Schleichender Verfall von Mittelweg 140/141 und Milchstraße 30 aktueller Sachstand
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Schleichender Verfall von Mittelweg 140/141 und Milchstraße 30 – aktueller Sachstand
Fortlaufende. Nr.: 22-164
Eingangsdatum: 19.02.2026
Datum der Antwort: 26.02.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Seit 01.01.26 gilt die neue HBauO, welche eine Verlängerung einer bestehenden Baugenehmigung nur noch einmalig um dafür dann drei Jahre zulässt, während bis Ende 2025 eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich war.
Gemäß Drs. 22-1374 lief die bisherige Baugenehmigung für die Immobilie Mittelweg 140/141 am 16.02.26 ab.
Fragen
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung bzw. Verwaltung:
Ja, es liegt ein fristgerecht gestellter Antrag auf die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 16.02.2023 vor.
Der Antrag auf die Verlängerung der Baugenehmigung um 3 Jahre (HBauO neue Fassung), eingegangen am 10.02.2026, wurde noch nicht beschieden und befindet sich noch in Prüfung.
siehe Antwort zu 1.a.
Der Antrag auf Verlängerung wurde von demselben Eigentümer/Bauherrn gestellt. Es gab jedoch einen Wechsel des Entwurfsverfassers.
Es wurden keine weiteren Änderungsanträge eingereicht.
4. Liegen im Bezirksamt neue Erkenntnisse über einen geplanten Baubeginn oder sogar eine Anzeige über den Baubeginn vor?
Der Bauprüfabteilung liegt keine Anzeige über den Baubeginn vor.
5. Wenn ja, ab wann soll der Umbau der Immobilie erfolgen?
Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.
Beschluss: ohne
keine
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