Schulweg sichern: Temporäre Querungsmöglichkeit für den Wiesingerweg schaffen (8/2024 1/2025)
Letzte Beratung: 25.04.2024 Bezirksversammlung Ö 10.3
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
KGA (Antrag der GRÜNE-Fraktion) |
08.04.2024 |
8.4 |
Empfehlung mehrheitlich bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion beschlossen. |
Die Jahrgänge 5 bis 8 des Gymnasiums Hoheluft müssen im ersten Halbjahr des neuen Schuljahres 2024/25 in den Räumen der Schule Telemannstraße unterkommen, weil die Fassade des Neubaus des Gymnasiums saniert werden muss (das Hamburg Journal des NDR berichtete am 3. März 2024).
Die Räumlichkeiten für Mittagsversorgung an der Schule Telemannstraße sind gerade ausreichend, die jüngsten Schulkinder, also den Jahrgang 5, vor Ort zu versorgen.
Das bedeutet, dass die Schüler*innen zeitweise werden pendeln müssen, um mittags die Mensa des Gymnasiums aufzusuchen und auch, um die Sporthalle zu nutzen.
So ist mit einem zeitweise hohen Fuß- und Radverkehr zu rechnen, der die Ampelanlage an der Kreuzung Telemannstraße/Eidelstedter Weg/Stresemannallee und den Fuß- und Radweg am Spielplatz Eidelstedter Weg vorbei nutzen wird. Dieser Fußweg endet am Wiesingerweg, den die Kinder queren müssen, um auf die Christian-Förster-Straße und an dieser entlang zum Stammsitz des Gymnasiums zu gelangen.
Die Stelle der Querung von der Fußverbindung über den Wiesingerweg ist nicht gesichert. Es gibt weder einen Zebrastreifen noch Poller, Wellen oder Ähnliches, die den Verkehr an dieser Stelle abbremsen würden. Zudem ist die Querung für jüngere Kinder mit noch geringer Körpergröße schlecht einsehbar, da die Seite, an der der Fußweg endet, in der Regel durchgängig zugeparkt ist und auf der anderen Seite Zweiräder abgestellt sind. Die Kinder müssten sich also einzeln durch den ruhenden Verkehr hindurchschlängeln und könnten trotzdem die Fahrbahn schlecht einsehen und dadurch natürlich auch selbst schlecht gesehen werden.
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Die Bezirksamtsleiterin wird gebeten, die Einrichtung einer gesicherten Querungsstelle an der oben beschriebenen Stelle zu veranlassen.
Die zuständigen Mitarbeitenden des Bezirksamts entwickeln im Austausch mit Vertretenden der Schulgemeinschaft (Schüler*innenvertretung, Elternrat, Schulleitung) umgehend praktikable Lösungsvorschläge. Auch das zuständige Polizeikommissariat wird mit einbezogen, insofern es erforderlich ist.
Zu prüfen wäre z.B. die Einrichtung eines temporären Zebrastreifens und die Einrichtung einer eingeschränkten Parkzone, so dass Kinder von beiden Seiten kommend ein freies Sichtfeld haben.
Ziel ist es, die Querung zum Beginn des neuen Schuljahres für die Schulkinder verkehrssicher umgestaltet zu haben.
keine
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