Roman-Zeller-Platz: Öffentliche Toilette für Burgwedel Beschluss der BV vom 18.06.2020 - Drs. 21-1055
Das Grundstück, Flurstück 6391 der Gemarkung 308 befindet sich nicht im Allgemeinen Grundvermögen, sondern im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Eimsbüttel. Das darauf erbaute Gebäude ist ebenfalls nicht im Allgemeinen Grundvermögen.
Es obliegt insofern dem Bezirksamt Eimsbüttel und/oder der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) bzw. der Stadtreinigung Hamburg zu prüfen, ob hier zum Beispiel ein Umbau, größere Toilette etc. gesehen wird und mit eigenen Mitteln umgesetzt werden soll.
Etwaige vertragliche Regelungen müssten ebenfalls mit dem Bezirksamt Eimsbüttel und der BUKEA geklärt werden.
Vor diesem Hintergrund sieht die Finanzbehörde von der Entsendung einer Vertreterin oder eines Vertreters ab.
keine