Recyclinghof für den Bezirk Eimsbüttel Drs. 21-1674, Beschluss der BV vom 25.02.2021
Letzte Beratung: 21.06.2021 Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen Ö 14.2
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss zu den Punkten 1, 2 und 5 wie folgt Stel-lung:
zu 1.
Die SRH hat über mehrere Jahre mit der Unterstützung eines Maklers versucht, neue Grund-stücke zu finden, was jedoch erfolglos blieb.
2014 wurde das Grundstück Adlerhorst 20 erworben. Es wurden mehrere Varianten für den Bereich Adlerhorst/ Krähenweg entwickelt, die aufgrund der geringen Staufläche auf dem Grundstück aber mit keiner Verbesserung der Verkehrssituation verbunden waren. Die Grundlage für alle Varianten ist die konsequente Trennung von Kunden- und Entsorgungsver-kehr zur Vermeidung von Hofschließungen aufgrund von Containerwechseln.
In der Folge hat die Geschäftsführung der SRH mit dem Leiter des Bezirksamtes Eimsbüttel Kontakt aufgenommen. Als Ergebnis ist ein weiterer Kontakt zum LIG entstanden, der der SRH das Grundstück Papenreye angeboten hat. Problematisch bei diesem Grundstück sind der Lärmschutz für die Mitarbeiter*innen und die Nachbargrundstücke. Das Grundstück liegt direkt unter der Einflugschneise, und eine komplette Einhausung des Grundstücks ist nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich. Auch die Verkehrsströme (Abbiegespur) in der Kollaustraße/ Vogt-Cordes-Damm erweisen sich als nachteilig.
Die Mindestvoraussetzungen für ein geeignetes Grundstück sind die erforderliche Lage in einem Gewerbe- bzw. Industriegebiet, das Grundstück muss zudem gut erreichbar sein und darf nicht an Hauptverkehrsstraßen liegen. Die optimale Größe beträgt 7.000 - 8.000 m². Auch auf kleineren Grundstücken mit einer Fläche von ca. 6.000 m² wäre die Errichtung und Nutzung eines Recyclinghofes noch möglich, die geringere Größe würde dann allerdings zu Lasten der Containerzahl und der Rückstaulänge auf dem Grundstück gehen.
Die Rückstaulänge auf dem Grundstück Kulemannstieg (Stand Bauvoranfrage) beträgt ca. 120 m + 16 m, das entspricht 18 - 20 PKW. Zum Vergleich: Auf dem Recyclinghof Wilma-Witte-Stieg (7.500 m², 2018) ist eine Rückstaulänge von ca. 190 m + 16 m vorhanden, das entspricht ca. 30 - 32 PKW. Beide Höfe weisen im „Kassenbereich“ eine Aufweitung auf 2 Spuren auf (Länge ca. 16 m).
zu 2.
Das Verkehrsgutachten wurde seitens der SRH beauftragt, jedoch nach einem Termin mit dem Bezirksamt Eimsbüttel vom 17.03.2021 vorerst gestoppt. Es wurde angedeutet, dass es keine Fällgenehmigung für vorhandene Bäume geben werde.
(Hinweis BVG: Die BVM hat keine gesonderte Stellungnahme abgegeben).
Zu 3
Zu Ihrer Nachfrage bzgl. der Studie teilt die Stadtreinigung Hamburg (SRH) Folgendes mit:
Für den Standort Kulemannstieg hat die SRH im Vorwege die Lage des Grundstücks gemäß interner Vorgaben geprüft, dazu gehört unter anderem die erforderliche Lage innerhalb eines Gewerbe- oder Industriegebiets und die Verkehrssituation vor Ort. Nach der Prüfung des Grundstücks ist ein Verkehrsgutachten beauftragt worden, dieses wird bis zum 01.07.2021 beim Bezirksamt Eimsbüttel eingereicht.
Zu 4
Stellungnahme des Polizeikommissariats 24 (PK 24)
Bisher liegen der Straßenverkehrsbehörde des PK 24 noch keine belastbaren Erkenntnisse über die Standortverlegung des Recyclingzentrum vom Krähenweg in den Kuhlemannstieg vor. Auch sind uns keine Bebauungspläne sowie weitere Berichte und Untersuchungen (schalt-technische, wasserwirtschaftliche Berichte, Umweltberichte) bekannt.
Eine Verkehrsuntersuchung / Verkehrsplanung, die genaue Lage, Größe und Kapazität des Recyclingzentrums ist uns unbekannt.
Das damit einhergehende Lkw - und Pkw-Verkehrsaufkommen ist uns ebenfalls unbekannt und kann aufgrund der fehlenden Informationen auch nicht prognostiziert werden.
Grundsätzlich wird eine Verlagerung des Recyclingzentrums aus dem Krähenweg befürwortet.
Zu 5.
Von der SRH sind zwei Referenten benannt worden.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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