22-0487

Sichere Gestaltung der Kreuzung Pinneberger Chaussee - Halstenbeker Weg Drs. 22-0299, Beschluss der BV vom 17.10.2024

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Ö 5.4

Sachverhalt

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 27 wie folgt Stellung:

 

  1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation

Die Pinneberger Chaussee ist eine Hauptverkehrsstraße, die die Holsteiner Chaussee und Kieler Straße im Süden mit der Straße Schnelsener Weg im Norden verbindet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Der Halstenbeker Weg mündet in die Pinneberger Chaussee. Er befindet sich in einer Tempo-30-Zone. Schräg gegenüber des Halstenbeker Wegs befindet sich die Zufahrt zu einer Tankstelle.

Im Knoten Pinneberger Chaussee / Halstenbeker Weg befindet sich eine Fußngerlichtsignalanlage (F-LSA).

Bei Staubildungen und / oder Sperrungen der BAB A7 wird der Abschnitt vom Individualverkehr als Ausweichroute genutzt.

 

  1. Bewertung

Bei mehreren Verkehrsbeobachtungen durch Mitarbeitende des PK 27 konnten keine Verkehrsgefährdungen oder kritische Situationen beobachtet werden. Zu Fuß Gehende und Rad Fahrende konnten die Pinneberger Chaussee gefahrlos an der F-LSA queren. Eine intensive Nutzung durch zu Fuß Gehende, Rad Fahrende und Schulkinder konnte nicht beobachtet werden.

Eine Unfallauswertung der letzten 10 Jahre ergab folgendes:

Im Einmündungsbereich Pinneberger Chaussee / Halstenbeker Weg kam es in den Jahren 2014 bis 2023 zu jährlich ein bis sieben Verkehrsunfällen (VU). Insgesamt ereigneten sich in den 10 Jahren 43 VU.

Hierbei wurde eine Person schwer und 11 Personen leicht verletzt.

Diese VU ereigneten sich wie folgt:

 

Ein Kradfahrer befuhr die Pinneberger Chaussee in Richtung Eidelstedter Platz. Kurz vor der Einmündung Halstenbeker Weg stauten sich die dortigen Rechtsabbieger. Der Kradfahrer überholte diese Fahrzeuge links. Eine Pkw-Fahrerin wollte vom Halstenbeker Weg nach links in die Pinneberger Chaussee abbiegen. Sie tastete sich vorsichtig in den Einmündungsbereich. In der Einmündungsmitte kam es zum Zusammenstoß mit dem aus ihrer Sicht von links kommenden Kradfahrer. Dieser wurde schwer verletzt. Die PKW-Fahrerin wurde leicht verletzt.

 

Eine PKW-Fahrerin saß in einem am rechten Fahrbahnrand parkenden Pkw, wollte aussteigen und öffnete die Beifahrertür. Dabei übersah sie eine Radfahrerin, die den Radweg nutzte. Es kam zum Zusammenstoß der Fahrzeugtür und des Fahrrades. Die Fahrradfahrerin stürzte und verletzte sich hierbei leicht.

 

Ein PKW-Fahrer befuhr den Halstenbeker Weg und wollte nach rechts in die Pinneberger Chaussee abbiegen. Eine Radfahrerin befuhr die Pinneberger Chaussee entgegen der vorgeschrieben Fahrtrichtung auf dem dortigen Radweg stadtauswärts. Zwischen dem Pkw und der Radfahrerin kam es zum Zusammenstoß, dabei wurde die Radfahrerin leicht verletzt.

 

Ein Pkw-Fahrer befuhr die Pinneberger Chaussee stadtauswärts und wollte nach links in den Halstenbeker Weg abbiegen. Beim Abbiegen übersah er einen Fahrradfahrer, welcher aus gleicher Richtung kommend den Halstenbeker Weg überqueren wollte und kollidierte mit diesem. Der Fahrradfahrer wurde hierbei leicht verletzt.

 

Ein Pkw-Fahrer befand sich auf dem Tankstellengelände. Zwei Radfahrer befuhren den Radweg auf der Pinneberger Chaussee stadteinwärts. Als der PKW-Fahrer die Tankstellenauffahrt verlassen wollte, kam es zur Kollision zwischen dem PKW und den beiden Radfahrern. Hierbei wurde ein Radfahrer leicht verletzt.

