21-2139

Recyclinghof für den Bezirk Eimsbüttel Drs. 21-1674, Beschluss der BV vom 25.02.2021

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.06.2021
17.06.2021
Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss zu den Punkten 1, 2 und 5 wie folgt Stel-lung:

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) zu ersuchen, gemeinsam mit dem Bezirksamtsleiter den aktuellen Stand der Planungen sowie mögliche neue Standorte für einen Ersatz des aufzugebenden Recyclinghofes am Krähenweg im Regionalausschuss vorzustellen. Insbesondere soll erläutert werden, nach welchen Kriterien die Auswahl für den nun geplanten Standort am Kulemannstieg in Schnelsen erfolgte. Es soll zudem erläutert werden, welche Alternativstandorte in Eimsbüttel geprüft wurden und ob die Vorschläge an der Flagentwiet und eine Erweiterung am Krähenweg in Richtung Adlerhorst geprüft wurden. Wenn nicht, sollte dies nachgeholt werden bzw. erläutert werden, warum nicht.

zu 1.

Die SRH hat über mehrere Jahre mit der Unterstützung eines Maklers versucht, neue Grund-stücke zu finden, was jedoch erfolglos blieb.

2014 wurde das Grundstück Adlerhorst 20 erworben. Es wurden mehrere Varianten für den Bereich Adlerhorst/ Krähenweg entwickelt, die aufgrund der geringen Staufläche auf dem Grundstück aber mit keiner Verbesserung der Verkehrssituation verbunden waren. Die Grundlage für alle Varianten ist die konsequente Trennung von Kunden- und Entsorgungsver-kehr zur Vermeidung von Hofschließungen aufgrund von Containerwechseln.

In der Folge hat die Geschäftsführung der SRH mit dem Leiter des Bezirksamtes Eimsbüttel Kontakt aufgenommen. Als Ergebnis ist ein weiterer Kontakt zum LIG entstanden, der der SRH das Grundstück Papenreye angeboten hat. Problematisch bei diesem Grundstück sind der Lärmschutz für die Mitarbeiter*innen und die Nachbargrundstücke. Das Grundstück liegt direkt unter der Einflugschneise, und eine komplette Einhausung des Grundstücks ist nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich. Auch die Verkehrsströme (Abbiegespur) in der Kollaustraße/ Vogt-Cordes-Damm erweisen sich als nachteilig.

Die Mindestvoraussetzungen für ein geeignetes Grundstück sind die erforderliche Lage in einem Gewerbe- bzw. Industriegebiet, das Grundstück muss zudem gut erreichbar sein und darf nicht an Hauptverkehrsstraßen liegen. Die optimale Größe beträgt 7.000 - 8.000 m². Auch auf kleineren Grundstücken mit einer Fläche von ca. 6.000 m² wäre die Errichtung und Nutzung eines Recyclinghofes noch möglich, die geringere Größe würde dann allerdings zu Lasten der Containerzahl und der Rückstaulänge auf dem Grundstück gehen.

Die Rückstaulänge auf dem Grundstück Kulemannstieg (Stand Bauvoranfrage) beträgt ca. 120 m + 16 m, das entspricht 18 - 20 PKW. Zum Vergleich: Auf dem Recyclinghof Wilma-Witte-Stieg (7.500 m², 2018) ist eine Rückstaulänge von ca. 190 m + 16 m vorhanden, das entspricht ca. 30 - 32 PKW. Beide Höfe weisen im „Kassenbereich“ eine Aufweitung auf 2 Spuren auf (Länge ca. 16 m).

 

  1. In Bezug auf die verkehrliche Situation im Umfeld eines künftigen Recyclinghofes wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende um eine Stellungnahme zur Verkehrssituation sowie einen Ausblick auf künftige Entwicklungen des Verkehrs an den möglichen neuen Standorten zu ersuchen. Im Fall des bereits bekannt gewordenen Standorts Kulemannstieg (Schnelsen) sollte in Bezug auf die Verkehrsentwicklung im Bereich Holsteiner Chaussee/Flagentwiet geprüft werden, wie die Zu- und Abfahrten in das Gewerbegebiet künftig optimiert werden können. Spätestens mit der möglichen Einrichtung eines Recyclinghofs ist eine Ampelanlage an der Kreuzung Holsteiner Chaussee und Flagentwiet unerlässlich. Es soll dargestellt werden, in welchem Umfang sich die verkehrliche Situation am neuen Standort verändert. Ferner möge erläutert werden, welche Maßnahmen zusätzlich für eine optimale verkehrliche Situation für die An- und Abfahrt zum Recyclinghof, aber auch für die vor Ort tätigen Gewerbetreibenden (insb. Kieler Str., Flagentwiet, Kulemannstieg, Holsteiner Chaussee, Pinneberger Str.) zu ergreifen sind.

zu 2.

Das Verkehrsgutachten wurde seitens der SRH beauftragt, jedoch nach einem Termin mit dem Bezirksamt Eimsbüttel vom 17.03.2021 vorerst gestoppt. Es wurde angedeutet, dass es keine Fällgenehmigung für vorhandene Bäume geben werde.

(Hinweis BVG: Die BVM hat keine gesonderte Stellungnahme abgegeben).

 

  1. Zudem soll erläutert werden, ob für die Standorte eine Nutzungs-Studie durchgeführt wurde und, wenn ja, wie das Potential an Nutzenden für den Standort Kulemannstieg in seiner abseitigen Lage kalkuliert wird. Wenn nicht ist dies bitte nachzuholen

 

Zu 3

Zu Ihrer Nachfrage bzgl. der Studie teilt die Stadtreinigung Hamburg (SRH) Folgendes mit:

r den Standort Kulemannstieg hat die SRH im Vorwege die Lage des Grundstücks gemäß interner Vorgaben geprüft, dazu gehört unter anderem die erforderliche Lage innerhalb eines Gewerbe- oder Industriegebiets und die Verkehrssituation vor Ort. Nach der Prüfung des Grundstücks ist ein Verkehrsgutachten beauftragt worden, dieses wird bis zum 01.07.2021 beim Bezirksamt Eimsbüttel eingereicht.

 

  1. Vom Polizeikommissariat 24 soll eine Stellungnahme über notwendige Anpassungen und Empfehlungen im Bereich eines neuen Recyclinghofes am möglichen Standort Kulemannstieg zur Sicherstellung einer optimalen verkehrlichen Situation erbeten werden.

Zu 4

Stellungnahme des Polizeikommissariats 24 (PK 24)

Bisher liegen der Straßenverkehrsbehörde des PK 24 noch keine belastbaren Erkenntnisse  über die Standortverlegung des Recyclingzentrum vom Krähenweg in den Kuhlemannstieg vor. Auch sind uns keine Bebauungspläne sowie weitere Berichte und Untersuchungen (schalt-technische, wasserwirtschaftliche Berichte, Umweltberichte) bekannt.

Eine Verkehrsuntersuchung / Verkehrsplanung, die genaue Lage, Größe und Kapazität des Recyclingzentrums ist uns unbekannt.

Das damit einhergehende Lkw - und Pkw-Verkehrsaufkommen ist uns ebenfalls unbekannt und kann aufgrund der fehlenden Informationen auch nicht prognostiziert werden.

Grundsätzlich wird eine Verlagerung des Recyclingzentrums aus dem Krähenweg befürwortet.

 

  1. Darüber hinaus wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft um die Entsendung einer Referentin/eines Referenten der Stadtreinigung Hamburg zu bitten, um die Ausschussmitglieder umfassend über die Pläne für eine klima- und umweltschonende zentrale und dezentrale Wertstoffentsorgung im Regionalbereich Lokstedt/Niendorf/Schnelsen zu informieren.

Zu 5.

Von der SRH sind zwei Referenten benannt worden.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine