22-2460

Planungs- und Prüfungsaufträge des Bezirksamtes Eimsbüttel zur XpressBus-Linie X39

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Benjamin Schwanke, Camilla Joyce Thiele, Lea Fricke (FDP-Fraktion)
Titel: Planungs- und Prüfungsaufträge des Bezirksamtes Eimsbüttel zur XpressBus-Linie X39
Fortlaufende. Nr.: 22-213

Eingangsdatum: 06.08.2026
Datum der Antwort: 20.08.2026

Das Bezirksamt Eimsbüttel beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Sachverhalt:

Die seit Dezember 2019 angekündigte schnelle Busverbindung zwischen dem Hamburger Westen, Eidelstedt, Niendorf und dem Hamburger Flughafen befindet sich weiterhin in der Vorplanung.

Nach den bislang vorliegenden Angaben führt das Bezirksamt Eimsbüttel eine Machbarkeitsuntersuchung zur Nutzung der Straße „Niendorfer Gehege“ durch. Diese Untersuchung soll noch nicht abgeschlossen sein, weil Ergebnisse einer Wurzeluntersuchung der Bestandsbäume ausstehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

Fragen

  1. Seit wann ist das Bezirksamt Eimsbüttel mit Planungs-, Prüfungs- oder Koordinierungsaufgaben für die vorgesehene XpressBus-Linie X39 befasst?

Die Einführung einer Buslinie durch das Niendorfer Gehege ist Teil der vom Senat beschlossenen Strategie Mobilitätswende (Drs. 22/13670). Das Bezirksamt Eimsbüttel ist seit dem 30.09.2021 mit Planungs-, Prüfungs- und Koordinierungsaufgaben im Zusammenhang mit der XpressBus-Linie X39 befasst.

  1. Welche konkreten Aufträge oder Ersuchen hat das Bezirksamt seit Dezember 2019 im Zusammenhang mit der X39 erhalten, von welchen Stellen wurden diese jeweils erteilt und welche Bearbeitungsfristen waren damit verbunden?

Seit dem 30.09.2021 gab es einen stetigen Austausch mit der Hochbahn, der Verkehrsbetriebe-Hamburg-Holstein GmbH (VHH) und der BVM u.a. auch zur Bearbeitung der Beschlusslagen aus der Bezirksversammlung und ohne eine im Einzelnen spezifizierbare Auftragslage über die Bitte um Prüfung der Variante „Kommunaltrasse“, um Teilnahme an Streckenbefahrungen und um Planung von Kapphaltestellen (auf Fahrbahn) von Hochbahn hinaus.

15.12.2022: Beschluss zu „Buslinie durch das Niendorfer Gehege vorbereiten und möglichst bald einrichten“ der Bezirksversammlung (BV) (siehe Drs.-Nr. 21-3469);

02.10.2024: Bitte der BVM an BA-E, als Realisierungsträger die Befahrbarkeit der Straße Niendorfer Gehege mit Bussen und Einrichtung von Haltestellen im Rahmen des Hamburg-Taktes zu überprüfen und umzusetzen.

20.02.2025: Beschluss zu „Referentenanforderung zum Austausch Buslinie Niendorfer Gehege“ der BV (siehe Drs.-Nr. 22-0694)

24.03.2025: Jährliche Vereinbarung Hamburg-Takt Bus zwischen BVM und BA-E zur Planung/ Bau von 4 neuen Richtungshaltestellen im Niendorfer Gehege; Zieltermin Fertigstellung bis zum 01.12.2025 Derzeit Aktualisierung der jährlichen Vereinbarung Hamburg-Takt Bus zwischen BVM und BA-E ohne Zieltermin.

  1. Welchen konkreten Inhalt und Untersuchungsumfang hat die derzeit vom Bezirksamt durchgeführte Machbarkeitsuntersuchung, und wann wurde sie veranlasst, beauftragt und begonnen?

