22-2497

Punktuelle Anpassung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Eimsbüttel

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Gemäß § 12 Absatz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) gibt sich die Bezirksversammlung Eimsbüttel und ihren Ausschüssen eine Geschäftsordnung. Diese regelt die Rahmenbedingungen für die Arbeit der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse.

Seit Längerem verfolgt die Bezirksversammlung Eimsbüttel das Ziel, ihre geltende Geschäftsordnung zu überarbeiten. Unter Federführung des Präsidiums der Bezirksversammlung wurden hierzu bereits weitreichende Anpassungen erarbeitet.

Da die umfassende Überarbeitung der Geschäftsordnung einschließlich der hierfür erforderlichen Abstimmungen voraussichtlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, sollen mit diesem Antrag bereits einzelne Anpassungen vorgenommen werden. Diese greifen einer späteren umfassenden Überarbeitung der Geschäftsordnung ausdrücklich nicht vor.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel beschließt folgende Änderungen der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung Eimsbüttel und ihre Ausschüsse:

1. § 18 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 3 wird folgender neuer Absatz 4 eingefügt:

(4) Sitzungen der Ausschüsse sollen bis 21:00 Uhr beendet sein. Der vor 21:00 Uhr aufgerufene Tagesordnungspunkt wird allerdings abschließend behandelt. Tagesordnungspunkte, die in der jeweiligen Ausschusssitzung nicht mehr behandelt worden sind, werden auf die Tagesordnung der darauffolgenden Ausschusssitzung gesetzt.

b) Nach Absatz 4 wird folgender neuer Absatz 5 eingefügt:

(5) Die Ausschüsse werden entsprechend § 4Abs. 1 einberufen mit der Maßgabe, dass die Frist zur Einladung sieben Tage beträgt. Die zu behandelnden Anträge, Mitteilungen und Beschlussvorlagen (Drucksachen) werden mit der Einladung versandt. Danach eingehende Drucksachen werden entsprechend § 7 Abs. 2 vorbehaltlich der Erweiterung der Tagesordnung aufgenommen, wobei über die Zulassung das jeweils dem Ausschuss vorsitzende Mitglied entscheidet, im Streitfall der Ausschuss. Abweichend hiervon werden aus der Bezirksversammlung oder einem anderen Ausschuss überwiesene Drucksachen immer auf die Tagesordnung aufgenommen.

c) Die bisherigen Absätze 4 bis 6 werden die Absätze 6 bis 8.

d) Im neuen Absatz 7 wird die Angabe „Absatz 4“ durch die Angabe „Absatz 6 ersetzt.

e) Im neuen Absatz 8 wird die Angabe „Absatz 4“ durch die Angabe „Absatz 6 ersetzt.

2. § 11 Absatz 11 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „§ 18 Abs. 5“ wird durch die Angabe „§ 18 Abs. 6“ ersetzt.

Armita Kazemi, Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
Nina Schübel, Falk Schmidt-Tobler und GRÜNE-Fraktion

Anhänge

keine

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