Projektförderung Stadtteilkultur: Änderung der Spezifikation der Rahmenzuweisung Auflösung der Position Kosten aus Verwaltungstätigkeit zugunsten der Kosten aus Transferleistungen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
HaKuS |
12.03.2024 |
11.1 |
21-4553 |
Die Drucksache wird einstimmig angenommen. |
Am 24.11.2022 hat die Bezirksversammlung Eimsbüttel die Spezifikation der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur beschlossen (Drucksache 21-3403). Auf der Grundlage des Beschlusses sind in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils Mittel für die Förderung kultureller Projekte vorgesehen. Diese sind laut Spezifikation aufgeteilt auf die beiden Bereiche „Kosten aus Verwaltungstätigkeit“ für kommunale Einrichtungen und „Kosten aus Transferleistungen“ für Zuwendungen an Dritte.
Aus der Erfahrung des Haushaltsjahres 2023, in dem von kommunalen Einrichtungen für die Förderung kultureller Projekte keine Anträge gestellt wurden, wird vorgeschlagen, für das Haushaltsjahr 2024 die Gelder für „Kosten aus Verwaltungstätigkeit“ in Höhe von 4.000 EUR auf die Position „Kosten aus Transferleistungen“ zu übertragen. Diese Position war im Jahr 2023 vollständig ausgeschöpft worden.
Die Mitglieder der Bezirksversammlung stimmen der Beschlussvorlage zur Änderung der Spezifikation der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur wie folgt zu:
Für das Haushaltsjahr 2024 werden bei der Förderung kultureller Projekte die Gelder für „Kosten aus Verwaltungstätigkeit“ in Höhe von 4.000 EUR auf die Position „Kosten aus Transferleistungen“ übertragen.
keine