22-2327

Rollstuhlsymbole an Ampeln im öffentlichen Raum Eimsbüttel II Drs. 22-2042, Beschluss der BV vom 30.04.2026

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt


Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Grundsätzlich ist in Bezug auf das geäerte Anliegen herauszustellen, dass die Sichtbarmachung von Menschen mit Behinderung und der Inklusion auch von Seiten der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ein großer Stellenwert eingeräumt wird.

Die oberste Straßenverkehrsbehörde in der FHH (BIS A43) hat in der Vergangenheit nur sehr restriktiv „andere Ampelsymbole“ in Fußgängerlichtzeichenanlagen zugelassen und hierfür eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erteilt, z.B. jüngst mit den Symbolen von Ernie und Bert im Bezirk Eimsbüttel.

Bei allen Symbolen wurde besonders darauf geachtet, dass hierbei für den Fußverkehr unter Beachtung der VwV-StVO zu § 37 zu Absatz 2 zu Nummer 5 (Rn. 50) bei Rot immer eine Silhouette einer stehenden Person und bei Grün eine gehende Person erkennbar ist.

Dies scheint bei der Darstellung eines Rollstuhlfahrersinnbildes nur schwer interpretationsfrei darstellbar zu sein. Darüber hinaus stellt das Rollstuhlfahrersinnbild ein offizielles Zeichen nach der StVO dar, welches sich dann - nach strenger rechtlicher Auslegung - nur an diese Personengruppe (schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen) richtet. Es besteht daher nach fachlicher Einschätzung gerade bei der Wahl dieser Symbolisierung ein erheblicher Zweifel an der Erkenn- und Nachvollziehbarkeit bei den Verkehrsteilnehmenden

Für die Auswahl eines geeigneten Standorts ist überdies darauf zu achten, dass nur Ampelanlagen in Frage kommen, deren Streuscheiben ausschließlich als Signalgeber für den Fußverkehr dienen. Sogenannte Doppelscheiben, die sich auch an Radfahrende richten, scheiden aufgrund der Dynamik der Verkehrsteilnehmenden aus.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

keine

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