Inhalt und Untersuchungsumfang der Machbarkeitsuntersuchung (MBU) ist das Erarbeiten der bestmöglichen machbaren Variante für die Umsetzung der Buslinie X39 im Niendorfer Gehege zwischen Vogt-Kölln-Straße und Friedrich-Ebert-Straße inklusive Haltestellen

  • glichst ohne Inanspruchnahme angrenzender/ schützenswerter Natur- und Waldflächen
  • glichst mit verträglichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz
  • mit der Prüfung gezielter Anpassungen der Streckenführung und verkehrsregelnde Maßnahmen aufgrund des aus naturschutz- und entwässerungstechnischen Gründen begrenzten Straßenraumes
  • unter Berücksichtigung derRadroute gemäß Bezirksroutenkonzept Eimsbüttel für den Radverkehr von 2023
  • unter Berücksichtigung des Beschlusses „Niendorfer Gehege: Umsetzung des Gesamtkonzeptes“ der Bezirksversammlung (Drs.-Nr. 20-0331)

Die MBU wurde am 02.10.2024 von der BVM veranlasst. Nach anschließender Grundlagenermittlung und Ausschreibung wurde am 11.07.2025 ein externes Planungsbüro für die MBU beauftragt, welches am 29.07.2025 die MBU begann.

  1. Welche Dienststelle des Bezirksamtes ist federführend verantwortlich, welche weiteren Fachämter sind beteiligt und wurden externe Büros oder Sachverständige beauftragt?

Federführend ist der Abschnitt Planung und Bau Straßen (MR21) des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes. Weitere beteiligte Ämter sind

BVM (Amt M, Amt V), Behörde für Inneres (BIS) (Zentrale Straßenverkehrsbehörde VD, Amt 4), Polizeikommissariate 24 und 27, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), VHH, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA A1, N1) sowie externe Büros und Sachverständige (LGV (Vermessung), GEKV (Kampfmittel), Sachverständige für Straßenaufbau und Untergrund, Baumgutachter)

  1. Welche Bestandteile der Machbarkeitsuntersuchung sind bereits abgeschlossen, welche Ergebnisse liegen vor und welche Bestandteile befinden sich noch in Bearbeitung?

Die Verkehrstechnische Untersuchung (VTU) zur ersten Einschätzung der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz ist abgeschlossen.

Die bauliche Variante ist weiterhin in Bearbeitung und hängt maßgeblich von Ergebnissen der Baumwurzeluntersuchung ab.

Die Ergebnisse der Baumwurzeluntersuchung liegen noch nicht vor.

  1. Wann wurde die Wurzeluntersuchung veranlasst, beauftragt und begonnen, wer führt sie durch, welche Bäume beziehungsweise Straßenabschnitte werden untersucht und welche konkrete Fragestellung liegt ihr zugrunde?

Die Wurzeluntersuchung wurde am 17.10.2025 veranlasst, am 09.04.2026 beauftragt und am 18.05.2026 begonnen. Sie wird von einem externen Baumsachverständigenbüro durchgeführt und betrifft ausgewählte Bäume entlang der geplanten Strecke. Ziel ist die Prüfung der Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf die Bäume.

  1. Aus welchen Gründen liegen die Ergebnisse der Wurzeluntersuchung bislang nicht vor, und zu welchem verbindlichen Termin sollen sie vorgelegt werden?

Die Ergebnisse der Wurzeluntersuchung sollten zum 17.06.2026 vorgelegt werden und wurden seitdem aufgrund des hohen Umfangs und urlaubs-/ krankheitsbedingter Abwesenheiten verschoben.

  1. Hat der Senat oder eine Fachbehörde, insbesondere die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, dem Bezirksamt Prüfungs-, Planungs-, Zuarbeits- oder Erledigungsaufträge in Bezug auf die Bodenbeschaffenheit im Bereich der Straße „Niendorfer Gehege“ erteilt?

Nein.

  1. Falls ja: Welche konkreten Aufträge wurden erteilt, durch welche Stelle und an welchem Datum, welche Bearbeitungsfrist wurde gesetzt und welchen Erledigungsstand haben die Aufträge derzeit?