 

Im laufenden Jahr 2024 ereigneten sich vier VU im Einmündungsbereich Pinneberger Chaussee / Halstenbeker Weg. Bei einem VU wurden zwei Personen leicht verletzt. Dieser VU ereignete sich wie folgt:

 

Eine Fußngerin und ein Kind befanden sich auf dem Gehweg der Pinneberger Chaussee. Ein E-Scooter-Fahrer befuhr in aufsteigende Richtung den Gehweg entgegen der Fahrtrichtung und kollidierte mit der Fußngerin. Diese stürzte und riss dabei das Kind ebenfalls zu Boden. Die Fußngerin und das Kind wurden hierbei leicht verletzt.

 

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass sich innerhalb des ausgewerteten Zeitraums von 10 Jahren 8 VU mit in das oder aus dem Tankstellengelände fahrenden Fahrzeugen ereigneten. 13 VU ereigneten sich aufgrund der Missachtung der vorfahrtregelnden Verkehrszeichen. 4 VU ereigneten sich mit verbotswidrig linksseitig fahrenden Fahrradfahrern/E-Scooter-Fahrern.

Die Einmündung Pinneberger Chaussee/Halstenbeker Weg stellt im ausgewerteten Zeitraum zu keiner Zeit eine Unfallhäufungsstelle dar.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Verkehrsbeobachtungen vor Ort kann die Einmündung Pinneberger Chaussee / Halstenbeker Weg als verkehrssicher bewertet werden. Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ergibt sich daher keine Erforderlichkeit von Maßnahmen.

 

Die Straßenverkehrsbehörde des PK 27 sieht jedoch folgende Optimierungsmöglichkeiten, die in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers / des Bezirks liegen:

 

-          Erneuerung der Wartelinie im Einmündungsbereich

Die Wartelinie für Kraftfahrzeuge im Einmündungsbereich ist nicht mehr zu erkennen und sollte erneuert werden

-          Begradigung des Radweges sowie dessen Roteinfärbung im Einmündungsbereich

Der Radweg verläuft parallel zur Pinneberger Chaussee. Im Einmündungsbereich muss der Radfahrende derzeit einen Schwenk in den Halstenbeker Weg machen, um dem Verlauf des Radweges zu folgen. Der Bereich der Borsteinabsenkung für den Radverkehr wird ebenfalls von den zu Fuß Gehenden zur Querung genutzt.

Der Verlauf des Radweges sollte im Einmündungsbereich durchgehend geradeaus verlaufen und zudem rot eingefärbt werden. Neben der Erkennbarkeit des Radwegverlaufs würden zudem zu Fuß Gehende und Rad Fahrende getrennt werden.

-          Entfernung der ersten drei Bäume im Halstenbeker Weg

Radfahrende und zu Fuß Gehende, die den Halstenbeker Weg in Richtung Eidelstedter Platz queren wollen, sind derzeit von Kraftfahrzeugführenden im Halstenbeker Weg (Rtg. Pinneberger Ch.) spät zu erkennen, da das Sichtfeld durch die Bäume verdeckt wird.

Um die Erkennbarkeit der Querungswilligen zu gewährleisten, müssten die Bäume im Einmündungsbereich entfernt werden.

Zudem ist es für die Sichtbarkeit erforderlich, dass das Buschwerk im Halstenbeker Weg regelmäßig zurückgeschnitten wird.

 

 

  1. Fazit

Die Verkehrsbeobachtungen und die Verkehrsunfallauswertung ergaben, dass der Einmündungsbereich Pinneberger Chaussee / Halstenbeker Weg verkehrssicher ist. Eine Rechtsgrundlage für straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen wie eine weitere Querungsmöglichkeit liegt daher nicht vor.

Optimierungsmöglichkeiten wie die Neumarkierung der Wartelinie, die Begradigung des Radweges sowie dessen Roteinfärbung im Einmündungsbereich und die Entfernung von Bäumen wurden erkannt. Die Zuständigkeit liegt hier beim Straßenbaulastträger. 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.12.2024
Ö 5.4
Anhänge

keine

   

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