22-2458

Rosa Müllsäcke im Bezirk Eimsbüttel

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfrage nach § 27 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Ann-Kathrin Riegel, Ralf Meiburg, Simone Gastl (SPD-Fraktion)
Rosa Müllsäcke im Bezirk Eimsbüttel
Fortlaufende. Nr. 22-108

Eingangsdatum: 07.07.2026
Datum der Antwort:
14.08.2026

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die Anfrage unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt:

Sachverhalt:

Die rosa Müllsäcke sind eine Sonderform der Müllentsorgung für Haushalte, bei denen aus baulichen oder anderen Gründen bisher keine Mülltonnen aufgestellt wurden und Restmüll daher in rosa Säcken an den Straßenrand gestellt werden.

Immer wieder führt dies zu Beschwerden im Bezirk, da die Müllsäcke Ratten und Vögel anlocken, häufig witterungsbedingt oder durch Tierverbiss beschädigt werden und so zur Verunreinigung des Stadtgebietes führen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

  1. In wie vielen Haushalten im Bezirk Eimsbüttel wurde jeweils in den Jahren 2024 und 2025 der Restmüll über rosa Müllsäcke entsorgt? Bitte nach Stadtteilen sowie nach Straßen gegliedert aufschlüsseln.

Im Jahr 2024 erfolgte in rund 3.632 Benutzungseinheiten eine Entsorgung über sogenannte „rosa Müllsäcke“, im Jahr 2025 in 1.992 Benutzungseinheiten. Eine Aufschlüsselung nach Stadtteilen und Straßen kann dem Anhang entnommen werden.

  1. In welchen Straßen im Bezirk Eimsbüttel wurden seit Beginn 2024 Unterflursysteme oder weitere Alternativen zu den rosa Müllsäcken eingeführt und wann jeweils?

Nach § 45 Hamburgische Bauordnung (HmbBauO) sind für Abfallbehälter befestigte und ausreichend bemessene Standplätze oder Abfallbehälterräume entweder auf dem Grundstück selbst oder öffentlich-rechtlich gesichert auf einem anderen Grundstück herzustellen. Sofern im Bestand Gebäude vorhanden sind, die diese Vorgaben noch nicht erfüllen, wurde in § 80 Abs. 3 Satz 3 HmbBauO eine Rechtsgrundlage für die Bezirksämter eingeführt, die Herstellung von Standplätzen zur Aufnahme von Abfallbehältern auf dem Grundstück nachtglich zu verlangen. Nur wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt werden, kommt eine Bereitstellung von Flächen im öffentlichen Raum in Betracht, auf die allerdings kein Rechtsanspruch besteht. Die Grundstückseigentümer sind grundsätzlich selbst zur Bereitstellung der Standplätze verpflichtet und hierzu ggf. nach dem Bauordnungsrecht auch nachträglich zu verpflichten.

In den Jahren 2024 und 2025 wurden an insgesamt 23 Standorten neue Standplätze auf öffentlichem Grund errichtet. Hierdurch konnten 1.369 Benutzungseinheiten an die Standplätze angeschlossen werden. Eine Aufschlüsselung nach Stadtteilen und Straßen kann dem Anhang entnommen werden.

  1. In welchen Straßen ist die Einführung von Unterflursystemen oder weitere Alternativen zu rosa Müllsäcken in den nächsten zwei Jahren geplant? Bitte einzeln mit konkretem Zeitplan der Maßnahmen angeben.

Die SRH hat im Rahmen von Standplatzbegehungen in Eimsbüttel kürzlich insgesamt 92 weitere Standorte überprüft, die dem Anhang entnommen werden können. Für Standorte, bei denen die Einrichtung eines Behälterstandplatzes auf privatem Grund grundsätzlich möglich erscheint, erfolgt in Kürze eine individuelle Einzelfallprüfung.

Sofern die Umsetzung auf privatem Grund nicht möglich ist, werden für die betreffenden Standorte in den kommenden Wochen Sondernutzungsanträge beim Bezirksamt Eimsbüttel eingereicht. So sollen zu einer weiteren Zurückdrängung der sogenannten „rosa Säcke“ beigetragen und mehr Benutzungseinheiten an Unterflursysteme, Behälterstandplätze oder andere Entsorgungsmöglichkeiten angeschlossen werden. Da für diese Standorte noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden konnte, ist eine detailliertere Aufschlüsselung oder eine Darstellung von Zeitplänen gegenwärtig nicht möglich.

Petitum/Beschluss

ohne

Anhänge

Anhang Fragen 1 - 3

Lokalisation Beta

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