Sachverhalt: Legale Graffitiflächen im Bezirk
In der Drucksache 21-0376 wird das Bezirksamt gebeten, Flächen für legales Graffitisprayen im öffentlichen Raum zu identifizieren. Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes hat sich mit dieser Fragestellung intensiv beschäftigt und im Bereich von Spielplätzen und Parkanlagen keine geeigneten Flächen gefunden. Bei der Neuanlage und Revitalisierung von Spielplätzen findet regelhaft eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen statt. Wenn in diesen Verfahren ein Wunsch nach legalen Graffitiflächen geäußert wird, erfolgt eine Prüfung, inwieweit dies in die Planung einfließen kann. Als Beispiel hierfür ist der Spielplatz am Eidelstedter Weg zu nennen, auf dem drei Betonwände für legales Graffiti aufgestellt wurden.
In der Folge haben sich in mehrmaligen Sitzungen die Fachämter Management des öffentlichen Raumes, Jugend- und Familienhilfe sowie Sozialraummanagement mit der Fragestellung beschäftigt. Im Ergebnis wurde als einzige geeignete bezirksamtseigene Fläche das Parkdeck am Niendorfer Kirchenweg identifiziert. Darüber hinaus wurden zwei Flächen der Autobahn GmbH des Bundes für eine weitere Prüfung ausgewählt. Hierbei handelt es sich einerseits um die Untertunnelung der A 7 im Bereich Spanische Furt und andererseits um den Bereich unterhalb der Langenfelder Brücke. Die Autobahn GmbH des Bundes hat sich erst nach längerer Zeit zurückgemeldet, könnte sich aber eine Nutzung von Flächen an den genannten Orten grundsätzlich vorstellen. Details müssten jedoch noch ausgearbeitet werden.
Das Parkdeck am Niendorfer Kirchenweg soll bereits in diesem Sommer unter Mitwirkung einer örtlichen Initiative im Rahmen des Hamburger Kultursommers erstmals gestaltet werden.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine