22-1915

Schleichender Verfall von Mittelweg 140/141 und Milchstraße 30 – aktueller Sachstand

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Schleichender Verfall von Mittelweg 140/141 und Milchstraße 30 aktueller Sachstand
Fortlaufende. Nr.: 22-164

Eingangsdatum: 19.02.2026
Datum der Antwort: 26.02.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Seit 01.01.26 gilt die neue HBauO, welche eine Verlängerung einer bestehenden Baugenehmigung nur noch einmalig um dafür dann drei Jahre zulässt, während bis Ende 2025 eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich war.

Gemäß Drs. 22-1374 lief die bisherige Baugenehmigung für die Immobilie Mittelweg 140/141 am 16.02.26 ab.

Fragen

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung bzw. Verwaltung:

  1. Wurde die gemäß Drucksache 22-1374 am 16.02.26 ablaufende Baugenehmigung für die Immobilie Mittelweg 140/141 verlängert bzw. liegt ein entsprechender, fristgerecht eingegangener Verlängerungsantrag vor?

Ja, es liegt ein fristgerecht gestellter Antrag auf die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung vom 16.02.2023 vor.

  1. Wenn ja, wann wurde die Baugenehmigung um welchen Zeitraum verlängert bzw. seit wann liegt ein entsprechender Antrag für welchen Verlängerungszeitraum vor?

Der Antrag auf die Verlängerung der Baugenehmigung um 3 Jahre (HBauO neue Fassung), eingegangen am 10.02.2026, wurde noch nicht beschieden und befindet sich noch in Prüfung.

  1. Wenn nein, was bedeutet dies für das Bauvorhaben Mittelweg 140/141? Inwieweit kann eine Verlängerung der Baugenehmigung doch noch nachträglich beantragt werden?

siehe Antwort zu 1.a.

  1. Inwieweit wurde der Verlängerungsantrag durch dieselbe Bauherrin bzw. Eigentümerin oder Architekturbüro gestellt wie bisherige Anträge?

Der Antrag auf Verlängerung wurde von demselben Eigentümer/Bauherrn gestellt. Es gab jedoch einen Wechsel des Entwurfsverfassers.

  1. Gab es nach den mit Drs. 22-1374 mitgeteilten Änderungsbescheiden zur Baugenehmigung noch weitere Beantragungen von Änderungen? Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt sowie aktuellen Bearbeitungsstand?

Es wurden keine weiteren Änderungsanträge eingereicht.

4. Liegen im Bezirksamt neue Erkenntnisse über einen geplanten Baubeginn oder sogar eine Anzeige über den Baubeginn vor?

Der Bauprüfabteilung liegt keine Anzeige über den Baubeginn vor.

5. Wenn ja, ab wann soll der Umbau der Immobilie erfolgen?

Hierüber liegen keine Erkenntnisse vor.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Milchstraße

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