Radweg Wählingsallee korrekt fortführen Drs. 21-0289, Beschluss der BV vom 24.10.2019
Die Wählingsallee wird ab der Kreuzung Kriegerdankweg in Richtung Westen als Einbahnstraße geführt. Die Führung des Radverkehrs erfolgt in Richtung der Einbahnstraße im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Die Einrichtung eines Rad-fahrstreifens entgegen der Einbahnstraße wurde, basierend auf den Vorgaben der Behörde für Inneres und Sport vom Februar 2019, geprüft. Aufgrund der Fahrbahnbreite (ca. 5,2 m) ist die Einrichtung eines einseitigen Radfahrstreifens in Gegenrichtung der Einbahnstraße unter Berücksichtigung der benötigten Restfahrbahnbreite von 3,25 m für den dortigen Linienbusverkehr jedoch nicht möglich. Nach Abstimmung mit dem PK24 ist die Einrichtung von Tempo-30 in Verbindung mit der Freigabe des Radverkehrs entgegen der Einbahnstraße aus rechtlichen Gründen nicht anordnungsfähig. Die Anordnung eines Schutzstrei-fens in Richtung der Einbahnstraße wird vom PK ebenfalls abgelehnt, da es aus Sicht des PKs dazu führen würde, dass dieser auch in Gegenrichtung von Rad-fahrenden genutzt werden würde und es somit zu Konfliktsituationen käme.
Die Ableitung des vorhandenen Radweges aus östlicher Richtung auf die Fahrbahn wird daher durch die Markierung eines Schutzstreifens über die Einmündung des Kriegerdankweges mit einer Verflechtungslänge von insgesamt etwa 50 m hergestellt.