22-1019

Schutz von Igeln vor Verletzungen durch Mähroboter verbessern

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 10.9

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drucksache

Ergebnis

BV (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

27.03.2025

9.7

22-0788

überwiesen in GNU

GNU (s. obee)

23.04.2025

7.4

s.o.

vertagt

GNU (gem. Antrag der GRÜNE- und der FDP-Fraktion)

14.05.2025

7.1

s.o.

Empfehlung, unter Berüclsichtigung der Änderungen und Ergänzungen, einstimmig bei Stiommenenthaltung der CDU-Fraktion

Die Zahl der westeuropäischen Igel geht nach Angaben der Weltnaturschutzunion (IUCN) stark zurück. Sie hat den Winterschläfer in ihrer Roten Liste der bedrohten Arten erstmals als potenziell gefährdet eingestuft.

Umso tragischer ist es, dass Igel oftmals vor allem durch Mähroboter älterer Bauart in der Nachtzeit überrollt, dabei schwer verletzt oder getötet werden.

Insbesondere junge oder in Gefahr sich zusammenrollende Igel sind schutzlos, da ihre Tarnung als Kugel im hohen Gras für die Sensorik der Mähroboter unsichtbar bleibt.

Doch gerade in Gärten werden Mähroboter eingesetzt. Da sie autonom agieren und dabei sehr geräuscharm sind, werden sie häufig auch in der Nacht in Betrieb genommen.

Dies stellt eine enorme Gefahr für Igel dar, da diese nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützten Tiere insbesondere nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchten, sondern sich zum Schutz zusammenrollen. Hierbei kann es passieren, dass sie zumindest von Mährobotern älterer Bauart überrollt und verletzt oder getötet werden.

Die antragstellenden Fraktionen sind unterschiedlicher Auffassung darüber, ob ein Nutzungsverbot von Mährobotern in der Nacht zielführend ist.

Nach Ansicht der Fraktion der Freien Demokraten besteht im Gegensatz zur Auffassung der Fraktion der Grünen kaum eine Möglichkeit ein solches Verbot in den Nachtstunden zu kontrollieren.

Dennoch ist es für die antragstellenden Fraktionen ein besonderes Anliegen, sich für den Igelschutz einzusetzen.

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der BV wird gebeten, sich bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) dafür einzusetzen, geeignete Maßnahmen zu erwägen, um gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BNatSchG den Schutz von Igeln vor Verletzungen durch Mähroboter zu verbessern. Dabei mögen Erfahrungen, die andere Kommunen gemacht haben, in die Überlegungen mit einbezogen werden.

Dabei ist auch über neue technische Lösungen bei Mährobotern zum Schutz der Igel zu informieren. die nachweisbar eine Verletzungsgefahr für Igel minimieren.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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22.05.2025
Ö 10.9
Anhänge

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