Tunnels geführt und dort gesammelt dem Regenwasserbehandlungssystem der Autobahn zugeführt wird. An einzelnen Tiefpunkten des Hauptweges sind Abläufe zur Sammlung von Niederschlägen erforderlich, die ebenfalls an das Entwässerungssystem des Tunnels angeschlossen sind.

In einzelnen Bereichen mit gering mächtiger Bodenandeckung ist bei anhaltender Trockenheit in der Vegetation mit Trockenstress zu rechnen. Das kann einzelne Bereiche der Parkwiese betreffen, die jedoch relativ rasch regeneriert.

 


-Ferner tauchte in Gesprächen in den Stadtteilen die Frage auf, ob nördlich an den Deckel angrenzend auch auf der östlichen Seite eine Lärmschutzwand eingerichtet werden könne. Wegen der Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung bei der Tunnelausfahrt ist die Lärmemission hier so hoch, dass sowohl das östlich angrenzende Grün- und Naherholungsgebiet als auch die angrenzenden Wohngebiete lärmtechnisch belastet werden.

 

Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

„Die Lärmschutzmaßnahmen für den Ausbau der Autobahn A7 von vier auf sechs Fahrstreifen im Bauabschnitt Schnelsen vom Autobahndreieck Hamburg-Nordwest bis zur Landesgrenze mit Schleswig-Holstein wurden entsprechend der lärmschutztechnischen Vorgaben im Planfeststellungsbeschluss gemäß § 17 FStrG vom 17. Dezember 2012 umgesetzt. Für eine Erweiterung der bestehenden Lärmschutzanlagen gibt es für den Vorhabenträger keine rechtliche Grundlage.“

 

 

Anhänge

keine