Siehe Antwort zu Frage 8

  1. Beziehen oder bezogen sich diese Aufträge insbesondere auf die Tragfähigkeit des Straßenuntergrundes, die Eignung für regelmäßigen Busverkehr, Bodenverdichtungen, Grundwasserverhältnisse, Entwässerung, Versickerung, Wurzelschutz oder mögliche Altlasten?

Siehe Antwort zu Frage 8

  1. Falls keine entsprechenden Aufträge erteilt wurden: Hat das Bezirksamt Boden-, Baugrund-, Tragfähigkeits- oder Entwässerungsuntersuchungen aus eigener Initiative veranlasst beziehungsweise liegen ältere verwertbare Gutachten vor? Falls nein, aus welchen Gnden hält das Bezirksamt solche Untersuchungen derzeit nicht für erforderlich?

Ja, Baugrund- und Tragfähigkeitsuntersuchungen wurden im Rahmen der MBU veranlasst.

Entwässerungsuntersuchungen sind in Abhängigkeit von der festzulegenden baulichen Variante zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.

  1. Welche baulichen und verkehrlichen Varianten werden im Bereich des Niendorfer Geheges geprüft, insbesondere Ausweichstellen, Fahrbahnverbreiterungen, Fahrbahnverstärkungen, Lichtsignalanlagen, Einbahnregelungen, Verkehrsbeschränkungen und alternative Streckenführungen, und welche Auswirkungen auf Bäume, Waldflächen, Wege, Parkplätze sowie den Fuß-, Rad- und Rettungsverkehr werden untersucht?

Folgende Varianten werden untersucht:

Baulich:

- Ausweichstellen

- Fahrbahnverbreiterungen

- Fahrbahneinengungen

- Fahrbahnverstärkungen

Verkehrlich:

- Kommunaltrasse

- (unechte) Einbahnstraße

- Modalfilter

- Blockverkehr (mit LSA-Steuerung)

- Verkehrsbeschränkungen

- Einbahnstraßenregelung in Richtung Westen

- Einbahnstraßenregelung in Richtung Osten

- Unterbrechung des MIV-Durchgangsverkehrs

Alternative Streckenführungen wurden nicht untersucht.

Es werden regelhaft alle Auswirkungen auf Bäume, Waldflächen, Wege, Parkplätze sowie den Fuß-, Rad- und Rettungsverkehr untersucht.

  1. Welche Abstimmungen haben seit Dezember 2019 zwischen dem Bezirksamt, der BVM, dem hvv, den Verkehrsunternehmen, dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sowie den zuständigen Forst- und Naturschutzdienststellen stattgefunden, und welche wesentlichen Arbeitsaufträge oder Ergebnisse ergaben sich daraus?

Seit Dezember 2019 fanden regelmäßige Abstimmungen mit den obengenannten Stellen per Besprechungen, Einzelterminen, Telefonaten und schriftlichem Austausch statt. Wesentliche Ergebnisse betrafen die Prüfung der Befahrbarkeit, die Berücksichtigung von Natur- und Umweltschutzbelangen sowie die Festlegung von Planungsparametern.

  1. Welche finanziellen Mittel stehen dem Bezirksamt für die Untersuchungen zur Verfügung, welche Kosten sind bislang entstanden, zu welchem Termin soll die Machbarkeitsuntersuchung abgeschlossen werden und wann sollen die Ergebnisse den zuständigen Ausschüssen der Bezirksversammlung vorgestellt und veröffentlicht werden?

Die BVM finanziert die MBU in vollem Umfang.

Die Kosten für die MBU belaufen sich nach aktuellem Stand auf: ca. 262.000 €

Bislang entstandene Kosten: ca. 162.000 €

Zieltermin für den Abschluss der MBU: 3. Quartal 2026

Vorgestellung und Veröffentlichung der Ergebnisse in den zuständigen Ausschüssen der BV: voraussichtlich im 4. Quartal 2026

Petitum/Beschluss

Beschluss: ohne

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Niendorfer Gehege Vogt-Kölln-Straße Friedrich-Ebert-Straße Vogt-Kölln-Straße Friedrich-Ebert-Straße

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