21-2777

Sichere Querung der Kieler Straße an der Grünverbindung Sola-Bona-Park und Düngelau Drs. 21-2609, Beschluss der BV vom 27.01.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.04.2022
31.03.2022
Sachverhalt

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 27 wie folgt Stellung:

 

  1. Lage

Die Kieler Straße ist eine Hauptverkehrsstraße und gehört zum strategischen Straßennetz Hamburg. Im Bereich des Sola-Bona-Parks ist sie zudem Teil der Bedarfsumleitungsstrecken U35 und U44 für die Bundesautobahnen A7 /A 23 zwischen den Anschlussstellen Dreieck Nordwest und Hamburg Stellingen.

 

 

  1. Bewertung

 

zu1:

Verkehrsbeobachtungen und -zählungen durch das PK 27 ergaben, dass die erforderlichen Zahlen für die Einrichtung einer sicheren Querung bei weitem nicht erreicht werden. Die Straßenverkehrsbehörde sieht daher keine Veranlassung, eine darüber hinausgehende Verkehrszählung durchzuführen. Sollte es die Bezirksversammlung dennoch für erforderlich erachten, eine so umfassende Verkehrszählung durchzuführen, wird an den Straßenbaulastträger verwiesen.

 

zu 2:

Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre (01.01.2019 – 31.12.2021) für die Kieler Straße zwischen Reichsbahnstraße und der Bahnlinie bezüglich der Verkehrsbeteiligung Fußgänger und Radfahrer ergab folgendes:

Es ereigneten sich auf der bewerteten Strecke vier Verkehrsunfälle (VU).  Dabei wurde keine Person getötet oder schwer verletzt. Bei drei Verkehrsunfällen wurden insgesamt vier Personen leicht verletzt.

Bei einem VU kollidierte ein PKW mit einem Radfahrer, als er vom Olloweg nach rechts in die Kieler Straße einbiegen wollte. Es wurde niemand verletzt.

Bei einem weiteren VU kollidierte eine Fußgängerin mit einem Radfahrer, als diese den Radweg überquerte. Hierbei wurde die Fußgängerin leicht verletzt.

Bei einem VU kollidierten zwei Radfahrer miteinander, als beide die Kieler Straße stadteinwärts befuhren und ein Radfahrer den anderen rechts überholen wollte. Beide Radfahrer wurden leicht verletzt.

Ein Fußgänger wurde bei einem VU leicht verletzt, als er im stark alkoholisierten Zustand die Kieler Straße in Höhe des Sola-Bona-Parks überquerte ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten.

Insgesamt ist die Verkehrsunfalllage in der Kieler Straßen im in Rede stehenden Abschnitt unauffällig. Es lässt sich zusammenfassen, dass sich drei der vier VUs auch zugetragen hätten, wenn sich eine sichere Querungsmöglichkeit in der Kieler Straße Höhe Sola-Bona-Park befunden hätte.

 

zu 3:

In der Zeit vom 05.01.21-13.01.2021 wurde in der Kieler Straße 594 die Geschwindigkeit mittels einer mobilen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (mGÜA) gemessen.

In dieser Zeit wurden 55240 Fahrzeuge gemessen, wovon 408 Fahrzeuge über dem Grenzwert festgestellt wurden. Die Überschreitungsquote liegt somit mit 0,7% auf einem sehr niedrigen Niveau.

 

zu 4:

Am örtlich zuständigen PK 27 sind keine Beschwerden bekannt.

 

zu 5:

Diese Fragestellung wurde bereits in der Drs. 21-1977 beantwortet. Eine erneute Betrachtung führte zum gleichen Ergebnis.

 

 

Das PK 27 wird die Verkehrsverhältnisse vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen präventiven und repressiven Maßnahmen ergreifen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine