Regelungen des Bürgervertrags im Rahmen des Bebauungsplans Eidelstedt 74 - Drs. 20-1991, BV-Beschluss 15.12.2016
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zum o.g. Beschluss
wie folgt Stellung:
Die in der Bürgerschaftsdrucksache 21/5231 vereinbarten Regelungen werden von der zuständigen Fachbehörde im laufenden Verfahren berücksichtigt. Die Gespräche mit dem Investor hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.