Regelungen des Bürgervertrags im Rahmen des Bebauungsplans Eidelstedt 74 - Drs. 20-1991, BV-Beschluss 15.12.2016
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zum o.g. Beschluss
wie folgt Stellung:
Die in der Bürgerschaftsdrucksache 21/5231 vereinbarten Regelungen werden von der zuständigen Fachbehörde im laufenden Verfahren berücksichtigt. Die Gespräche mit dem Investor hierzu sind noch nicht abgeschlossen.
keine