Quartiersgaragen im Bezirk Eimsbüttel
Letzte Beratung: 28.05.2020 Bezirksversammlung Ö 10.2
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
StaPla |
26.05.2020 |
8.1 |
-Punkt 1 des Petitums wird mehr
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In Hamburg gibt es insbesondere in der Frühphase der Verkehrswende stellenweise immer mehr Pkw[*] und immer weniger Parkplätze. Die Schwierigkeit für Anwohnerinnen und Anwohner, einen Stellplatz für ihr Fahrzeug in angemessener Entfernung zur Wohnung zu finden, ist im Bezirk Eimsbüttel tägliche Realität. Gerade in den eng bebauten Wohnvierteln des Kerngebietes parken die Autos dicht an dicht. Jede noch so kleine Lücke am Straßenrand wird genutzt, um Fahrzeuge abzustellen und das wiederkehrende Suchen nach einem freien Stellplatz gerät teilweise zur Tortur. Diese Situation führt vielerorts zu Konflikten zwischen Autofahrenden und anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern; beispielsweise wenn Rad- und Fußwege durch parkende Autos blockiert werden und so Fußgehenden, Rollstuhlfahrenden oder Eltern mit Kinderwagen den Weg versperren. Lebensgefährlich wird es zudem dann, wenn Schulkinder nicht hinter parkenden Autos gesehen werden oder Rettungsfahrzeugen der Weg versperrt wird.
Vor diesem Hintergrund können Quartiersgaragen für Bewohnerinnen und Bewohner und die Allgemeinheit des Bezirkes eine Win-Win-Situation begründen und den vorherrschenden Parkdruck mindern. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze wird vergrößert und die Fahrzeuge befinden sich nicht mehr im Straßenraum. Eine Übernutzung dieses Straßenraumes durch Suchverkehr, die damit einhergehende Umweltbelastung und ein teilweise den Rad- und Fußverkehr blockierendes Parken wird verringert. Am Ende kann ein Ausgleich zwischen den Interessen verschiedener Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer geschaffen und mehr Platz für eine nichtmotorisierte Nutzung gewonnen werden, die die allgemeine Wohnqualität erhöht.
Um hierbei eine möglichst große Akzeptanz bei potentiellen Nutzerinnen und Nutzern zu erreichen, ist die Wahl von geeigneten Standorten mit ober- oder bevorzugt unterirdischer Bauweise, aber auch die gewählte Betriebsform von entscheidender Bedeutung. Die Quartiersgaragen sollen für E-Mobilität und weitere alternative Antriebe genauso ausgelegt sein, wie für eine Mehrfachnutzung am Tag oder in der Nacht. Denkbar ist auch eine räumliche Unterbringung von Car-Sharing-Angeboten sowie Platz für Lastenfahrräder oder Fahrräder für Menschen mit Behinderungen.
Die Bezirksamtsleitung wird gebeten
1. einen aktualisierten Sachstandsbericht zu Quartiersgaragen im Bezirk Eimsbüttel zu erstellen. In diesem soll insbesondere auf Standorte, Betriebsform, Größe der einzelnen Quartiersgaragen (Anzahl Stellplätze für PKW), Auslastungsgrad, sowie auf Fördermöglichkeiten, das Vorhandensein von Stellplätzen für E-Fahrzeuge, Car-Sharing, Lastenfahrräder und Fahrräder für Menschen mit Behinderungen eingegangen werden. Hierzu soll auch die Präsentation „Quartiersgaragen zur Entlastung des Straßenraums“ aus der Drs.-Nr. 20-0351 (23.06.2015) vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung herangezogen werden;
2. eine qualitative und quantitative Erhebung und Analyse der derzeitigen/künftigen Parkraumbedarfssituation im Bezirk Eimsbüttel zu erstellen. Hierzu soll ein externer Dienstleister, welcher auf derartige verkehrliche Erhebungen und Analysen spezialisiert ist, beauftragt werden. Die Mittel für dieses Vorhaben sind aus bezirklichen Mitteln in Höhe von max. 75.000 € der Bezirksversammlung zu bestreiten;
3. mögliche Standorte (inklusive der Planungen der Universität Hamburg), in Gebieten des Bezirkes Eimsbüttel, in denen der Straßenraum durch den ruhenden Verkehr besonders beansprucht ist, für eine ober- oder unterirdische Realisierung von Quartiersgaragen zu eruieren;
4. ein Konzept für Quartiersgaragen im Bezirk Eimsbüttel unter Berücksichtigung der in Punkt 2 erstellten qualitativen und quantitativen Erhebung und Analyse, der eruierten Standorte aus Punkt 3, des Sachstandsberichtes aus Punkt 1 und möglicher Betreiber-/Betriebskonzepte zu erarbeiten. Hierbei sollen alle Quartiersgaragen Ladestationen für die Elektromobilität und sichere sowie wettergeschützte Anlagen/Bereiche für Fahrräder, Lastenfahrräder und weitere E-Fahrzeuge sowie Car-Sharing enthalten.
Über das Ergebnis soll im Stadtplanungsausschuss bis spätestens Ende 2020 berichtet werden. Der Kerngebietsausschuss, der Regionalausschuss Stellingen/Eidelstedt, der Regionalausschuss Lokstedt/Niendorf/Schnelsen sowie der Mobilitätsausschuss sollen als Gäste zu dieser Sitzung mit eingeladen werden, sofern Standorte in den Regionalbereichen identifiziert wurden.
keine
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