Referentenanforderung: Luftschadstoffbelastung HA-Beschluss vom 09.02.2017 - Drs. 20-2070
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zu dem o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu einer der nächsten Sitzungen des Auschusses für Grün, Umwelt, Wirtschaft und Verbraucherschutz entsendet die BUE einen Referenten vom Amt für Immissionsschutz undf Betriebe.
Aus hiesiger Sicht scheint eine Teilnahme nach Erarbeitung des Luftreinhalteplans sinnvoll. Es bietet sich eine Sitzung im zeitlichen Rahmen der externen Abstimmung des Drucksachenentwurfs an. Die BUE wird Ihnen eine dementsprechend präzisierte Terminzusage rechtzeitig mitteilen.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine