22-1949

Räum- und Streupflicht im Bereich Goldmariekenweg/Königskinderweg (Winter 2025/2026)

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG des Mitglieds der Bezirksversammlung Eimsbüttel,
Armita Kazemi (SPD-Fraktion)
Titel: um- und Streupflicht im Bereich Goldmariekenweg/Königskinderweg (Winter 2025/2026)
Fortlaufende. Nr.: 22-170

Eingangsdatum: 04.03.2026
Datum der Antwort: 13.03.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Im Zeitraum ab dem 06.01.2026 wurde aus der Bevölkerung gemeldet, dass der öffentliche Gehweg im Bereich Goldmariekenweg/Königskinderweg entlang eines Baustellengrundstücks über einen längeren Zeitraum weder geräumt noch gestreut gewesen sei. Trotz entsprechender Hinweise an das Bezirksamt sei zunächst keine Abhilfe erfolgt.

Es stellt sich die Frage, wie die Zuständigkeiten, Prüfabläufe und ordnungsrechtlichen Maßnahmen im genannten Zeitraum gehandhabt wurden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer war im Zeitraum vom 06.01.2026 bis zum Einsetzen des Tauwetters für die Räum- und Streupflicht des Gehwegs im Bereich Goldmariekenweg/ Königskinderweg zuständig?

Die Räum- und Streupflicht wird über die §§ 28 und §§ 31 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) geregelt. Demnach sind die Anliegerinnen und Anlieger für die Räum- und Streupflicht verantwortlich.

  1. Wurde die betreffende Fläche nach Eingang eines Hinweises am 06.01.2026 durch das Bezirksamt überprüft?
    a) Falls ja: Wann erfolgte die Überprüfung und mit welchem Ergebnis?

b) Falls nein: Aus welchen Gründen erfolgte keine Überprüfung?

Eine Überprüfung fand nicht statt, da aufgrund von personellen Engpässen (Krankheitsstand 55 %) lediglich die Glättemeldungen auf den wichtigen Verkehrswegen kontrolliert wurden.

  1. Wurde im genannten Zeitraum ein ordnungsrechtliches Verfahren gegen einen privaten Räumpflichtigen eingeleitet?
    a) Falls ja: Mit welchem Ergebnis?

b) Falls nein: Warum nicht?

Nein. Siehe Frage 2.

  1. Wurde eine Ersatzvornahme geprüft oder durchgeführt?
    a) Falls ja: Wann und mit welchem Umfang?

b) Falls nein: Aus welchen Gründen wurde hiervon abgesehen?

Nein. Siehe Frage 2.

  1. Ist dem Bezirksamt der Eigentümer des betreffenden Baustellengrundstücks bekannt? Falls ja: Seit wann?

Aus der Anfrage geht keine genaue Bezeichnung einer Belegenheit hervor. Eine Beantwortung der Frage ist ohne Benennung einer Straße und einer Hausnummer nicht möglich.

  1. Besteht nach Auffassung des Bezirksamtes eine Verpflichtung zur Kennzeichnung des Bauherrn bzw. Eigentümers am Bauzaun?
    Falls ja: Wurde diese Verpflichtung im vorliegenden Fall überprüft?

Nein. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist die Bauherrin/ der Bauherr bzw. die Bauleiterin/ der Bauleiter verantwortlich.

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Goldmariekenweg

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