Sichere Querung der Kieler Straße an der Grünverbindung Sola-Bona-Park und Düngelau (Freizeitroute 11)
Letzte Beratung: 27.01.2022 Bezirksversammlung Ö 10.6
Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs. Nr. |
Ergebnis |
AM |
05.01.2022 |
5.3 |
Mehrheitlich gegen die Stimme der AFD angenommen |
Die Bezirksversammlung hat im Beschluss (Drucksache 21-1977) auf die Notwendigkeit einer Querungsstelle zwischen Sola-Bona-Park und Düngelau – im Verlauf der Fahrrad-Freizeitroute 11 – hingewiesen. Die Straßenverkehrsbehörde teilt der Bezirksversammlung mit (Drucksache 21-2202), dass kein Bedarf nach einer sicheren Querungsstelle in Form einer Licht-Signal-Anlage bestehe. Für eine bauliche Sprunginsel sei der LSBG zuständig.
Die Stadt Hamburg strebt die Mobilitätswende an und will den Fuß- und Radverkehr in Hamburg fördern. Zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß) wird die Planung von einer Bedarfsplanung auf eine Angebotsplanung umgestellt. Die derzeitige Fortentwicklung des „Bündnisses für den Radverkehr“ zum „Bündnis für den Fuß- und Radverkehr“ stellt einen Baustein der Mobilitätswende dar. Vor diesem Hintergrund ist die Bewertung – die Entfernung zu den Querungsstellen an der Reichsbahnstraße und am Wördemanns Weg ist zumutbar – nicht mehr zeitgemäß. Dieser Umweg trifft durch die beobachteten Querungen an dieser Stelle seitens Fußgänger*innen und Radfahrenden auch nicht auf Akzeptanz. (Entfernung 270 m bis Wördemanns Weg – Umweg von insgesamt 540 m. Entfernung 230 m bis Reichsbahnstraße – Umweg von insgesamt 460 m).
Die Stadt bekennt sich zu der "Vision Zero" und unter diesem Ziel sind sichere Querungen über Hauptverkehrsstraßen anzustreben. Die Verkehrszahlen zum KFZ-Verkehr aus der oben genannten Drucksache 21-2202 zeigen, dass eine Querung ohne sichere Querungsstelle eine Gefahrenstelle darstellt. Somit stellt auch die seitens der Straßenverkehrsbehörde vermutete geringe Fallzahl von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen, die bei diesem Verkehr queren, eine Gefahrensituation dar. Abgesehen davon, dass auch bei einer geringeren Anzahl Querungen an dieser Stelle eine Gefahrensituation besteht, ist hier eine Zählung erforderlich. In die Zählung mit einzubeziehen ist auch, welche Menschen sichtbar an dieser Stelle queren wollen, aber den Umweg von insgesamt etwa 500 m zur nächsten Ampel in Kauf nehmen müssen (z.B. Menschen von und zur Bushaltestelle, Menschen von und zur ansässigen Kita, Menschen von und zum Park, zum Freibad Olloweg und auf der von der Stadt beworbenen, beschilderten und attraktiven Fahrrad-Freizeitroute 11).
Die Radinfrastruktur ist im Abschnitt bis zur nächsten Ampel an der Reichbahnstraße deutlich untermaßig und Richtung Wördemannsweg unter der Eisenbahnbrücke nicht vorhanden. Eine fehlende Querungsmöglichkeit führt dazu, dass Radfahrende auf der falschen Straßenseite auf dem Radweg fahren (sog. Geisterradeln). Gerade bei sehr engen Radwegen bedeutet dies eine gefährliche Situation an der stark befahrenen Straße.
Auch wird berichtet, dass außerhalb der Hauptverkehrszeiten, wenn die Straße frei ist, Geschwindigkeiten übertreten werden und durch waghalsige Überholmanöver die Sicherheit von Fußgänger*innen und Radfahrenden auf dem schmalen Fuß- und Radweg gefährdet ist. Eine sichere Querungsmöglichkeit würde hier dem KFZ-Verkehr signalisieren, dass sie mit querenden Fuß- und Radverkehr rechnen müssen und die Möglichkeit eines riskanten Überholens an dieser Stelle baulich unterbinden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die zuständige Straßenverkehrsbehörde aufzufordern, kurzfristig die folgenden Maßnahmen durchzuführen und anschließend über deren Ergebnisse sowie die im Petitum zusätzlich genannten Informationen im Ausschuss für Mobilität zu berichten:
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.