Schulmobilität rund um das GymnasiumCorveystraße sicherer gestalten Drs. 22-0678, Beschluss der BV vom 20.02.2025
Letzte Beratung: 07.04.2025 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 14.2
Die Verkehrsdirektion (VD) 51 nimmt wie folgt Stellung:
Auszug aus der Drucksache
1) Die Bezirkspolitik spricht sich dafür aus, die beiden Maßnahmen:
a) Verlegung der Ampel (mitsamt besseren Ampelzeiten für Querende sowie mehr Aufstellfläche)
Eine Verlegung der Lichtsignalanlage im Lokstedter Steindamm von der Sottorfallee zur Wiben-Peter-Straße obliegt in der Planung und Ausführung des Baulastträgers nach straßenbaubehördlichen Grundsätzen und wird durch die Straßenverkehrsbehörde im Prozess konstruktiv begleitet. Etwaige Maßnahmen hierzu sind mit dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zu koordinieren.
b) die Einrichtung von Fahrradstraßen im Umfeld des Corvey-Gymnasiums weiter prüfen und planen zu lassen.
Die Einrichtung einer Fahrradstraße im Umfeld des Corvey-Gymnasiums liegt analog zur Stellungnahme zu 1a) bezüglich der Planung und Ausführung im straßenbaubehördlichem Sinne in
der Verantwortung des Straßenbaulastträgers. Auch hier wird die Straßenverkehrsbehörde konstruktiv am Prozess teilnehmen.
c) Gleiches gilt für die Umsetzung des Antrags "Verkehrliche Situation am Lokstedter
Steindamm: Einen zusätzlichen Fußgängerüberweg einrichten" (Drucksache - 21-4379).
Es wird auf die Antwort aus der Drs. 21-4379 verwiesen.
„Bei der Straße Lokstedter Steindamm handelt es sich um eine Bundesstraße (B 447) im Bezirk
Eimsbüttel mit einer Zweispurigkeit pro Fahrtrichtung. Im Bereich des ÖPNV verkehren die Buslinien 5, 281 und 604. Zwischen der Troplowitzstraße und dem Veilchenweg befinden sich mittig
der Fahrbahn abgetrennte Fahrspuren für Busse. Im weiteren Verlauf in Fahrtrichtung Siemersplatz gibt es bauliche Abgrenzung in der Fahrbahnmitte.
In Fahrtrichtung Siemersplatz gibt es vier Möglichkeiten, die Straße zu überqueren. Hierbei hanelt es sich um die Örtlichkeiten Troplowitzstraße, Veilchenweg, Süderfeldstraße und Sottorfallee. Alle benannten Örtlichkeiten sind mittels LSA geregelt. Zwischen den Örtlichkeiten Veilchenweg und Süderfeldstraße befinden sich auf beiden Seiten des Lokstedter Steindammes
Sportanlagen. Eine zusätzliche Möglichkeit der Überquerung auf Höhe der Straßen Buchenallee/ Plantanenallee wäre aus Sicht des PK 23 sinnvoll, da die Entfernung zwischen den beiden LSA 600 Meter beträgt.“
Bezüglich eines zusätzlichen Fußgängerüberwegs wird die Straßenverkehrsbehörde wie auch
schon zu 1a) und 1b) ausgeführt im Rahmen ihrer Kompetenz vorgelegte Planungen konstruktiv
begleiten.
2) Entsprechend werden die Bezirksamtsleiterin sowie der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, bei den zuständigen Stellen die weitere Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen in die Wege zu leiten. Schnell umzusetzende Teilmaßnahmen sollen dabei vorgezogen werden.
3) Das Ergebnis soll im zuständigen Regionalausschuss vorgestellt werden.
Zu den Punkten 2 und 3) erfolgt keine Stellungnahme seitens der Straßenverkehrsbehörde.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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