Rücksichtsvolles Abstellen der E-Scooter im Bezirk Eimsbüttel
Letzte Beratung: 24.11.2022 Bezirksversammlung Ö 10.4
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
AM |
02.11.2022 |
8.3 |
Der Drucksache wird unter Berücksichtigung der Änderung bei Stimmenenthaltungen der GRÜNEN-, SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE., einstimmig zugestimmt. |
Im Bezirk Eimsbüttel kommt es in den letzten Monaten zu einer verstärkten “Vermüllung”, ausgelöst durch Wildparken der öffentlichen Gehwege durch E-Scooter. Gründe dafür sind die Menge der E-Scooter und die Anzahl der Anbieter, sowie offensichtlich das Desinteresse der Nutzer beim Umgang mit fremdem Eigentum. Unsachgemäße abgestellte E-Scooter führen zur vollständigen Blockierung ganzer Gehwege, siehe Bild auf der Hoheluftchaussee, oder zu einer Gefahrenquelle in unbeleuchteten Gehwegen und Parkanlagen.
Weiter werden vereinzelt E-Scooter so nah an PKW oder Gebäuden abgestellt, so dass es beim Umfallen zu Sachbeschädigungen kommt. Leider ist es in der letzten Zeit in dunkleren Nebenstraßen durch auf dem Gehweg liegenden E-Scootern auch zu Personenschäden gekommen, weil insbesondere ältere und/oder sehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger bei schlechter Beleuchtung bzw. im Schatten von Straßenlaternen nachts diese quer auf dem Gehweg liegenden E-Scooter nicht erkennen können.
Deshalb ist ein regulatorisches Eingreifen von Seiten des Bezirks erforderlich. Dies wird auch bereits vom Deutschen Städtetag gefordert (https://www.zeit.de/mobilitaet/2021-12/e-scooter-tretroller-staedtetag-obergrenze-forderung).
In Kenntnis der Antwort des Senats, D 21-2397, stellen wir fest, dass die freiwillige Vereinbarung nicht den gewünschten Erfolg gehabt hat.
:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten,
Anlage Hoheluftchaussee
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