Reinigung der Bismarckstraße Drs. 22-0917, Beschluss der BV vom 24.04.2025
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 5.6
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die SRH wird bei der Reinigung in dicht bebauten Quartieren wie dem Generalsviertel, zu dem auch die Bismarckstraße gehört, vor besondere Herausforderungen gestellt. Parkende Fahrzeuge, schwer zugängliche Flächen und enge Straßenverhältnisse erschweren insbesondere auch im Herbst die maschinelle Reinigung mit Klein- bzw. Großkehrmaschinen erheblich und verhindern häufig eine ganzheitliche Beseitigung des Laubes und Streumülls. In solchen Fällen erfolgen ergänzende manuelle Reinigungsdurchgänge mit Laubbläser, Besen und Harke in den Bereichen, in denen eine maschinelle Reinigung mit Kehrfahrzeugen nicht möglich ist, um ein sauberes Stadtbild zu gewährleisten.
Dabei ist anzumerken, dass festgefahrenes oder feuchtes Laub unter parkenden Fahrzeugen mit den vorhandenen Maschinen nur eingeschränkt entfernt werden kann. Eine intensivere Bearbeitung dieser Bereiche birgt das Risiko von Schäden an abgestellten Fahrzeugen, etwa durch unbeabsichtigten Kontakt mit Reinigungsgeräten. Aus Gründen der Vorsicht und Verkehrssicherheit erfolgt daher keine mechanische Reinigung direkt unter den Fahrzeugen. Um dennoch ein möglichst gutes Reinigungsergebnis zu erzielen, wurde das zuständige Reinigungsteam der SRH bereits sensibilisiert, in den nicht verparkten Bereichen besonders gründlich zu arbeiten und die Reinigung dort gezielt zu intensivieren.
Zur langfristigen Verbesserung der Reinigungssituation insbesondere in dicht bebauten Quartieren läuft derzeit ein Pilotprojekt im Bereich des Bezirksamts Hamburg-Mitte in den östlichen Gebieten des Bezirks. Dort werden im Rahmen geplanter Reinigungszyklen testweise temporäre Halteverbote eingerichtet, um eine effektivere Flächenreinigung zu ermöglichen. Erste Erfahrungen zeigen, dass dadurch auch schwer zugängliche Bereiche – etwa unter parkenden Fahrzeugen oder in Engstellen – deutlich besser gereinigt werden können.
Eine erste Erprobung des Vorgehens hat die SRH bereits Ende letzten Jahres im Bezirk Harburg mit dem Projekt „Erweiterte Fahrbahnreinigung" durchgeführt, um eine vollständige und gründliche Reinigung bestimmter Straßen zu ermöglichen. Dafür ist aber die Mithilfe der Anwohnerinnen und Anwohner, die in den betreffenden Straßenzügen ihr Fahrzeug abgestellt haben, erforderlich. Denn nur wenn diese bereit sind, in der Zeit der vorgesehenen Reinigung ihr Fahrzeug umzuparken, kann die SRH auch die ehemals zugeparkten Flächen umfassend reinigen. Mehr Informationen zu dem Projekt finden sich im Internet unter hierhttps://www.stadtreinigung.hamburg/stadtsauberkeit/strassen-wege/erweiterte-fahrbahnreinigung/.
Die Erkenntnisse aus diesen Projekten fließen in die laufende Bewertung möglicher zukünftiger Maßnahmen und eine etwaige Ausweitung auf weitere Stadtgebiete in anderen Bezirken ein. Dabei ist anzumerken, dass die SRH das Einrichten von abgestimmten und temporären Halteverbotszonen durch die Bezirksämter begrüßen würde. Eine Abstimmung der weiteren Maßnahmen, für die ebenfalls temporäre Halteverbotszonen einzurichten sind (beispielsweise Baumschnittarbeiten der Bezirksämter oder die Reinigung von Trummen durch HAMBURG WASSER (HW)), wäre vorteilhaft. Das Aufstellen der Halteverbotsschilder und die Koordinierung der Reinigungs- und Unterhaltungsmaßnahmen mit den Akteuren obliegt dem zuständigen Bezirksamt. Etwaige Maßnahmenkosten sind vom zuständigen Bezirksamt zu tragen, ausgenommen hiervon sind von der SRH zu tragende Kosten im Rahmen der hoheitlichen Reinigung oder Kosten der Trummenreinigung durch HW.
Die Beschlussempfehlung wird in dem oben dargestellten Rahmen in eigener Zuständigkeit bereits umgesetzt und im Übrigen zur Kenntnis genommen. Es wird angeregt, dass bezüglich darüberhinausgehender Maßnahmen das Bezirksamt Eimsbüttel in Absprache mit der SRH tätig wird.
Beschluss:
keine
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