22-0601

Schulmobilität rund um das Gymnasium–Corveystraße sicherer gestalten

Antrag

Letzte Beratung: 20.01.2025 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 17.6

Sachverhalt

Schülerinnen des Corveygymnasiums setzten sich in den letzten Jahren sehr intensiv für sichere Schulwege ein. Sie führten eine umfassende Umfrage unter den Mitschüler*innen durch, befragten Eltern, Schulleitung und Nachbarn. Mit dem Antrag „Verkehrssituation rund um das GymnasiumCorveystraße gemeinsam sicherer gestalten Umsetzung“ (Drs. 21-4659) hat die Bezirkspolitik im Sommer 2024 einstimmig verschiedene Maßnahmenvorgeschlagen, um für die Schüler*innen des Corveygymnasiums einen sicheren Schulweg zu ermöglichen.

Zum Vorschlag Verlegung der Ampel am Lokstedter Steindamm haben sich sowohl die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM, in Drs. 22-0221) wie auch das zuständige Polizeikommissariat 23 (Drs. 21-4828) positiv geäert und Vorschläge gemacht, was noch zu prüfen sei. Die Polizei schreibt „Eine Verlegung der Fußngerlichtzeichenanlage (F-LZA) im Lokstedter Steindamm/ Sottorfallee zur Einmündung Wiben-Peter-Straße wird unter Zugrundelegung des vorliegenden Sachverhaltes aus Verkehrssicherheitsgründen als grundsätzlich zielführend bewertet.“

Zur Einrichtung von Fahrradstraßen brachte das PK 23 einige Aspekte vor, die zu beachten sind. Insbesondere weist das PK darauf hin, dass es in den Straßen einer Kernfahrbahnbreite von 4 Metern bedarf. Die Straßen sind gemäß erster Abmessungen zwischen 5 und 6 Meter breit, so dass die geforderte Kernfahrbahnbreite auch beim Abzug von Dooringzonen meist möglich sein sollte. Es ist zu prüfen, was die Einrichtung von Fahrradstraßen für das hier übliche Querparken bedeutet. Zu prüfen sind auch die verkehrlichen Auswirkungen auf und die Kreuzungssituation zur angrenzenden Höxterstraße. Aufgrund der geringen Anwohner-Verkehre im Gebiet erscheint dies auf den ersten Blick ein lösbares Problem. Zur Einrichtung von Fahrradstraßen ist es seit 2021 auch nicht mehr notwendig, dass der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist.[1] Stattdessen reicht es aus, wenn durch die Einrichtung einer Fahrradstraße eine hohe Fahrradverkehrsdichte erreicht wird (VwV-StVO 2021 zu Zeichen 244.1 und 244.2, BAnz AT 15.11.2021 B1). Auch wenn die vielen hundert radfahrenden Schüler*innen den Radverkehr in den Straßen gen Corvey-Gymnasium wohl zur vorherrschenden Verkehrsart machen, gibt es auch eine Rechtsgrundlage, wenndies nicht der Fall wäre.

Insgesamt entspricht es dem Willen des Hamburger Senats mit seinem Bündnis für den Fuß- und Radverkehr, „die selbstständige Rad­fahrmobilität der Schüler*innen zurdern und ihre Wege auszubauen.“ Insbesondere sollen dafür Maßnahmen in den „Schulumfeldern umgesetzt werden können, um die selbstbestimmte und aktive Mobilität von Kindern und Jugendlichen weiter zu fördern.“ (Punkt 1.2.4 Schulmobilität), wie insbesondere Fahrradstraßen. Im Bündnistext wird angenommen, dass „jenseits des Hauptverkehrsstraßennetzes“ Schulrouten „die Kriterien für Fahrradstraßen in der Regel“ (S. 28) erfüllen.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Das Bezirksamt wird in Weiterführung des o.g. Antrags gebeten, die beiden Maßnahmen Verlegung der Ampel (mitsamt besseren Ampelzeiten für Querende sowie mehr Aufstellfläche) sowie die Einrichtung von Fahrradstraßen weiter prüfen und planen zu lassen. Das Ergebnis soll im zuständigen Regionalausschuss vorgestellt werden.

Bei Bedarf wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, bei den Fachbehörden Unterstützung für die Prüfung und Umsetzung der Maßnahmen zu erbitten.

 

Sebastian Dorsch, Rita Wolf, Melanie Starken und GRÜNE-Fraktion

 

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