22-1911

Sachstand Planungen Grindelhof 87

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Elke Zimmermann (AfD-Fraktion)
Titel: Sachstand Planungen Grindelhof 87
Fortlaufende. Nr.: 22-160

Eingangsdatum: 16.02.2026
Datum der Antwort: 25.02.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Nach unseren Kenntnissen wurden für das Grundstück Grindelhof 87 Bauanträge zum Neubau eines Wohngebäudes am 03.02.25 und anschließend erneut am 19.05.25 gestellt.

Ebenfalls am 19.05.25 wurde ein weiterer Bauantrag für das vordere Grundstücksteil des Grindelhof 87 (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit mit Café-Nutzung) gestellt.

Laut diversen Beschlüssen der Bezirksversammlung Eimsbüttel wurde eine Bebauung in diesem Bereich jedoch abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

  1. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den beiden Bauanträgen vom 19.05.25?

Der Bauantrag für „Neubau Mehrfamilienhaus und einer Gewerbefläche im Erdgeschoss mit Cafénutzung (12 WoEi)“ befindet sich in der Prüfung. Hier ist die Anhörungsfrist vor Antragsablehnung auf Wunsch des Antragstellers verlängert.

Der Bauantrag für „Neubau Wohngebäude mit 46 Wohneinheiten (46 WoEi)“ befindet sich in der Prüfung.

  1. Gibt es weitere Bauanträge für dieses Grundstück? Wenn ja, welche?

Ein Bauantrag für „„Neubau eines Mehrfamilienhauses (11WoEi)“ ist am 09.02.2025 eingereicht worden. Dieser befindet sich in der Prüfung.

  1. In welchen Fällen muss das Bezirksamt Eimsbüttel einen Bauantrag für dieses Grundstück genehmigen, obwohl die Bezirksversammlung Eimsbüttel eine Bebauung ablehnt?

Das Bezirksamt Eimsbüttel muss einen Bauantrag für dieses Grundstück genehmigen, wenn ein Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung besteht.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Grindelhof

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