Referierendenanforderung- Möglichkeiten und Grenzen von Modifikationen von Baumscheiben durch Privatpersonen erläutern Beschluss der BV vom 30.06.2022 - Drs. 21-3099
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA ) hält eine Referentenentsendung zum o.g. Thema für entbehrlich. Vertreter:innen der BUKEA würden zu diesem Anliegen bei einer Bewertung nur allgemeine fachliche Aspekte einbringen (keine Übererdung, keine Baumwurzelverletzungen bei Bepflanzung, ausreichende und kontinuierliche Bewässerung, um H2O-Konkurrenz für den Baum auszuschließen). Diese können unseres Erachtens auch vom Bezirksamt Eimsbüttel eingebracht werden, denn es sind allgemein gültige Handlungsanweisungen für Baumscheibenpatenschaften und dort bekannt. Insbesondere das Bezirksamt Eimsbüttel ist in diesem Themenbereich sehr aktiv.
Die BUKEA sieht daher von einer Referentenentsendung ab.
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Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine