21-2077

Realexperiment „Parklets in Eimsbüttel“

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.07.2021
17.06.2021
Sachverhalt

Der Straßenraum ist ein öffentlicher Raum und damit ein wichtiger Teil unseres Stadtgebiets. Ein großer Anteil des öffentlichen Straßenraums in Eimsbüttel wird derzeit von geparkten Autos belegt und ist einer ausschließlichen Nutzung als Parkraum vorbehalten. Somit ver­stellen die parkenden Fahrzeuge Teile des öffentlichen Raums für alternative Mobilitätsformen und andere, nachhaltige Bewegungs- und Nutzungsarten. Auch die Funktion als urbaner Aufenthaltsraum und als Ort der Begegnung wird durch das derzeitige im Wesentlichen aus­schließliche – Nutzungsdiktat „Parkfläche“ massiv unterrepräsentiert. Lebenswichtige woh­nungs­nahe Freiräume und Erholungsbereiche im Stadtteil sind knapp und teuer. Nicht zuletzt die massiven und gleichwohl notwendigen Kontaktbeschränkungen, begründet durch die globale Pandemie SARS-CoV-2, legen unser aller Bedürfnis nach nahegelegenen naturnahen Freiräumen und Erholungsinseln offen.

Der öffentliche Raum ist ein Raum für alle Menschen und ihre Bedürfnisse, ein Raum, der sehr vielfältig genutzt und gestaltet werden kann. Unsere Selbstverpflichtung, die Erderwärmung deutlich unter 2° Celsius zu halten, erfordert hier einen Paradigmenwechsel und eine Neu­beurteilung der Aufteilung des öffentlichen Raums, um in wenigen Jahren auch tatsächlich klimaneutral leben zu können und nachhaltig zu wirtschaften. Dazu ist es notwendig, Ideen zu verwirklichen, die gleichwohl einen signifikanten Beitrag zur Klimaneutralität leisten, eine substantielle Verbesserung des Stadtklimas unterstützen sowie die Teilhabe und die Eigen­verantwortung der Bürgerinnen und Bürger stärkt.

„Parklets“ sind kleine Interventionen im öffentlichen Raum, die anstelle von Autoparkflächen erstellt werden. Das räumliche Potenzial eines Parkplatzes ist mit rund zwölf Quadratmetern erheblich. Mit dem Projekt „Parklets in Eimsbüttel“ soll startend ab Juni 2021 für fünf Jahre ein Realexperiment in Eimsbüttel durchgeführt werden, das zum Ziel hat, dieses Potenzial zu erschließen und auszuloten.

Eimsbüttel soll die Erfahrungen, die bereits in anderen Städten gemacht wurden, nutzen, insbesondere jene aus Stuttgart, Wien und Berlin.

Mit diesem Beschluss regen wir eine nachhaltige, nachnutzbare Konzeption von „Parklets“ zur Förderung der nachbarschaftlichen Kultur im öffentlichen Raum an.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, die Umsetzung des Realexperiments „Parklets in Eimsbüttel“ mit den folgenden Prämissen zu prüfen und dessen Realisierung und Betreuung aktiv zu begleiten.

  1. Ein „Parklet“ (ca. 12 qm), oder ein zusammenhängendes Doppel-„Parklet“ (ca. 24 qm), im Folgenden ebenfalls als „Parklet“ bezeichnet, darf beantragen, wer juristische Person oder Privatperson ist, eine Wohn-, Haus-, oder Lebensgemeinschaft oder einen Gewerbestandort vor Ort oder in unmittelbarer Nähe zum geplanten „Parklet“-Standort nachweisen kann und mindestens eine verantwortliche Person für den Bau-, den Unter­halt und die Pflege, sowie den Abbau und die Entsorgung des „Parklet“ gewinnen und nachweisen kann. Dieser Nachweis gilt als Pflegeverpflichtung für die beantra­gende Person, das gesamte Projekt und seine gesamte Dauer. Übertragungen dieser Pflege­verpflichtung sind in begründeten Ausnahmefällen möglich und mit der zuständigen Behörde im Vorfeld schriftlich abzustimmen.
  2. Das „Parklet“ dient ausschließlich der nicht-gewerblichen Nutzung und ist gebührenfrei. Diese nicht-gewerbliche Nutzung umfasst auch den Ausschluss von Werbeschildern, Verteilung von Werbematerialien sowie das Werben für kommerzielle oder nicht-kommerzielle Institutionen, Vereine etc.
  3. Aufbau, Nutzung, Abbau und Entsorgung des „Parklets“ wird für minimal 6 Monate und für maximal 12 Monate beantragt, mit der Option der fortlaufenden Ver­längerung um jeweils weitere 6 Monate bzw. 12 Monate bis zum Ende des Real­experiments. Bewirt­schafteter Parkraum, Behindertenparkplätze, öffentliche Lade­stationen etc. sind für die „Parklet“-Nutzung ausgeschlossen.
  4. Mindestens 40 % der „Parklet“-Grundfläche soll der Begrünung mit einheimischen Pflan­zen, Blumen, Gemüse, Obst, etc. vorbehalten sein.
  5. Höchstens 60 % der „Parklet“-Grundfläche soll als Frei-, und Begegnungsfläche nutzbar sein. Diese Frei- und Begegnungsflächen müssen – sofern zum Zeitpunkt der Errichtung vorgeschrieben – ein funktionierendes Pandemie-Schutzkonzept beinhalten. Die „Park­lets“ müssen für alle Personen frei und kostenlos zugänglich sein. Eine Barrierefreiheit oder zumindest Barrierearmut sollte angestrebt werden.
  6. Es muss durch die Bauform eine klare und sichere Begrenzung zum laufenden Verkehr auf der Fahrbahn sowie dem auf Geh- und Radwegen sichergestellt werden. Die „Park­lets“ dürfen keine sicht- oder verkehrsbehindernden Bauformen bzw. Dimensionen aufweisen.
  7. Die verwendeten Baumaterialien für Untergrund, Beplankung, Sitzgelegenheiten und Grüneinfassung sollen nach Möglichkeit aus unbehandelten oder ökologisch unbedenk­lich behandelten Materialien bestehen (z.B. keine Faser-, Epoxid-, oder anderweitig behandelte Platten).

 

 

  1. Die Bezirksverwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob eine Förderung pro „Parklet“ von bis zu € 1.000,00 aus Förder- oder Sondermitteln möglich ist.
  2. Der Auf- und Abbau sowie die klimafreundliche Nachnutzung der Materialien wird von den antragstellenden Personen organisiert.

Dr. Jost Leonhardt Fischer, Robert Klein, Ali Mir Agha und GRÜNE-Fraktion
Hans-Hinrich Brunckhorst und CDU-Fraktion

 

 

Anhänge

keine