22-2380

Sicheres Miteinander zwischen Rad- und Kfz-Verkehr in der Elbgaustraße durch rote Kon-fliktstellenmarkierung, korrigierte Seitenlinien, Überholverbot und Tempo 30-Strecke Drs. 22-2241, Beschluss der BV vom 04.06.2026

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

Die derzeit vorhandene Markierung entspricht im Bereich der Fahrbahn noch nicht dem Endzustand. Dieser sieht eine ReStra-konforme Markierung vor, an demdie Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) auch weiterhin festhält. Sie wird nach Herstellung der Fahrbahn durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) umgesetzt.

Schutzstreifen sollen nicht regelhaft überfahren werden. Durch eine Umsetzung des Vorschlags würde ein regelhaftes Überfahren jedoch erzwungen. Nach Rücksprache mit dem Polizeikommissariat 27 und der Verkehrsdirektion 52 sieht die BVM daher von einer Ausdehnung des Schutzstreifens in Richtung Fahrbahnmitte ab.

Dem Vorschlag, die Sichtverhältnisse zu verbessern, folgt die BVM. Für die zwei Bäume, die am nächsten an der besagten Ableitung stehen, wird ein neuer Standort gefunden. Da im Zuge der Planung durch den LSBG bereits das größtmögliche Potenzial ausgeschöpft wurde, werden Ersatzstandorte derzeit abgestimmt. Die Flächen versieht der LSBG mit niedrig wachsender, insektenfreundlicher Bepflanzung.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Elbgaustraße

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