20-2699

Sichere Schulwege – Eimsbüttel als Fahrradstadt auch für Kinder Drucksache Nr. 20-2627, Beschluss der BV vom 12.10.2017

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Zu 6.:

Personen unter 18 Jahre können das StadtRAD-System grundsätzlich über den Account ihrer Eltern nutzen. Das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von StadtRAD Hamburg angegebene Mindestalter von 18 Jahren für die Kundenregistrierung resultiert aus § 106 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach sind Minderjährige in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Willenserklärungen bedürfen der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel der Eltern). Gleichwohl wird die zuständige Behörde im Rahmen der laufenden Neuausschreibung des StadtRAD-Systems prüfen, inwieweit eine Herabsetzung des Mindesnutzungsalters auf 16 Jahre möglich und umsetzbar ist.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine