22-1461

Sondermittel zur Sicherung des traditionellen Weihnachtsmarktes auf dem Tibarg

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 10.18

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

RaLoNiS
(Gemeinsamer Antrag der SPD-, Grüne- und Volt-Fraktion)

22.09.2025

15.8

22-1445

Die Drucksache wird, unter Berücksichtigung der Änderungen und Abwesenheit der AfD-Fraktion sowie bei Gegenstimme der Fraktion Die Linke. und Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, mehrheitlich angenommen.

HaKuS
(Beschlussempfehlung Ausschuss)

23.09.2025

7.2

22-1461

Die Drucksache wird, unter Berücksichtigung der Änderung und bei Gegenstimme der AfD-Fraktion sowie Stimmenthaltung der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke., mehrheitlich angenommen.

Seit mehr als fünf Jahrzehnten engagieren sich Gewerbetreibende, Grundeigentümer und weitere Akteure am Tibarg für die Attraktivität des Stadtteilzentrums Niendorf. Die Vielzahl von Veranstaltungen, insbesondere der Weihnachtsmarkt, tragen maßgeblich zur hohen Beliebtheit und zum positiven Image des Standortes weit überdie Grenzen des Stadtteils hinaus bei.

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl von Überfahrtaten und terroristischen Bedrohungen in deutschen Städten wurden die Anforderungen an die Sicherheit öffentlicher Veranstaltungen erheblich verschärft. Für den Tibarg mit seiner komplexen Zufahrtssituation bedeutet dies, dass künftig ein deutlich erhöhter Aufwand an Absperrungen und Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben ist. Die MVStättVO und die strengere Anwendung bestehender Hamburg-Vorschriften (VStättV, SOG Hamburg) sind die Grundlage, auf der Behörden im Einzelfall konkrete, erhöhte Auflagen erlassen. Wie im Fall des traditionellen Weihnachtsmarktes auf dem Tibarg geschehen.

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) ist Mitte 2025 überarbeitet worden, mit dem Schwerpunkt Brandschutz, Betreiberverantwortung sowie verstärkte Anwendung und Durchsetzung bestehender landesrechtlicher Vorschriften in Hamburg. Die Versammlungsstätten-Verordnung / VStättV und das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung SOG wird damit stärker mit umfangreicheren Sicherheitskonzepten durchgesetzt.

hrend die zusätzlichen Kosten bei kürzeren Veranstaltungen mit großer Kraftanstrengung noch gemeinschaftlich bewältigt wurden, stellt der fünf Wochen andauernde Weihnachtsmarkt die beteiligten Akteure vor eine nicht zu schulternde finanzielle Belastung.

Alle bisherigen Partner die Arbeitsgemeinschaft Tibarg e.V., das BID Tibarg III, die durchführende Veranstaltungsagentur sowie der Hauptsponsor Tibarg Center (mit einer Unterstützung von bereits 20.000 €) haben ihre Mittel weit über das übliche Maß hinaus eingebracht. Dennoch verbleibt eine Finanzierungslücke von rund 25.000 €, die nicht geschlossen werden kann.

Ein Ausfall des Weihnachtsmarktes wäre ein schwerer Verlust für Niendorf und den Tibarg, aber auch für die gesamte Stadt Hamburg. Gerade in Zeiten wachsender Unsicherheit sind öffentliche Veranstaltungen und Begegnungsräume von zentraler Bedeutung: Sie fördern das gesellschaftliche Miteinander, stärkendie lokale Wirtschaft.

Um den Erhalt dieser traditionsreichen und identitätsstiftenden Veranstaltung zu gewährleisten, ist eine Unterstützung durch bezirkliche Sondermittel in Höhe von bis zu 25.000 € erforderlich und dringend geboten.

Aufgrund der notwendigen frühzeitigen Beauftragung der sicherheitsrelevanten Dienstleistungen ist Dringlichkeit geboten. Ohne eine zeitnahe Entscheidung über die Bereitstellung der Mittel können die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen nicht rechtzeitig organisiert und vertraglich abgesichert werden. Dies gefährdet die Durchführung des Weihnachtsmarktes auf dem Tibarg erheblich.

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Zur Sicherstellung der Durchführung des traditionellen Weihnachtsmarktes auf dem Tibarg im Jahr 2025 stellt die Bezirksversammlung den Organisatoren des Weihnachtsmarktes auf dem Tibarg, dem BID III, Tibarg e.V und Tibarg-Center, bezirkliche Sondermittel in Höhe von bis zu 25.000 € zur Verfügung, vorbehaltlich der Vorlage von drei Angeboten.

Die Mittel dienen ausschließlich der Finanzierung der zusätzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen (insbesondere dem Einsatz personell besetzter Transportfahrzeuge an Feuerwehrzufahrten sowie der Bereitstellung von gefüllten Wassertanks zur Absicherung weiterer Zufahrten).

Die Verwaltung wird gebeten, die Bereitstellung der Mittel zeitnah umzusetzen, um Planungssicherheit für die Veranstalter zu gewährleisten.

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel betont überdies die Wichtigkeit der geforderten zeitnahen Errichtung geeigneter temporärer Zufahrtssperren zum Tibarg in Form versenkbarer Poller.

Die Bezirksamtsleitung wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass die Bezirke bei den Kosten für Sicherheitsmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Straßenfesten entlastet werden.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.09.2025
Ö 10.18
Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Tibarg

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