22-0006

Sonderausschuss zum Umgang mit belasteten Straßennamen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.06.2024
Ö 9.2
Sachverhalt

Der Umgang mit problematischen Straßennamen beschäftigt viele Menschen in Hamburg. Auch im Bezirk Eimsbüttel gibt es immer wieder Forderungen, Straßen und Orte mit historisch belasteten Namengebern umzubenennen. Die Behörde für Kultur und Medien hat (BKM) eine Kommission zum Umgang mit NS-belasteten Straßennamen eingesetzt. Diese hat am 10. März 2022 ihren Abschlussbericht vorgelegt, der erste Empfehlungen enthält. Aktuell tagt zudem eine weitere Kommission, die sich mit den Straßennamen mit Bezug zur Kolonialzeit befasst. Ziel ist es, eine gesamtstädtische Strategie zum Umgang mit kolonialen Straßennamen in Hamburg zu erarbeiten.

 

Über die aktuell in der Diskussion befindlichen Straßen hinaus gibt es im Bezirk Eimsbüttel jedoch weitere, die nicht eindeutig der Arbeit einer der beiden Kommissionen zuzuordnen sind. Als Beispiele sind die Sedanstraße, die Gustav-Falke-Straße sowie die Straßenzüge im sogenannten Generalsviertel (Hoheluft-West) zu nennen, zu denen es aus der Bevölkerung Initiativen für eine Umbenennung gibt.

 

Vor diesem Hintergrund wird angeregt, dass diese Straßennamen im Rahmen eines bezirklichen Sonderausschusses untersucht werden.

 

 

Petitum/Beschluss

:

  1. Die Bezirksversammlung richtet einen bezirklichen Sonderausschuss mit 15 Mitgliedern zum Umgang mit belasteten Straßennamen ein.
  2. Dieser soll die Aufgabe haben, Verfahrensweisen und Entscheidungskriterien für den Umgang mit Straßennamen im Bezirk Eimsbüttel zu erarbeiten, die aufgrund des mit der Benennung verbundenen historischen Ereignisses, Ortes oder der Person umstritten sind.
  3. Im Rahmen des Sonderausschusses sollen nur solche Straßennamen untersucht werden, die nicht in den von der Behörde für Kultur und Medien eingesetzten Kommissionen zum Umgang mit NS-belasteten Straßennamen und zum Umgang mit Straßennamen mit Bezug zur Kolonialzeit untersucht wurden.
  4. Der Ausschuss soll verschiedene Formen des Umgangs mit den identifizierten Straßennamen, wie Umwidmung, Umbenennung und Kontextualisierung, ermitteln und diskutieren.
  5. Dabei sollen die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der ansässigen Gewerbetreibenden im Rahmen geeigneter Formate der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen werden. 
  6. Die Ergebnisse des Sonderausschusses sollen der Bezirksversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden.
  7. Der Sonderausschuss soll dabei ein einheitliches Ergebnis für den Umgang mit belasteten Straßennamen sowie Vorschläge zum Umgang mit einzelnen Straßen und öffentlichen Plätzen in Eimsbüttel vorlegen.
  8. Die Neubenennung von Straßen / Plätzen ist ausdrücklich nicht vom Aufgabenumfang des Sonderausschusses umfasst.
  9. Die Geschäftsordnung der Bezirksversammlung wird mit dem neuen § 21a wie folgt ergänzt:
    Sonderausschüsse bereiten gemäß §16 Absatz 2 Nummer 3 BezVG einzelne Beschlüsse vor und prüfen einzelne Anträge. Sonderausschüsse fassen dementsprechend jeweils nur einen inhaltlichen insgesamten Beschluss. Sonderausschüsse können für diese Arbeit Beschlüsse zur Geschäftsordnung, für Referentenanfragen und Informationsbitten fassen. Um Arbeitszwischenstände festzuhalten, können Sonderausschüsse Meinungsbilder im Ausschuss auch zu Vorlagen protokollarisch entsprechend einer Abstimmung festhalten. Die so festgehaltenen Meinungsbilder werden endgültig in der inhaltlichen Schlussabstimmung per Abstimmung beschlossen.“

 

 

Gabor Gottlieb, Ines Schwarzarius, Koorosh Armi und SPD-Fraktion

 

 

Anhänge

keine