Rekordstrafe wegen Kurzzeitvermietung im Grindelhof 87?
Eingangsdatum: 11.02.2026
Datum der Antwort: 23.02.2026
Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:
Sachverhalt:
Nachdem 2022 auf einer Crowdfunding-Internetseite die Entmietung des Grindelhofs 87 angekündigt wurde, scheint diese inzwischen vollzogen zu sein. Laut übereinstimmenden Medienberichten sollen im Grindelhof 87 wegen unzulässiger Kurzzeitvermietung früher bewohnter Wohnungen über die Plattform Airbnb „Rekordstrafen“ bzw. Zwangsgelder verhängt worden sein. Der Betroffene soll inzwischen Widerspruch gegen die Maßnahme eingelegt haben.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1. Gegen wen richten sich die aktuellen wohnraumschutzrechtlichen Maßnahmen?
Die Maßnahmen richten sich aktuell gegen die Nutzungsberechtigte
HKI Consulting GmbH & Co. KG, Werner-von-Siemens-Straße 5, 49584 Fürstenau.
2. Welche Maßnahmen nach dem Hamburger Wohnraumschutzgesetz hat das Bezirksamt wann gegen den Betroffenen veranlasst?
Mit Datum vom 09.01.2026 wurde ein Wohnnutzungsgebot nach § 12 Abs. 1 HmbWoSchG erlassen.
3. Welche Fristen liefen vor Einlegung des Widerspruchs zur Umsetzung der geforderten Maßnahmen?
Die Nutzungsberechtigte wurde mit Wohnnutzungsgebot vom 09.01.2026 aufgefordert, die ungenehmigte zweckfremde Nutzung der Wohneinheiten zu beenden und die Wohnungen unverzüglich, spätestens bis zum 13.03.2026 wieder einer Wohnnutzung zuzuführen. Des Weiteren wurdesie aufgefordert, die Aufnahme der dauerhaften Wohnnutzungen der Wohnungen bis spätestens zum 10.04.2026 nachzuweisen.
4. Hat das Bezirksamt diese Maßnahmen einstweilig angeordnet? Falls nein, warum nicht?
Nach § 13a Abs. 4 HmbWoSchG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO sind auf Grundlage des HmbWoSchG erlassene Verwaltungsakte sofort vollziehbar.
5. Gegen welche Maßnahmen hat der Betroffene wann Widerspruch eingelegt?
Durch den bevollmächtigten Rechtsanwalt wurde mit Datum vom 22.01.2026 Widerspruch gegen das Wohnnutzungsgebot vom 09.01.26 eingelegt. Des Weiteren wurde durch den bevollmächtigten Rechtsanwalt mit Datum vom 04.02.2026 Widerspruch gegen den Gebührenbescheid für das Wohnnutzungsgebot vom 12.01.2026 eingelegt.
6. Hat das Bezirksamt auch baurechtliche Maßnahmen gegen den Betroffenen verhängt? Falls ja, wann und welche?
Nein. Die Zuständigkeit für die Zweckentfremdung von Wohnraum liegt beim Wohnraumschutz.
7. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich der Bauanträge für den Grindelhof 87?
8. Welche Bauanträge liegen dem Bezirksamt aktuell vor?
siehe Antwort zu Ziffer 7
9. Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
1: Es können keine belastbaren Aussagen zu einem möglichen Entscheidungszeitpunkt gemacht werden. Dieser ist abhängig von vom Antragsteller einzureichenden genehmigungsfähigen und vollständigen Unterlagen. Diese liegen nicht vor.
2. Es können keine belastbaren Aussagen zu einem möglichen Entscheidungszeitpunkt gemacht werden. Da die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit, der zuletzt am 05.02.2026 eingereichten Unterlagen noch nicht abgeschlossen ist.
3. Es können keine belastbaren Aussagen zu einem möglichen Entscheidungszeitpunkt gemacht werden. Da die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit, der eingereichten Unterlagen noch nicht abgeschlossen ist.
10. Welche Bauanträge sind derzeit noch wirksam genehmigt?
„Revitalisierung eines und Umbaumaßnahmen an einem Bestandsgebäude zu 23 Wohn-
Appartements mit ca. 28 m² und 24 Wohn-Appartements mit ca. 14 m² - (insg. 47 WOEI) -
Gewerbeeinheit im Erdgeschoss“ vom 18.11.2024
Beschluss: ohne
keine
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